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Schichtwechsel: Chance auf Arbeitsplatzwechsel oder Propaganda für Aussonderung unter Mindestlohn?

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Berlin (kobinet) Alle Jahre wieder wird der Schichtwechsel zwischen behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen und Mitarbeitern bei Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt öffentlichkeitswirksam gepriesen und beklatscht. "Toll, dass Unternehmen ihre Türen für behinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen an diesem Tag öffnen. Toll, dass Beschäftigte aus Unternehmen einen Tag lang in Werkstätten arbeiten, um diese kennenzulernen und Vorurteile abzubauen", mag die eine oder der andere da denken. Kritischere Geister fragen sich, was bei diesem sogenannten "Schichtwechsel", der zuweilen auch als "Sichtwechsel" verstanden werden will, für die behinderten Menschen konkret herauskommt, die mit einem Durchschnittslohn von ca. 230 Euro pro Monat weit unter dem Mindestlohn und ohne ernsthafte Vermittlungschancen von ca. 0,35 Prozent im Jahr in einem Aussonderungssystem verharren müssen. Anlass für einen Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, der sich fragt, ob der sogenannte Schichtwechsel eher der Propaganda für ein Aussonderungssystem unterhalb des Mindestlohns statt der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dient.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Vorweg gesagt: Alles, was tatsächlich dazu dient, dass behinderte Menschen, die nicht oder nicht mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen, sondern sozialversicherungspflichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, einen solchen Arbeitsplatz finden, ist eine gute Sache. Doch statistisch gesehen sind diese Chancen trotz der Förderungsmöglichkeiten mittels des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung mit anhaltenden Vermittlungsquoten von weit unter einem Prozent äußerst gering. Weshalb dies so ist, fragen sich viele. Denn eine Studie hat ergeben, dass die Bereitschaft und das Interesse behinderter Menschen, die außerhalb von Werkstätten arbeiten wollen, recht groß ist. Eine Kernfrage ist dabei, wer ein echtes Interesse daran hat, dass behinderte Menschen tatsächlich die Werkstatt für behinderte Menschen zugunsten eines echten Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verlassen können.

Die Betreiber von Werkstätten fahren bisher gut damit, behinderte Menschen und vor allem die für sie von den Kostenträgern bezahlten Leistungen mit den entsprechenden Vergütungen weiterhin zu bekommen. Sonst müsste bei schwindender Leistungsvergütung Personal entlassen werden oder andere kreative Lösungen gefunden werden. Wer will das schon, wenn es so recht gut läuft?

Selbst die ca. 27.000 behinderten Menschen, die zum Teil schon seit Jahren auf ausgelagerten Arbeitsplätzen bei Unternehmen außerhalb der Werkstatt arbeiten, behält die Werkstatt gerne in ihren Fängen. Sie bekommen in der Regel nicht nur Geld für den Verleih der Arbeitskräfte von den Unternehmen, sondern auch vom Kostenträger eine entsprechende Vergütung für die weitere Unterstützung der behinderten Beschäftigten. Dass die behinderten Menschen dadurch weiterhin Beschäftigte der Werkstatt bleiben und trotz ihrer Arbeit bei einem Unternehmen weit unter dem Mindestlohn für ihre Arbeit vergütet werden, fällt bei solchen Deals leicht unter den Tisch. Warum sollte sich da eine Werkstatt darum bemühen, dass die Beschäftigung zusammen mit den Arbeitgebern in echte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wird? Auch das könnte in den Werkstätten zum Stellenabbau führen. Und auch für viele Arbeitgeber sind solche Lösungen bequem.

So fahren alle bis auf die behinderten Menschen in der Regel gut mit solchen Deals.

Und jetzt kommt das jährlich wiederkehrende Murmeltier, das grüßt. Der SCHICHTWECHSEL! Behinderte Menschen aus den Werkstätten, die sich sicherlich über diese Chance freuen, sind einen Tag in einem Unternehmen und lernen dort die Arbeit kennen. Und Beschäftigte aus Unternehmen kommen in die Werkstatt und erleben dort, dass behinderte Menschen dort auch hart arbeiten. Dann gehen alle wieder nach Hause und der nächste Schichtwechsel kommt bestimmt.

Was bleibt?

Was der Tag außer der hoffentlich tollen Erfahrung für behinderte Menschen bringt, ist offen, weil ich bisher keine Untersuchungen gesehen habe, ob und welche Arbeitsplätze aus solchen Aktionstagen entstanden sind. Sie gehen wieder zurück in den Alltag der Werkstatt und die einen oder anderen hoffen weiterhin auf eine Chance außerhalb der Werkstatt.

Bei nichtbehinderten Menschen bleibt, wie man immer wieder hört, wahrscheinlich ein Aha-Erlebnis, dass in Werkstätten auch und zum Teil sogar hart gearbeitet wird und was behinderte Menschen alles leisten. Erleben werden sie kaum, dass von einem solchen Arbeitstag für die Betroffenen durchschnittlich vielleicht gerade einmal, wenn überhaupt, zehn Euro Verdienst übrig bleiben.

Und die Werkstätten haben eine gute und groß angelegte Öffentlichkeitskampagne, was sie alles Tolles machen. Vielleicht bringt das auch den einen oder anderen Auftrag von einem Unternehmen, auf den die Werkstätten und vor allem die behinderten Menschen, die dort arbeiten, angewiesen sind. Denn ihr Gehalt setzt sich im Gegensatz zu dem der Betreuer in den Werkstätten, die aus den Kostensätzen der Kostenträger finanziert sind, aus den meist recht geringen erwirtschafteten Erträgen der Werkstatt zusammen.

Nach Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) soll 2025 die Rekordbeteiligung beim Schichtwechsel weiter fortgesetzt werden. 2024 hatten sich rund 4.200 Menschen, darunter mehr als 2.400 Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen und rund 1.800 Mitarbeitende aus Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes am Aktionstag beteiligt.

Dann ist ja alles gut. Der Gesetzgeber kann sich weiterhin zurücklehnen und die vor über zwei Jahren engagiert angekündigte und nach Ansicht des Ausschusses für die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention längst überfällige Reform des Werkstättensystems weiterhin auf die lange Bank schieben. Alle scheinen ja zufrieden zu sein.

Link zu den Informationen der BAG WfbM zum Schichtwechsel

Link zum Beitrag der kobinet-nachrichten vom 24. Juli 2025 „Auch mit der Inklusion lässt sich Geld verdienen“

Lesermeinungen

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4 Lesermeinungen
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Norman Das G
29.09.2025 09:32

Es bringt nichts rein garnichts. Als ehemaliger Vorsitzender des Werkstattrats spreche ich aus Erfahrung Mitarbeiter haben auch einen Grund warum sie in werkstätten arbeiten weil sie draußen selbst nicht die hellsten Kerzen sind und in der werkstatt sind behinderte die mehr Fehler machen und dennen man immer überlegen ist in einzel Gesprächen baut natürlich auf. Fachkräfte bauen Beschäftigte gezielt auf 75 bis 80 % auf damit Sie möglichst Fehler frei die „Arbeit “ machen und Fachkräfte einen entspannten Tag haben die restlichen Prozente werden nicht vermittelt weil es ja Arbeit bedeutet 1 bis 2 Beschäftigte pro Jahr im Bereich aufzubauen und zu vermitteln und dann im nächsten Jahr das selbe und Arbeit haben sie ja genug schlimmer noch Aussagen es liegt ja an den Beschäftigten selbst. Herr Miles-Pauls viel Spaß beim Podcast der Geschäftsführer der U-S-E gGmbH Berlinklusiv als Tipp können Sie ja die mal fragen warum die USE eine der werkstätten mit den höchsten ausgezahlten Steigerungsbeträgen ist und warum da die Rehabilitation sich der Arbeit und der Aufträge unter ordnen muss. Als ich die letzte podcast Folge mit dem Vorsitzenden von WR-D gehört habe und was da geäußert wurde seitens der GF hat das wenig mit der Realität und meiner Erfahrung der letzten Jahre zu tun. WMVO nicht einhalten und ein Schattengremium das Mitbestimmung und Interessenvertretung auf einem Blatt Papier das es nicht wert ist verspricht. Wo die schlichtungsstelle endgültig entscheidet aussehen der Pausen räume und des Urlaubsplans nur des Blattes ansonsten machen die Geschäftsführungen was sie wollen.Ich wünsche ihnen Herr Miles-Pauls viel Spaß und freue mich schon sehr auf die Folge

Raimund Barkam
Antwort auf  Norman Das G
01.10.2025 17:35

Die Aussage: „…Mitarbeiter haben auch einen Grund warum sie in Werkstätten arbeiten weil sie draußen selbst nicht die hellsten Kerzen sind und in der Werkstatt sind Behinderte die mehr Fehler machen …“ möchte ich widersprechen.

In den vielfältigsten Arbeitsbereichen der W(erkstatt) f(ür) b(ehinderte) M(enschen) gibt es viele, interessante Arbeiten.

