KRAUTHEIM (kobinet)
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter hat eine Aktion gemacht.
Bundes-Verband bedeutet: Viele kleine Gruppen schließen sich zusammen.
Sie arbeiten für das gleiche Ziel.
Der Bundes-Verband arbeitet in ganz Deutschland.
Selbst-Hilfe bedeutet: Menschen mit gleichen Problemen treffen sich.
Sie helfen sich gegenseitig.
Körper-behindert bedeutet: Der Körper funktioniert anders.
Zum Beispiel: Die Beine funktionieren nicht.
Oder die Arme funktionieren nicht.
Der Bundes-Verband heißt kurz: BSK.
In 10 Tagen hat der BSK etwa 300 Unterschriften gesammelt.
Die Unterschriften sind für einen wichtigen Zweck.
Es geht um Assistenz-Kräfte.
Assistenz-Kräfte bedeutet: Menschen, die helfen.
Sie helfen Menschen mit Behinderung.
Sie helfen bei vielen Dingen im Alltag.
Die Assistenz-Kräfte sollen mehr Geld bekommen.
Dafür kämpft der BSK.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Assistenz-Kräften.
Die ersten arbeiten bei ambulanten Diensten.
Ambulante Dienste bedeutet: Hilfe zu Hause.
Die Helfer kommen zu den Menschen nach Hause.
Die Menschen können zu Hause bleiben.
Die zweiten arbeiten im Arbeitgeber-Modell.
Arbeitgeber-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderung werden Chef.
Sie stellen ihre Helfer selbst ein.
Sie bestimmen, wer ihnen hilft.
Im Arbeitgeber-Modell arbeiten sie direkt für Menschen mit Behinderungen.
Beide Arten machen die gleiche Arbeit.
Trotzdem bekommen sie unterschiedlich viel Geld.
Das findet der BSK nicht fair.
Der BSK sagt: Gleiche Arbeit muss gleichen Lohn bekommen.
Die Assistenz-Kräfte im Arbeitgeber-Modell bekommen weniger Geld.
Sie bekommen etwa 340 Euro weniger im Monat.
Das ist ein großer Unterschied.
Der BSK hat Hilfe gesucht.
Die Berliner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen hilft dem BSK.
Beauftragte bedeutet: Eine Person hat einen Auftrag bekommen.
Sie macht eine bestimmte Aufgabe für andere Menschen.
Sie kümmert sich um die Belange von Menschen mit Behinderung.
Sie unterstützt die Forderung nach gleichem Lohn.
Forderung bedeutet: Ein Wunsch.
Man will etwas von einer Person.
Jetzt gibt es einen wichtigen Termin.
Der Termin ist am 10. Juli 2025 um 13 Uhr.
Der Termin findet im Berliner Abgeordneten-Haus statt.
Abgeordneten-Haus bedeutet: Das Parlament von Berlin.
Dort arbeiten gewählte Menschen aus Berlin.
Diese Menschen heißen Abgeordnete.
Sie entscheiden über wichtige Dinge für die Stadt Berlin.
Dort will der BSK die Unterschriften übergeben.
Klaus Mohr und Hartmut Schulze werden dabei sein.
Beide sind im Vorstand vom BSK.
Vorstand bedeutet: Menschen, die einen Verein führen.
Der Vorstand besteht aus mehreren Personen.
Diese Personen treffen wichtige Entscheidungen.
Der BSK freut sich über diesen Termin.

Foto: Irina Tischer
KRAUTHEIM (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hat in knapp zehn Tagen etwa 300 Unterschriften für die Übernahme des von ver.di und den Arbeitgeberinnen-Verband ausgehandelten Tarifvertrages und die Höherstufung der Assistenzkräfte in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeberinnen-/Arbeitgeber-Modell gesammelt.
Assistenzkräfte, unabhängig davon ob sie bei ambulanten Diensten Beschäftigte sind und die über das Arbeitgeber-Modell organisiert persönlichen Assistenzen verrichten, leisten absolut identische Tätigkeiten und müssen daher aus Sicht dieses Verbandes im Sinne „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ den gleichen Lohn erhalten. Dies ist aber momentan nicht der Fall. Die im Arbeitgeberinnen-/Arbeitgeber-Modell Beschäftigten persönlichen Assistenzen erhalten derzeit etwa 340€ monatlich weniger. Der BSK hat in dieser Angelegenheit die Berliner Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeschaltet, welche diesen Verband unterstützt.
Nun wurde ein Termin am 10. Juli 2025 um 13.00 Uhr im Berliner Abgeordnetenhaus vorgeschlagen, den der BSK erfreut wahrnehmen wird. So werden auch Klaus Mohr und Hartmut Schulze vom BSK-Vorstand bei der Übergabe der Unterschriften in Berlin anwesend sein.

Foto: Irina Tischer
KRAUTHEIM (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hat in knapp zehn Tagen etwa 300 Unterschriften für die Übernahme des von ver.di und den Arbeitgeberinnen-Verband ausgehandelten Tarifvertrages und die Höherstufung der Assistenzkräfte in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeberinnen-/Arbeitgeber-Modell gesammelt.
Assistenzkräfte, unabhängig davon ob sie bei ambulanten Diensten Beschäftigte sind und die über das Arbeitgeber-Modell organisiert persönlichen Assistenzen verrichten, leisten absolut identische Tätigkeiten und müssen daher aus Sicht dieses Verbandes im Sinne „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ den gleichen Lohn erhalten. Dies ist aber momentan nicht der Fall. Die im Arbeitgeberinnen-/Arbeitgeber-Modell Beschäftigten persönlichen Assistenzen erhalten derzeit etwa 340€ monatlich weniger. Der BSK hat in dieser Angelegenheit die Berliner Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeschaltet, welche diesen Verband unterstützt.
Nun wurde ein Termin am 10. Juli 2025 um 13.00 Uhr im Berliner Abgeordnetenhaus vorgeschlagen, den der BSK erfreut wahrnehmen wird. So werden auch Klaus Mohr und Hartmut Schulze vom BSK-Vorstand bei der Übergabe der Unterschriften in Berlin anwesend sein.




