Berlin (kobinet)
In der letzten Zeit gab es ein Problem.
Die FDP hat einen wichtigen Gesetz-Entwurf blockiert.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf: Was soll erlaubt sein?
Was soll verboten sein?
Dann stimmen alle Politiker darüber ab.
Wenn genug Politiker dafür sind, wird ein echtes Gesetz daraus.
Das Gesetz lag im Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Ministerium hat die Abkürzung BMAS.
Jetzt soll das Gesetz bald fertig werden.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es soll gleiche Rechte geben.
Mit diesem Gesetz soll Deutschland barriere-freier werden.
Barriere-frei bedeutet: Menschen mit Behinderungen können überall mitmachen.
Bärbel Bas ist die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales.
Sie hat auf Facebook geschrieben: Wir haben den Gesetz-Entwurf weiter-gegeben.
Das ist ein wichtiger Schritt.
So können Menschen mit Behinderungen besser mitmachen.
Das Gesetz hat 2 wichtige Punkte:
Der Bund muss bis 2035 alle Barrieren weg-machen.
Das gilt für alle öffentlichen Gebäude.
Öffentliche Gebäude sind zum Beispiel Ämter.
Unternehmen müssen Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie müssen praktische Lösungen anbieten.
So können Menschen mit Behinderungen ihre Dienst-Leistungen nutzen.
Dienst-Leistungen sind Hilfen für andere Menschen.
Jemand macht Arbeit für dich.
Bärbel Bas hat auch gesagt: Je mehr Barrieren wir weg-machen, desto stärker wird unser Land.
Deshalb machen wir das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz besser.
Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion in Deutschland.
Inklusion bedeutet alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Hier ist der Facebook-Eintrag des BMAS zur Gesetz-Reform.
Jetzt prüfen verschiedene Ministerien den Gesetz-Entwurf.
Das nennt man: Ressort-Abstimmung.
Ressort-Abstimmung bedeutet: Alle Ministerien sprechen miteinander.
Jedes Ministerium hat andere Aufgaben.
Zum Beispiel: Bildung oder Gesundheit.
Die Ministerien prüfen gemeinsam: Ist der Plan gut?
Alle müssen einverstanden sein.
Bald können auch die Verbände ihre Meinung dazu sagen.
Verbände sind Gruppen von Menschen mit gleichen Interessen.
Die Zeit für Stellungnahmen ist sehr kurz.
Stellungnahmen sind schriftliche Meinungen zum Gesetz.
Stellungnahmen sind schriftliche Meinungen zu einem Thema.
Menschen oder Gruppen schreiben auf: Das finden wir gut.
Das finden wir schlecht.
Politiker lesen diese Meinungen.
Dann können sie bessere Entscheidungen treffen.
Anfang August soll das Bundes-Kabinett über das Gesetz entscheiden.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Kanzler und Minister arbeiten zusammen.
Dann geht das Gesetz an den Deutschen Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag berät über das Gesetz.
Dann stimmen die Politiker ab.

Foto: BMAS / Axel Schmidt
Berlin (kobinet) In der letzten Legislaturperiode blieb er vor allem aufgrund der Blockadepolitik der FDP in den Schubladen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen, nun soll er bald das Licht der Welt erblicken. Die Rede ist vom lange erwarteten Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz durch den die Barrierefreiheit in Deutschland entscheidend verbessert werden soll. "Wir haben den Gesetzentwurf für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion, sagt Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales", heißt es in einem Post der Bundesarbeits- und -sozialministerin Bärbel Bas auf der Facebookseite des BMAS.
Und weiter heißt es dort:
„Die Eckpunkte:
– Der Bund wird verpflichtet, bis 2035 alle verbleibenden Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beseitigen.
– Unternehmen müssen künftig individuelle, praktikable Lösungen anbieten, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen und Produkten bekommen.“
Auf dem dazugehörigen Sharepic mit dem Bild von Bärbel Bas heißt es: „Je mehr Barrieren wir abbauen, desto stärker sind wir als Land. Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland.“
Link zum Facebook-Eintrag des BMAS zur Gesetzesreform
Nachdem die Ressortabstimmung des Referentenentwurfs für das Gesetz eingeleitet wurde, dürfte in Kürze wohl auch die Beteiligung der Verbände erfolgen. Hier deutet sich jedoch eine sehr kurze Zeit für Stellungnahmen ab, weil der Gesetzentwurf bereits Anfang August im Bundeskabinett beschlossen und dann an den Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden soll.

Foto: BMAS / Axel Schmidt
Berlin (kobinet) In der letzten Legislaturperiode blieb er vor allem aufgrund der Blockadepolitik der FDP in den Schubladen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen, nun soll er bald das Licht der Welt erblicken. Die Rede ist vom lange erwarteten Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz durch den die Barrierefreiheit in Deutschland entscheidend verbessert werden soll. "Wir haben den Gesetzentwurf für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion, sagt Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales", heißt es in einem Post der Bundesarbeits- und -sozialministerin Bärbel Bas auf der Facebookseite des BMAS.
Und weiter heißt es dort:
„Die Eckpunkte:
– Der Bund wird verpflichtet, bis 2035 alle verbleibenden Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beseitigen.
– Unternehmen müssen künftig individuelle, praktikable Lösungen anbieten, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen und Produkten bekommen.“
Auf dem dazugehörigen Sharepic mit dem Bild von Bärbel Bas heißt es: „Je mehr Barrieren wir abbauen, desto stärker sind wir als Land. Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland.“
Link zum Facebook-Eintrag des BMAS zur Gesetzesreform
Nachdem die Ressortabstimmung des Referentenentwurfs für das Gesetz eingeleitet wurde, dürfte in Kürze wohl auch die Beteiligung der Verbände erfolgen. Hier deutet sich jedoch eine sehr kurze Zeit für Stellungnahmen ab, weil der Gesetzentwurf bereits Anfang August im Bundeskabinett beschlossen und dann an den Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden soll.




