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Spar-Tipps für die Steuererklärung

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Familienratgeber der Aktion Mensch
Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) Bis Ende Juli 2025 müssen die Steuerklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden. Besonders für behinderte Menschen bzw. Familien mit behinderten Kindern existieren eine Reihe von Regelungen, die zur Reduzierung der Steuern beitragen können. "Hast du deine Steuererklärung schon gemacht? Falls nicht und wenn es in deiner Familie Menschen mit Behinderung gibt oder du diesen Hinweis weitergeben möchtest: Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag. Das ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag, durch den weniger Steuern bezahlt werden müssen", heißt es im Newsletter der Aktion Mensch mit dem Verweis auf entsprechende Steuer-Tipps im Familienratgeber.

Link zum Aktion Mensch Beitrag zu den Steuertipps im Familienratgeber