Bonn (kobinet)
Bis Ende Juli 2025 müssen alle ihre Steuer-Erklärung abgeben.
Eine Steuer-Erklärung ist ein Formular.
In dem Formular schreibst du auf: So viel Geld hast du verdient.
Das Finanz-Amt rechnet dann aus: So viel Steuern musst du zahlen.
Manchmal bekommst du Geld zurück.
Du musst die Steuer-Erklärung beim Finanz-Amt einreichen.
Das Finanz-Amt ist eine Behörde vom Staat.
Das Finanz-Amt sammelt Steuern von den Menschen.
Mit dem Steuer-Geld bezahlt der Staat Schulen und Straßen.
Das Finanz-Amt prüft auch deine Steuer-Erklärung.
Menschen mit Behinderung haben besondere Rechte bei der Steuer.
Eine Behinderung macht das Leben schwerer.
Manche Sachen gehen nicht so gut.
Auch Familien mit behinderten Kindern haben diese Rechte.
Es gibt viele Regeln für diese Rechte.
Diese Regeln helfen dabei weniger Steuern zu zahlen.
Hast du deine Steuer-Erklärung schon gemacht?
Falls nicht: Dieser Hinweis ist für dich wichtig.
Das gilt wenn es in deiner Familie Menschen mit Behinderung gibt.
Du kannst diesen Hinweis auch weiter-geben.
Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Frei-Betrag.
Ein Frei-Betrag ist Geld ohne Steuern.
Bis zu diesem Betrag musst du keine Steuern zahlen.
Zum Beispiel: Der Frei-Betrag ist 1000 Euro.
Dann zahlst du für die ersten 1000 Euro keine Steuern.
Das ist der Behinderten-Pausch-Betrag.
Der Behinderten-Pausch-Betrag ist ein Frei-Betrag für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung haben oft höhere Kosten im Leben.
Deshalb müssen sie weniger Steuern zahlen.
Das ist gerecht.
Durch diesen Betrag musst du weniger Steuern bezahlen.
Das steht im Newsletter der Aktion Mensch.
Ein Newsletter ist eine E-Mail mit Neuigkeiten.
Man bekommt ihn regelmäßig zugeschickt.
Die Aktion Mensch hat auch Steuer-Tipps im Familien-Ratgeber.
Ein Familien-Ratgeber ist ein Buch mit Tipps für Familien.
In dem Ratgeber stehen wichtige Infos über Geld.
Da stehen auch Infos über Hilfen vom Staat.
Familien können den Ratgeber kostenlos bekommen.
Der Ratgeber hilft bei Fragen.
Link zum Aktion Mensch Beitrag zu den Steuer-Tipps im Familien-Ratgeber

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Bis Ende Juli 2025 müssen die Steuerklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden. Besonders für behinderte Menschen bzw. Familien mit behinderten Kindern existieren eine Reihe von Regelungen, die zur Reduzierung der Steuern beitragen können. "Hast du deine Steuererklärung schon gemacht? Falls nicht und wenn es in deiner Familie Menschen mit Behinderung gibt oder du diesen Hinweis weitergeben möchtest: Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag. Das ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag, durch den weniger Steuern bezahlt werden müssen", heißt es im Newsletter der Aktion Mensch mit dem Verweis auf entsprechende Steuer-Tipps im Familienratgeber.
Link zum Aktion Mensch Beitrag zu den Steuertipps im Familienratgeber

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Bis Ende Juli 2025 müssen die Steuerklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden. Besonders für behinderte Menschen bzw. Familien mit behinderten Kindern existieren eine Reihe von Regelungen, die zur Reduzierung der Steuern beitragen können. "Hast du deine Steuererklärung schon gemacht? Falls nicht und wenn es in deiner Familie Menschen mit Behinderung gibt oder du diesen Hinweis weitergeben möchtest: Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag. Das ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag, durch den weniger Steuern bezahlt werden müssen", heißt es im Newsletter der Aktion Mensch mit dem Verweis auf entsprechende Steuer-Tipps im Familienratgeber.
Link zum Aktion Mensch Beitrag zu den Steuertipps im Familienratgeber




