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Inklusives Wohnen in Wohngemeinschaften

Sieben Personen sitzen in einem Halbkreis auf einer Sitzbank. Eine Frau zeigt eine Torte
Zum 20-jährigen Bestehen der WG gibt es eine Torte.
Foto: StMAS / Nötel

MÜNCHEN (kobinet) Nach Einschätzung der Staatsregierung des Freistaat Bayern ist es nicht für jeden Menschen mit Behinderung möglich, selbstbestimmt in einer Gemeinschaft mit anderen zu leben . Der Verein  "Gemeinsam Leben Lernen" bietet deshalb Menschen mit Behinderung in München unterschiedliche Wohnformen, bei denen sie mit Menschen ohne Behinderung zusammenleben. So auch in der Wohngemeinschaft am Hart (Milbertshofen) und das schon seit 20 Jahren.

Bei einem Besuch von Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf sollte dieses Beispiel als Best-Practice-Projekt mit dem Anliegen, Formen des integrativen Zusammenlebens sichtbar zu machen, herausgestellt werden.

Ministerin Scharf betonte bei dieser Gelegenheit: „Das Thema ‚Wohnen für Menschen mit Behinderung‘ liegt mir am Herzen. Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren den Bau Besonderer Wohnformen, also von Wohnplätzen in kleinen, integrativen Wohnheimen. Es geht nicht nur ums Beherbergen, die Menschen sollen sich in ihrem Zuhause auch wohl- und geborgen fühlen. Wohnqualität für Menschen mit Behinderung ist kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis. Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung können auch inklusive Wohngemeinschaften gefördert werden. Inklusive Wohnprojekte in Bayern sind wichtig. Die sind Vorbilder für andere innovative Projekte. Um inklusives Wohnen zu etablieren, ist es notwendig, langfristige und umsetzbare Lösungen zu finden.“

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Inge Ro.
22.05.2025 09:12

Natürlich ist es auch für Menschen mit komplexen Behinderungen möglich, selbstbestimmt in einer kleinen Wohngemeinschaft mitten in der Gesellschaft zu leben. Allerdings wird es den betroffenen Familien unfassbar schwer gemacht, die Rechte ihrer Töchter und Söhne durchzusetzen und kleine Wohngemeinschaften aufzubauen.
Meine Tochter wohnt seit genau vier Jahren in der WG. Sie fühlt sich dort wohl und genießt ihr neues Zuhause, aber vom ersten Termin mit dem Kostenträger bis zum Einzug in die WG dauerte es sieben Jahre.
Sieben Jahre gegen Wände reden und rennen. Sieben Jahre voller bürokratischer Hürden.
Die bürokratische Behinderung ist weiterhin unfassbar zermürbend und immer öfter entsteht bei mir der Verdacht, dass das gewollt ist.
https://projekt-iwok.de/eine-idee-und-ihre-geschichte/

Ralph Milewski
21.05.2025 17:39

Geborgenheit ist kein Fortschritt, sondern ein Recht

Wenn Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt, Wohnen für Menschen mit Behinderung müsse mehr sein als Beherbergung und auch Geborgenheit und Wohnqualität umfassen, spricht sie eine Wahrheit aus, die das eigene System lange verdrängt hat. Denn was bedeutet das im Umkehrschluss? Dass es bislang genau darum nicht ging.

Menschen mit Behinderung werden auch heute noch in vollstationären Einrichtungen untergebracht – standardisiert, fremdbestimmt, häufig ohne echte Wahl. Diese Einrichtungen gelten oft als letzte Option, weil Alternativen fehlen, Assistenzmodelle unterfinanziert sind und selbstgewählte Wohnformen durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. Wohnqualität wird vielerorts noch immer wie ein Privileg behandelt, nicht als selbstverständliches Grundrecht.

Dass genau diese Strukturen nun als „besondere Wohnformen“ umetikettiert und als „kleine, integrative Wohnheime“ vermarktet werden, ist nichts anderes als semantische Kosmetik. Es wird kein System verändert – es wird weiterverwaltet. Und das mit der alten Logik: Menschen mit Behinderung dürfen gemeinsam wohnen, solange es in eigens dafür vorgesehenen Räumen geschieht, organisiert von Dritten, in Gruppen, die meist homogen bleiben.

Wer Inklusion ernst meint, muss aufhören, institutionelle Lösungen sprachlich weichzuspülen, und beginnen, Teilhabe als echtes Gestaltungsrecht zu begreifen – nicht als Gnade gut gemeinter Versorgung. Dass Ministerin Scharf von „integrativen Wohnheimen“ spricht, zeigt: Es geht nicht um gleichberechtigte Teilhabe, sondern um Anpassung an bestehende Strukturen.

Solange solche Wohnformen als Fortschritt gefeiert werden, ohne die Machtverhältnisse und institutionellen Abhängigkeiten zu benennen, bleibt Inklusion eine PR-Floskel – und keine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit.