Düsseldorf (kobinet)
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Informations-woche zum Betreuungs-recht.
NordrheinWestfalen ist ein Land in Deutschland mit vielen Städten wie Köln und Dortmund.
Dort leben viele Menschen.
Diese Woche hat am 28. April 2025 begonnen.
Zwei Staats-sekretäre haben die Informations-woche eröffnet.
Ein Staats-sekretär oder eine Staats-sekretärin hilft einem Minister oder einer Ministerin bei der Arbeit.
Diese Person vertritt den Minister, wenn er nicht da ist.
Auf der Informations-woche können Menschen kostenlos Informationen bekommen.
Menschen können Fragen stellen zum Betreuungs-verfahren bei Gericht.
Wenn jemand nicht alleine entscheiden kann, hilft ein Betreuer bei wichtigen Sachen.
Ein Gericht prüft vorher, ob die Person wirklich Hilfe braucht.
Menschen können Fragen stellen zur Vorsorge-vollmacht.
Sie können jemand anderem erlauben, für Sie zu entscheiden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Diese Person kann dann für Sie wichtige Dinge regeln, wie zum Beispiel Geld-Angelegenheiten oder Gesundheits-Fragen.
Menschen können Fragen stellen zur Patienten-verfügung.
Sie können schriftlich festlegen, welche Behandlungen Sie wollen oder nicht wollen, wenn Sie sehr krank sind und nicht mehr selbst sprechen können.
Dieses wichtige Papier hilft Ärzten und Ihrer Familie, Ihre Wünsche zu kennen.
Frau Dr. Daniela Brückner ist Staats-sekretärin im Ministerium der Justiz.
In einem Ministerium arbeiten viele Menschen unter der Leitung eines Ministers.
Sie helfen bei wichtigen Aufgaben für unser Land.
Sie sagt: Rechtliche Betreuung und Vorsorge sind wichtig.
Bei einer rechtlichen Betreuung hilft eine Person einer anderen bei wichtigen Entscheidungen.
Diese Hilfe gibt es für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst regeln können.
So werden unsere Wünsche auch dann beachtet, wenn wir nicht mehr für uns sprechen können.
Die Informations-woche gibt Hilfe und Orientierung.
Herr Matthias Heidmeier ist Staats-sekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Er sagt: Die Betreuungs-behörden und Betreuungs-vereine helfen betroffenen Menschen.
Es gibt Ämter, die Menschen helfen, die Unterstützung brauchen.
Diese Ämter sorgen dafür, dass jemand für Menschen da ist, die ihre Sachen nicht mehr allein regeln können.
Mit der Informations-woche wollen wir neue ehrenamtliche Betreuer gewinnen.
Leute helfen anderen Menschen, die Hilfe brauchen, ohne Geld dafür zu bekommen.
Sie unterstützen zum Beispiel bei Amtssachen oder beim Umgang mit Geld.
Das Ministerium unterstützt die Betreuungs-vereine mit 10,5 Millionen Euro.
Ein Betreuungsverein hilft Menschen, die Unterstützung im Alltag brauchen.
Die Mitarbeiter vom Verein kümmern sich um Menschen, die nicht alles alleine entscheiden können.
30 Amts-gerichte in Nordrhein-Westfalen machen bei der Informations-woche mit.
Es gibt Info-stände, Diskussionen und Gespräche.
Die Informationen sind auch für Menschen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten.
Das Ministerium der Justiz gibt Informationen auf einer Internet-seite.
Die Internet-seite heißt: www.justiz.nrw.
Es gibt auch Broschüren und Formulare.
Mehr Informationen zur Informations-woche gibt es auf der Internet-seite.

Foto: omp
Düsseldorf (kobinet) Das Ministerium der Justiz und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Nordrhein-Westfalen laden zur Teilnahme an der landesweiten Informationswoche zum Betreuungsrecht ein, die am 28. April 2025 durch die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz Dr. Daniela Brückner und Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Matthias Heidmeier in Düsseldorf eröffnet worden ist. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos auf unterschiedlichen Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen bei Expert*innen der Justiz, Anwältinnen und Anwälten sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen und Betreuungsämtern über den Ablauf des gerichtlichen Betreuungsverfahrens, die rechtzeitige Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht und den Abschluss von Patientenverfügungen informieren.
