
Foto: Kompetenzzentrum Öffentliche IT Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS
Berlin (kobinet) "Barrierefreiheit nervt." Fehlende Barrierefreiheit nervt mehr!.
In der Kurzstudie "FÜR MEHR BARRIEREFREIHEIT IN DER DIGITALEN VERWALTUNG" beschreibt der Autor Basanta E. P. Thapa, Kompetenzzentrum Öffentliche IT, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, den Zustand , die Hemmnisse und Lösungswege.
Eine kleine Inhaltsangabe und Kurzkommentar.
Es ist schlichtweg dumm anzunehmen, bei Barrierefreiheit in der Verwaltung handelt es sich um marginale Menschengruppen, die die Verwaltung als Dienstleistung und als Beschäftigte in Anspruch nehmen. Allein die ca. 10% der Einwohner Deutschlands haben einen Ausweis, der Behinderung bescheinigt, also mehr als 8 Millionen. Und nicht nur diese Menschen gehört der Respekt durch praktizierte, ganzheitliche Barrierefreiheit, sondern auch (als Beispiel) den ca. 14,5 Millionen strukturellen Analphabeten (bildungsfern, Migration usw.), denen man Leichte Sprache anbieten muss, damit auch sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ein ganzheitlicher Ansatz Barrierefreiheit tut Not im Wissen, in der Kompetenz und besonders im Bewusstsein der Menschen, die in Verwaltung und Amtsstuben tätig sind, vom Angestellten bis hoch zu den Leitern jeder Ebene. Es ist eine ganzheitliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Aufgabe der Dienstleistung Verwaltung gegenüber den Bürgern und als Aufgabe des Arbeitgebers Verwaltung gegenüber seinen Beschäftigten.
Die Studie (der Autor bemerkt es ei eine Kurzstudie)
„FÜR MEHR BARRIEREFREIHEITIN DER DIGITALEN VERWALTUNG Organisationale Hürden und mögliche Maßnahmen“
erschien im November 2021 im Kompetenzzentrum Öffentliche IT Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, ISBN 978-3-948582-10-4. Auf wenigen Seiten werden nach einer Einleitung die „HÜRDEN BEI DER UMSETZUNG VON BARRIEREFREIHEIT“ (Punkt 3) und die „MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR BESSEREN UMSETZUNG VON BARRIEREFREIHEIT“ (Punkt 4) beschrieben.
Auch wenn die Angaben durch eine einfache Befragung von kompetenten und erfahrenen Experten, Wissenschaftlern, Beamten und Kennern der Sache ermittelt und durch Studium einschlägiger Literatur und Quellen im Internet ergänzt wurden, ist eine gute Überblicksdarstellung gelungen, die die Kernpunkte des Problems benennt und vernünftige Lösungsansätze vorschlägt. Die Kurzstudie ist ein Überblick zur Motivation und Bewusstseinsbildung in Sachen Barrierefreiheit in den Verwaltungen für die Bürger und Verwaltungsangestellten.
Als Hürden führt der Autor Wissen („Rares Umsetzungswissen in Behörden und bei Unternehmen, Wenig Auftraggeberkompetenz gegenüber Dienstleistern, Kaum Tests zu Barrierefreiheit“), Priorisierung („Geringes Bewusstsein für Barrierefreiheit, Niedrige Priorisierung, Knappe Ressourcenplanung“) und Regeln („Unklare Regeln, Uneinheitliche Regeln, Weitmaschiges Monitoring, Wenig Rechtsdurchsetzung und Sanktionsmöglichkeiten“) an. Die einzelnen Aspekte werden erläutert.
