
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Duisburg (kobinet) "Ein Fall, der sich gefühlt schon eine Ewigkeit hinzieht sollte ab heute vor Gericht entschieden werden. Es geht um besonders schwere Untreue bei der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Plötzlich ist der Prozess jedoch vorerst geplatzt." Darauf hat radio duisburg in einem Bericht vom 24. Mai 2024 hingewiesen. Die Rede ist von einem Skandal, der schon einige Jahre zurückliegt und weite Kreise hinsichtlich der Gehälter von Leitungspersonen in Werkstätten für behinderte Menschen gezogen hatte. Im Dezember 2022 hat sich sogar die ZDF-Kabarettsendung Die Anstalt mit den massiven Verdienstunterschieden von behinderten Werkstattbeschäftigten und dem Leitungspersonal befasst.
„Dass die Leiter*innen von Werkstätten für behinderte Menschen, in denen die behinderten Beschäftigten durchschnittlich gerade einmal um die 220 Euro im Monat verdienen, zum Teil fürstlich sind, darauf hat die ZDF-Sendung ‚Die Anstalt‘ kürzlich hingewiesen. Über vier Jahre nach dem Skandal in Duisburg, wo eine Werkstattleiterin ein stolzes Jahresgehalt von 376.000 Euro erhielt, gibt es immer noch keine Transparenz in diesem Bereich. Ganz anders übrigens als beim Gehalt des Bundeskanzlers, das mit einem Jahreseinkommen von 360.000 Euro beziffert wird, wie ntv berichtet“, hatten die kobinet-nachrichten am 22. Dezember 2022 berichtet.
Zur Geschichte:
Am 30. Juni 2019 hatten die kobinet-nachrichten berichtet: „Wie RP ONLINE berichtet, nimmt ein neuer Geschäftsführer der skandalgeschüttelten Duisburger Werkstatt für behinderte Menschen am Montag seine Arbeit auf. Statt der früheren Geschäftsfüherin Roselyne Rogg, die ca. 370.000 Euro Jahresgehalt bekam, soll der neue Geschäftsführer nun 110.000 Euro pro Jahr erhalten. Er versprach, sich auch für eine bessere Belohnung der behinderten Menschen einzusetzen, die in der Werkstatt arbeiten, denn hier gibt es erheblichen Nachholbedarf.“
Link zum kobinet-Bericht vom 30. Juni 2019
„Das Skandalgehalt, von dem keiner etwas gewusst haben will“, so titelte beispielsweise die WELT einen Bericht vom 19. August 2018 die Vorkommnisse in der Duisburger Werkstatt.
Link zum WELT-Bericht vom 19. August 2018
radio duisburg führt in seinem Bericht über die verschobene Verhandlung u.a. an: „Grund für den vorerst geplatzten Prozess ist die Befangenheit eines Schöffen. Der Schöffe ist SPD-Mitglied. Im Aufsichtsrat haben aber auch selbst einige Mitglieder der Sozialdemokraten gesessen. Deshalb konnte der Prozess heute nicht wie geplant stattfinden. Wann die Gerichtsverhandlung fortgeführt wird, ist noch unklar. Angeklagt sind die ehemalige Geschäftsführerin und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende. Die Geschäftsführerin hatte viel zu viel Geld für ihre Tätigkeit kassiert. Und astrein war die Summe auch nicht zustande gekommen. Die Geschäftsführerin hatte ihre Bezüge selbst deutlich erhöht. Der Aufsichtsrat hatte die deutliche Erhöhung nicht verhindert.“
Meines Wissens wird bei der Berufung eines Schöffen dessen Befangenheit für den vorgesehenen Prozess im Vorfeld geprüft.
Warum fällt das den Beteiligten erst mitten drin negativ auf?
Grundsätzlich sollten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dem Allgemeinwohl verpflichtet sein und Ihre Bilanzen allen Interessierten zugänglich machen. Auch den eigenen Beschäftigten.
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden oft von Vereinen betrieben.
Eine Werkstatt ist am Ende auch nur ein Geschäftsmodell und das droht gerade zu zerplatzen.