Die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz Dr. Daniela Brückner betonte: „Rechtliche Betreuung und Vorsorge helfen dabei, dass unsere Wünsche und Überzeugungen auch dann Gewicht haben, wenn wir selbst nicht mehr für uns sprechen können. Die Informationswoche an unseren Gerichten bietet dazu Hilfe und Orientierung: Sie klärt auf, beantwortet Fragen und zeigt, welche Möglichkeiten jede und jeder Einzelne hat, selbstbestimmt vorzusorgen.“
Der Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Matthias Heidmeier erklärte: „Die kommunalen Betreuungsbehörden und -vereine sind wichtige Partner für die betroffenen Menschen und deren Angehörige. Mit der landesweiten Informationswoche helfen wir den Akteuren bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unterstützt auch in diesem Jahr die Arbeit der Betreuungsvereine finanziell mit 10,5 Millionen Euro, damit auch in Zukunft genügend Ehrenamtliche an der Seite der Betroffenen stehen.“
In Nordrhein-Westfalen beteiligen sich 30 Amtsgerichte an der Woche des Betreuungsrechts. Es werden Infostände, Podiumsdiskussionen, Fachvorträge und Bürgergespräche angeboten. Angesprochen werden auch Menschen, die sich über die Rechte und Pflichten bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung informieren wollen.
Das Ministerium der Justiz unterstützt die lokalen Veranstaltungen der Gerichte mit einem Informationsangebot im Justizportal (www.justiz.nrw) und gedruckten Broschüren, Ratgebern und Musterformularen.
Weitere Informationen zur Woche des Betreuungsrechts und den teilnehmen Gerichten im NRW-Justizportal.

Foto: omp
Düsseldorf (kobinet) Das Ministerium der Justiz und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Nordrhein-Westfalen laden zur Teilnahme an der landesweiten Informationswoche zum Betreuungsrecht ein, die am 28. April 2025 durch die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz Dr. Daniela Brückner und Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Matthias Heidmeier in Düsseldorf eröffnet worden ist. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos auf unterschiedlichen Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen bei Expert*innen der Justiz, Anwältinnen und Anwälten sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen und Betreuungsämtern über den Ablauf des gerichtlichen Betreuungsverfahrens, die rechtzeitige Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht und den Abschluss von Patientenverfügungen informieren.
Die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz Dr. Daniela Brückner betonte: „Rechtliche Betreuung und Vorsorge helfen dabei, dass unsere Wünsche und Überzeugungen auch dann Gewicht haben, wenn wir selbst nicht mehr für uns sprechen können. Die Informationswoche an unseren Gerichten bietet dazu Hilfe und Orientierung: Sie klärt auf, beantwortet Fragen und zeigt, welche Möglichkeiten jede und jeder Einzelne hat, selbstbestimmt vorzusorgen.“
Der Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Matthias Heidmeier erklärte: „Die kommunalen Betreuungsbehörden und -vereine sind wichtige Partner für die betroffenen Menschen und deren Angehörige. Mit der landesweiten Informationswoche helfen wir den Akteuren bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unterstützt auch in diesem Jahr die Arbeit der Betreuungsvereine finanziell mit 10,5 Millionen Euro, damit auch in Zukunft genügend Ehrenamtliche an der Seite der Betroffenen stehen.“
In Nordrhein-Westfalen beteiligen sich 30 Amtsgerichte an der Woche des Betreuungsrechts. Es werden Infostände, Podiumsdiskussionen, Fachvorträge und Bürgergespräche angeboten. Angesprochen werden auch Menschen, die sich über die Rechte und Pflichten bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung informieren wollen.
Das Ministerium der Justiz unterstützt die lokalen Veranstaltungen der Gerichte mit einem Informationsangebot im Justizportal (www.justiz.nrw) und gedruckten Broschüren, Ratgebern und Musterformularen.
Weitere Informationen zur Woche des Betreuungsrechts und den teilnehmen Gerichten im NRW-Justizportal.