Maßnahmen sind gegliedert in Kompetenzen aufbauen („Verpflichtende Bildungsangebote und Ausbildungsinhalte, Förderlinien für Fortbildungen zu Barrierefreiheit, E-Learning-Angebot zu Barrierefreiheit, Nationales Kompetenzzentrum zu digitaler Barrierefreiheit in der Verwaltung, Mehr Ausbildungsangebote für Barrierefreiheits-Prüfende“), Bewusstsein schaffen („Persönliche Erfahrung mit Barrierefreiheit organisieren, Diversität der Belegschaft, Schulungs- und Beratungsangebote für Führungskräfte, Botschafter:innen-Netzwerk für Barrierefreiheit“), Regeln durchsetzen („Einheitliche Standards, Klagerechte nutzen und schaffen, Crowdsourcing und Automatisierung des Monitorings, Nationaler Umsetzungsbericht zu Barrierefreiheit digitaler Verwaltungsangebote, In Teilhabeprogramme aufnehmen“) und Ressourcen bereitstellen („Überblicks- und Einstiegshilfen, Staatlich anerkanntes Zertifikat, Checklisten, Musterlösungen und Vorgehensmodelle, Barrierefreie Frameworks, Kartei für Testende mit Behinderung, Beratung bei Vergabeentscheidungen, Forschungsförderung zur digitalen Barrierefreiheit“).
In Deutschland verschärft sich das Durchsetzen der bestehenden Gesetze durch den systembedingten Föderalismus und der offenen Gesetzgebung, die in jedem einzelnen Bundesland eigene Spielräume öffnet und ermöglicht. Das sorgt für Uneinheitlichkeit und Unklarheit mit der Folge der unterschiedlichen Entwicklung in den Ländern.
Anmerkungen
Sollte die Absicht bestehen eine flächendeckende Analyse der digitalen Barrierefreiheit (Außenwirkung, Webseiten, digitale Dokumente) in Deutschland anzuregen müssten Fakten in drei Ebenen ermittelt werden: Bundesebene, Landesebene und die Wirkung „am“ Bürger. Und dabei darf die Verwaltung von innen (Arbeitsplätze, Computer, Verwaltungssoftware, Zugang zu Dokumenten) nicht vergessen werden. Die Belegschaft ist divers in den Behinderungen. Behinderte Spezialisten in eigener Sache arbeiten in den Verwaltungen und ich hoffe zunehmend mehr (erster Arbeitsmarkt!).
Die ganze Sache ist nicht rein technisch. Eine ganzheitliche Betrachtung ist erforderlich. Für einige Behinderungsarten gibt es wunderbare technische Lösungen. Andere erfordern Lösungen zur besseren Verständlichkeit und Benutzbarkeit (siehe WCAG Grundkriterien). Rein technische als auch solche Lösungen erfordern immer die enge Zusammenarbeit mit den Spezialisten in eigener Sache.
Beispielsweise können Texte in Leichter Sprache die Menschen auf Verständlichkeit prüfen, die Leichte Sprache im Leben gebrauchen. Diese Menschen sind auch in der Lage am Telefon, sich mit kognitive eingeschränkten Menschen zu unterhalten. Warum bieten Verwaltungen Gebärdensprachtelefone an aber keine Leichte Sprache Telefonist*innen in den Call-Centern der Verwaltungen?
Das 2013 verabschiedete E-Government-Gesetz – EGovG verpflichte die Verwaltungen alle Verwaltungsabläufe so zu gestalten, dass Behinderte beschäftigt werden können (also 1. Arbeitsmarkt). Dazu gehört nicht nur barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz usw., sondern auch barrierefreie Verwaltungssoftware. Schreibt die Verwaltung Software aus muss die Barrierefreiheit eingefordert werden.
Die verabschiedete Gesetzgebung, mit den Europäischen Gesetzen EN301549 Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG enthalten noch zahlreiche weitere Aspekte.
Bei kobinet-nachrichten erschien auch dieser Artikel Amtsstuben und Leichte Sprache (?) , in dem die Gesetzgebung aufgelistet ist.
Dieses kleine feine Heft zur Sensibilisierung und Motivation finden Sie als PDF unter https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/F%C3%BCr+mehr+Barrierefreiheit+in+der+digitalen+Verwaltung+-+Organisationale+H%C3%BCrden+und+m%C3%B6gliche+Ma%C3%9Fnahmen