Berlin (kobinet)
Heute ist der 10. Juli 2025.
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter gibt Unterschriften ab.
Der Verband heißt kurz: BSK.
Es sind mehrere hundert Unterschriften.
Die Unterschriften gehen an 2 Politiker in Berlin.
Die Politiker heißen:
- Sozial-Senatorin Kiziltepe
- Finanz-Senator Evers
Senator bedeutet: Das ist ein wichtiger Politiker.
Der Senator macht Politik für eine Stadt.
In Berlin gibt es mehrere Senatoren.
Die Menschen haben unterschrieben für eine wichtige Forderung.
Die Forderung ist:
Berlin soll einen Tarif-Vertrag anerkennen.
Tarif-Vertrag bedeutet: Das ist eine Liste mit Preisen.
In der Liste steht: So viel Geld bekommt man für Arbeit.
Der Tarif-Vertrag ist zwischen ver.di und dem AAPA.
AAPA bedeutet: Arbeit-Geber-Verband für Arbeit-Geber mit persönlicher Assistenz.
Berlin erkennt den Tarif-Vertrag noch nicht dauerhaft an.
Das bedroht behinderte Arbeit-Geber.
Sie können ihre Existenz verlieren.
Existenz bedeutet: Das Leben.
Wenn man seine Existenz verliert, dann kann man nicht mehr leben.
Zum Beispiel: Man hat kein Geld mehr zum Leben.
Finanz-Senator Stefan Evers hat am 30. Juni 2025 gesagt:
Gleiche Arbeit soll gleich bezahlt werden.
Ab 12:30 Uhr protestieren die Menschen.
Sie protestieren vor dem Abgeordneten-Haus.
Abgeordneten-Haus bedeutet: Das ist ein wichtiges Gebäude.
Dort arbeiten die Politiker von Berlin.
Sie machen dort die Gesetze für Berlin.
Das steht in einer Presse-Information der AAPA.
Jules Butzek ist Vorstands-Mitglied von AAPA.
Butzek sagt:
Der nächste Doppel-Haushalt braucht genug Geld.
Doppel-Haushalt bedeutet: Das ist ein Geld-Plan für 2 Jahre.
Normal macht man einen Geld-Plan für 1 Jahr.
Bei einem Doppel-Haushalt plant man für 2 Jahre zusammen.
Sonst bekommen Assistenten nicht den gleichen Stunden-Lohn.
Dann gibt es das Arbeit-Geber-Modell nicht mehr.
Arbeit-Geber-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderung sind dabei der Chef.
Sie stellen ihre Hilfs-Personen selbst ein.
Sie bezahlen die Hilfs-Personen auch selbst.
Butzek erklärt das Problem:
Ab 1. Januar 2026 sollen Assistenten nur noch weniger Geld bekommen.
Sie sollen nach TV L-Entgelt-Gruppe 3 bezahlt werden.
TV L-Entgelt-Gruppe bedeutet: So viel Geld bekommt man.
TV L ist ein Tarif-Vertrag für Landes-Angestellte.
Die Entgelt-Gruppe sagt: So viel Lohn gibt es.
Aber Assistenz-Dienste zahlen mehr.
Assistenz-Dienste bedeutet: Das sind Hilfs-Angebote für Menschen mit Behinderung.
Die Helfer unterstützen im Alltag.
So können Menschen mit Behinderung selbst-bestimmt leben.
Sie zahlen nach TV L-Entgelt-Gruppe 5.
Das ist für die gleiche Arbeit.
Dann gehen die Assistenten zu den Assistenz-Diensten.
Die behinderten Menschen müssen dann Kunden werden.
Sie verlieren ihre Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Man bestimmt selbst über sein Leben.
Ein Gutachten zeigt:
Gutachten bedeutet: Das ist ein schriftlicher Bericht.
Den schreibt ein Fach-Mann oder eine Fach-Frau.
Sie prüfen etwas genau.
Dann schreiben sie auf: Das ist richtig oder falsch.
Persönliche Assistenz braucht TV L-Entgelt-Gruppe 5.
Bei Assistenz-Diensten erkennt Berlin das an.
Berlin zahlt entsprechend hohe Vergütungs-Sätze.
Vergütungs-Sätze bedeutet: Das sind feste Geld-Beträge.
Sie stehen in einer Liste.
Die Liste sagt: So viel Geld bekommt man für eine Arbeit.
Bei behinderten Arbeit-Gebern soll TV L-Entgelt-Gruppe 3 reichen.
Das ist für die gleiche Arbeit.
Christine Damaschke ist auch Vorstands-Mitglied von AAPA.
Damaschke sagt:
Die Haltung der Senats-Verwaltung für Soziales ist unlogisch.
Senats-Verwaltung bedeutet: Das ist eine Behörde.
Sie arbeitet für die Stadt-Regierung.
Sie kümmert sich um verschiedene Aufgaben.
In Berlin gibt es mehrere Senats-Verwaltungen.
Sie ist auch finanziell absurd.
