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Regelungen zur Identifikation, Unterbringung und Versorgung behinderter Geflüchteter gesetzlich verankern

Britta Schlegel
Britta Schlegel
Foto: DIMR/Barbara Dietl

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund und Länder auf, klare Regelungen für die Identifizierung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedarfe im Kontext des Aufnahmeverfahrens gesetzlich zu verankern. Der Angriff Russlands auf die Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht, unter ihnen auch Menschen mit Behinderungen. Die meisten geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben zwar eine bessere rechtliche Ausgangssituation als Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland Schutz suchen. Aber auch hier bestehen gravierende Mängel bei der Identifizierung, der Unterbringung und der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen, heißt es vonseiten des Instituts.

„Die strukturellen Probleme bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Deutschland werden jetzt erneut auf sehr deutliche Weise sichtbar“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „In Deutschland fehlt es nach wie vor an einer flä­chendeckenden Umsetzung der menschen- und europarechtlichen Vorgaben zur Identifizierung und bedarfsgerechten Unterbringung von besonders schutzbedürftigen geflüch­teten Menschen, zu denen Menschen mit Behinderungen gehören“, so Schlegel weiter. „Vor allem nicht sichtbare Formen von Beeinträchtigungen, wie etwa intellektuelle Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen, werden regelmäßig übersehen und die entsprechenden Bedarfe daher nicht erkannt und berücksichtigt.“

Die neue Bundeskontaktstelle für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf, die die Länder bei der bedarfsgerechten Unterbringung unterstützten soll, sei begrüßenswert, könne jedoch die ausstehenden rechtsverbindlichen Identifikations- und Aufnahmeverfahren nicht ersetzen, sagt Britta Schlegel. „Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben zwar grundsätzlich einen Anspruch auf eine umfassendere Gesundheitsversorgung als andere geflüchtete Menschen. Zudem erhalten sie seit dem 1. Juni 2022 Sozialleistungen wie anerkannte Flüchtlinge. Allerdings bekommen sie behinderungsbedingt notwendige Leistungen wie orthopädische Hilfsmittel, Reha-Leistungen oder Psychotherapie nur nach behördlichem Ermessen und aufwendiger Beantragung. Erfahrungsgemäß werden sie von den kommunalen Sozialbehörden erst spät oder gar nicht bewilligt. Das führt dazu, dass sich Beeinträchtigungen verschlimmern und zum Teil irreversible Folgeschäden entstehen. Daher ist hier dringend ein verbindlicher Rechtsanspruch zu formulieren“.

Die Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen aus anderen Ländern bleibe unverändert problematisch, kritisiert Schlegel. Der Zugang zu notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz gestalte sich als noch schwieriger und sei in der Praxis gar vielfach versperrt. „Menschenrechtlich ist es dringend geboten, die Bedarfe aller geflüchteten Menschen, und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland, festzustellen und sie angemessen zu versorgen“, so Britta Schlegel. Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Diese menschenrechtlichen Vorgaben werden durch europarechtliche Richtlinien sowie nationales Recht ergänzt.

Weitere Informationen:

Neu: Deutsches Institut für Menschenrechte (2022). Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Mängel im Aufnahmeverfahren müssen behoben werden. (Position)
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/bedarfe-von-gefluechteten-menschen-mit-behinderungen-beruecksichtigen

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Identifikation, Unterbringung und Versorgung. In: Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Juli 2016–Juni 2017. Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, S. 63-78
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2016-juni-2017

Link zu weiteren Berichten der kobinet-nachrichten zum Thema behinderte Geflüchtete

„Passende Hilfen für behinderte Geflüchtete finden“ – kobinet-nachrichten vom 15. Juni 2022

„Mit einer Behinderung in Deutschland: Was sind meine Rechte? Wo bekomme ich Hilfe? Austausch für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine“, so lautet der Titel einer Veranstaltung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und Handicap International (HI), die am 22. Juni von 16:00 bis 18:00 Uhr online stattfindet:

Link zu Infos über die Veranstaltung am 22. Juni und zur Anmeldung

Link zum kobinet-Bericht über die Veranstaltung am 22. Juni

Link zur Datenbank www.hilfsabfrage.de