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Behinderte Menschen fordern gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Persönlichen Assistenz

Abgeordnetenhaus Berlin
Abgeordnetenhaus Berlin
Foto: Peter Thieme

Berlin (kobinet) Heute, am 10. Juli 2025, übergibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mehrere hundert Unterschriften an den Berliner Sozialsenatorin Kiziltepe und an Finanzsenator Evers. Diese Unterschriften wurden gesammelt, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass die Berliner Senatsverwaltung für Soziales den zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innen-Verband für Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) ausgehandelten Tarifvertrag endlich dauerhaft und vollumfänglich anerkennt. Die fehlende Anerkennung bedroht die behinderten Arbeitgeber*innen existenziell. Sie erinnern daran, dass Finanzsenator Stefan Evers bei einem Austausch am 30.06.2025 signalisiert hat, dass auch er die Auffassung vertritt, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, und protestieren ab 12:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus. So heißt es in einer Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz AAPA.

„Wenn nicht im kommenden Doppelhaushalt genügend Finanzmittel bereitgestellt werden, damit unsere Assistent*innen den gleichen Stundenlohn erhalten wie die bei den Assistenzdiensten angestellten Assistent*innen, so droht das Aus des Arbeitgeber*innen-Modells“, so Jules Butzek, Vorstandsmitglied von AAPA. „Könnten die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell ab 1.1.2026 nur noch gemäß TV L-Entgeltgruppe 3 bezahlt werden, ist vorauszusehen, dass immer mehr unserer Assistent*innen zu den Diensten abwandern, die für die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 5 zahlen. Dann müssten wir Kund*innen der Assistenzdienste werden und verlören einen großen Teil unserer Selbstbestimmung“, befürchtet Butzek.

Mit einem Gutachten wurde dargelegt, dass die Anforderungen in der Persönlichen Assistenz eine Bezahlung gemäß TV L-Entgeltgruppe 5 rechtfertigen. Bei den Assistenzdiensten erkennt das Land dies an und refinanziert entsprechend hohe Vergütungssätze. Bei den behinderten Arbeitgeber*innen soll nach Auffassung der Senatsverwaltung für Soziales für exakt die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 3 ausreichend sein. „Diese Haltung der Senatsverwaltung für Soziales ist nicht nur unlogisch, sondern auch finanziell absurd“, ergänzt Christine Damaschke, ebenfalls Vorstandsmitglied von AAPA. „Wären alle 150 unserer Mitglieder Kund*innen der Assistenzdienste, entstünden dem Land Berlin zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.“