AAPA hat 150 Mitglieder.
Würden alle Kunden der Assistenz-Dienste werden?
Dann kostet das Berlin zusätzlich sehr viel Geld.
Es wären zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionen-Höhe.

Foto: Peter Thieme
Berlin (kobinet) Heute, am 10. Juli 2025, übergibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mehrere hundert Unterschriften an den Berliner Sozialsenatorin Kiziltepe und an Finanzsenator Evers. Diese Unterschriften wurden gesammelt, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass die Berliner Senatsverwaltung für Soziales den zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innen-Verband für Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) ausgehandelten Tarifvertrag endlich dauerhaft und vollumfänglich anerkennt. Die fehlende Anerkennung bedroht die behinderten Arbeitgeber*innen existenziell. Sie erinnern daran, dass Finanzsenator Stefan Evers bei einem Austausch am 30.06.2025 signalisiert hat, dass auch er die Auffassung vertritt, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, und protestieren ab 12:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus. So heißt es in einer Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz AAPA.
„Wenn nicht im kommenden Doppelhaushalt genügend Finanzmittel bereitgestellt werden, damit unsere Assistent*innen den gleichen Stundenlohn erhalten wie die bei den Assistenzdiensten angestellten Assistent*innen, so droht das Aus des Arbeitgeber*innen-Modells“, so Jules Butzek, Vorstandsmitglied von AAPA. „Könnten die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell ab 1.1.2026 nur noch gemäß TV L-Entgeltgruppe 3 bezahlt werden, ist vorauszusehen, dass immer mehr unserer Assistent*innen zu den Diensten abwandern, die für die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 5 zahlen. Dann müssten wir Kund*innen der Assistenzdienste werden und verlören einen großen Teil unserer Selbstbestimmung“, befürchtet Butzek.
Mit einem Gutachten wurde dargelegt, dass die Anforderungen in der Persönlichen Assistenz eine Bezahlung gemäß TV L-Entgeltgruppe 5 rechtfertigen. Bei den Assistenzdiensten erkennt das Land dies an und refinanziert entsprechend hohe Vergütungssätze. Bei den behinderten Arbeitgeber*innen soll nach Auffassung der Senatsverwaltung für Soziales für exakt die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 3 ausreichend sein. „Diese Haltung der Senatsverwaltung für Soziales ist nicht nur unlogisch, sondern auch finanziell absurd“, ergänzt Christine Damaschke, ebenfalls Vorstandsmitglied von AAPA. „Wären alle 150 unserer Mitglieder Kund*innen der Assistenzdienste, entstünden dem Land Berlin zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.“

Foto: Peter Thieme
Berlin (kobinet) Heute, am 10. Juli 2025, übergibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mehrere hundert Unterschriften an den Berliner Sozialsenatorin Kiziltepe und an Finanzsenator Evers. Diese Unterschriften wurden gesammelt, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass die Berliner Senatsverwaltung für Soziales den zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innen-Verband für Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) ausgehandelten Tarifvertrag endlich dauerhaft und vollumfänglich anerkennt. Die fehlende Anerkennung bedroht die behinderten Arbeitgeber*innen existenziell. Sie erinnern daran, dass Finanzsenator Stefan Evers bei einem Austausch am 30.06.2025 signalisiert hat, dass auch er die Auffassung vertritt, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, und protestieren ab 12:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus. So heißt es in einer Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz AAPA.
„Wenn nicht im kommenden Doppelhaushalt genügend Finanzmittel bereitgestellt werden, damit unsere Assistent*innen den gleichen Stundenlohn erhalten wie die bei den Assistenzdiensten angestellten Assistent*innen, so droht das Aus des Arbeitgeber*innen-Modells“, so Jules Butzek, Vorstandsmitglied von AAPA. „Könnten die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell ab 1.1.2026 nur noch gemäß TV L-Entgeltgruppe 3 bezahlt werden, ist vorauszusehen, dass immer mehr unserer Assistent*innen zu den Diensten abwandern, die für die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 5 zahlen. Dann müssten wir Kund*innen der Assistenzdienste werden und verlören einen großen Teil unserer Selbstbestimmung“, befürchtet Butzek.
Mit einem Gutachten wurde dargelegt, dass die Anforderungen in der Persönlichen Assistenz eine Bezahlung gemäß TV L-Entgeltgruppe 5 rechtfertigen. Bei den Assistenzdiensten erkennt das Land dies an und refinanziert entsprechend hohe Vergütungssätze. Bei den behinderten Arbeitgeber*innen soll nach Auffassung der Senatsverwaltung für Soziales für exakt die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 3 ausreichend sein. „Diese Haltung der Senatsverwaltung für Soziales ist nicht nur unlogisch, sondern auch finanziell absurd“, ergänzt Christine Damaschke, ebenfalls Vorstandsmitglied von AAPA. „Wären alle 150 unserer Mitglieder Kund*innen der Assistenzdienste, entstünden dem Land Berlin zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.“




