Schwerin (kobinet)
Der Bund gibt weniger Geld.
Das Geld ist für barriere-freie Wohnungen.
Barriere-frei bedeutet: Menschen mit Behinderungen können die Wohnung gut nutzen.
Aber Mecklenburg-Vorpommern hilft weiter.
Das Land gibt Geld für barriere-freie Wohnungen.
Menschen können wieder Anträge stellen.
Holger Hase hat kobinet-nachrichten informiert.
Das Landes-Förder-Institut nimmt wieder Anträge an.
Landes-Förder-Institut bedeutet: Eine Stelle vom Bundes-Land.
Diese Stelle gibt Geld für wichtige Projekte.
Das ist ab Montag dem 8. Juli 2025 möglich.
Die Anträge sind für den Umbau von Wohnungen.
Der Umbau soll Barrieren abbauen.
Das Land hat 2 Millionen Euro dafür.
Das Programm heißt: Landes-Programm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungs-Bestand.
Reduzierung bedeutet: Etwas wird weniger gemacht.
Wohnungs-Bestand bedeutet: Alle Wohnungen in einem Gebiet.
Das Programm hilft bei selbst genutzten Wohnungen.
Das Programm hilft auch bei Miet-Wohnungen.
Das Programm hilft auch bei Genossenschafts-Wohnungen.
Genossenschaft bedeutet: Eine Gruppe von Menschen arbeitet zusammen.
Diese Info kommt vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
Ministerium bedeutet: Ein Amt der Regierung.
Digitalisierung bedeutet: Computer machen Arbeit statt Papier.
Das Ministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern.
Bau-Minister Christian Pegel sagt: Viele Menschen wollten das Programm nutzen.
Ich freue mich über die 2 Millionen Euro für 2025.
Das Programm ist beliebt und wichtig.
Jede Wohnung kann bis zu 4.500 Euro bekommen.
Das Geld hilft bei baulichen Maßnahmen.
Bauliche Maßnahmen bedeutet: Man verändert ein Gebäude.
Die Maßnahmen machen Wohnungen besser zugänglich.
Zugänglich bedeutet: Man kann etwas erreichen.
Zum Beispiel: Türen werden breiter gemacht.
Oder Bäder werden barriere-arm umgebaut.
Das Programm hilft vor allem älteren Menschen.
Diese Menschen können Anträge stellen: Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen.
Eigentümer bedeutet: Eine Person besitzt etwas.
Mieter können auch Anträge stellen.
Aber der Vermieter muss zustimmen.
Vermieter bedeutet: Eine Person vermietet eine Wohnung.
Das Programm gibt es seit 2018.
Seitdem wurden 12,4 Millionen Euro bewilligt.
Bewilligt bedeutet: Eine Behörde sagt Ja zu etwas.
Mehr Infos gibt es hier: Förder-Programm für barriere-armes Wohnen

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) Während auf Bundesebene die Gefahr besteht, dass im nächsten Bundeshaushalt keine oder nur geringe Mittel für den barrierefreien Umbau von Wohnungen mehr zur Verfügung stehen, sind in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit möglich. Darauf hat Holger Hase die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht. "Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag (8. Juli 2025) wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das 'Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand' stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich", heißt es in einer Presseinformation der Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern.
„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“ Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leiste das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm gibt’s unter: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) Während auf Bundesebene die Gefahr besteht, dass im nächsten Bundeshaushalt keine oder nur geringe Mittel für den barrierefreien Umbau von Wohnungen mehr zur Verfügung stehen, sind in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit möglich. Darauf hat Holger Hase die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht. "Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag (8. Juli 2025) wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das 'Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand' stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich", heißt es in einer Presseinformation der Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern.
„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“ Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leiste das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm gibt’s unter: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/