Aktuell arbeite ich im Arbeitsbereich „Gestaltung und 3D-Druck“.
Zusammen mit den Kollegen entwarf und entwerfe ich sogenannte Folien mit dem Programm „Photoshop“. Auf dem USB – Stick werden bis zu 10 Folien gespeichert, über z.B. das aktuelle Tagesmenü des Mittagessen, Veranstaltungen und physiotherapeutische Angebote, Warenangebote im Kioskbereich (Essen + Getränke), sowie sportliche Veranstaltungen (EM, WM, Olympiade, Paralympics oder Reitturniere, bei denen Sportler aus Deutschland antreten.

Vor dem digitalen Infosystem gab es ein Quartalsweise erschienendes Infomagazin, das zusammen mit der Gruppenleitung, der Sozialdienstleitung, des Werkstattrates, der Frauenbeauftragte(n) und Uns WfbM-Beschäftigten mittels Texte und Fotos, als Artikel z.B. mit InDesign entwickelt wurde. Ebenso können auch Texte mit Word erstellt und in einem Artikel eingebunden werden

Flyer und Plakate wurden und werden mit Illustrator erstellt.

Für den 3D-Druck werden mit CAD-(*)-Programmen wie Tinkercad, und Fusion 3D-Objekte / 3D-Körper erstellt. Dieses geht auch mit Raytracing(*)-Programmen wie etwa Blender oder BforArtists.

Danach werden die 3D-Körper (3D-Objekte) als Datei mit der Endung (.STL) auf einem USB – Stick gespeichert (exportiert). Dadurch können diese Dateien mit einem Slicer-(Schichteneinteilungs-)-Programm für den 3D-Druck nach weiteren Einstellungsoptionen erneut gespeichert und dann ausgedruckt werden, mittels des Materials „PLA“ als Filament, dass aus Maismehl entwickelt und biologisch abbaubar ist.

Nach Paragraph 223 (SGB) IX (Anrechnungsmöglichkeit auf Ausgleichsabgaben) arbeiten Wir WfbM-Beschäftigte mit einem Arbeitnehmerähnlichem Tätigkeitsverhältnis entsprechende Auftragsarbeiten für die deutsche Wirtschaft der sozialen Marktwirtschaft für Behörden und Werkstätten des ersten, freien und sozialen Arbeitsmarktes ab.

Je nach Art und Schwere einer Behinderung, gibt es Einschränkungen bei der Arbeit in der WfbM.

Wer nicht von Anfang an in einer WfbM ist, kann durch Krankheit und/oder Unfälle eine Behinderung erleiden.

Gut und interessant fand ich auch den Arbeitsbereich der Verpackung und Elektromontage. Besonders herausfordernd ist die Verwendung von bleifreiem Lötzinn und auch S-e-k-u-n-d-e-n-k-l-e-b-e-r.

(*CAD = Computer Aided Design) = Computerunterstütztes Design.
(*Ray = Strahlen / *Tracing = Verfolgung)

Im Arbeitsbereich Weblayout (Internetseiten-Gestaltung) durfte ich, nach vorheriger Rücksprache mit meinem Gruppenleiter, mit der Onlineunterstützung meiner Co-Autoren ein Onlinebuch (Wikibook) gestalten, schreiben und mitprogrammieren mit den „Wikibooks-Tools*“ oder auch Sprachbefehlen mittels H(yper)-T(ype)-M(arkup)-L(anguage).

In den Vielfältigsten Arbeitsbereichen können zahlreiche Auftragsarbeiten für Behörden und Werkstätten des ersten, freien und sozialen bearbeitet werden.

Nicht nur wegen einer Behinderung kann man in eine WfbM kommen, sondern auch etwa durch schwere Depressionen, ausgelöst durch belastende Erlebnisse im privaten wie beruflichen Umfeld.

Die vielfältigen Arbeitsfelder, bzw. Arbeitsbereiche in den WfbM sind durchaus anspruchsvoll und sehr interessant!

Raimund Barkam
27.09.2025 09:54

Selber arbeite ich als Mensch mit körperlicher Behinderung (GdB50) seit Anfang März 2001 in einer W(erkstatt) f(ür) b(ehinderte) M(enschen).
Ich kam nur wegen einer depressiven Erkrankung, ausgelöst durch private und berufliche Erlebnisse in die WfbM.

Ich will die WfbM nicht verteufeln, aber durchaus das bisherige System WfbM kritisieren!

Die Regelschulen wie Grundschule und Gesamtschule konnte ich genauso mit Nichtbehinderten Mitschülern besuchen.

Im Sommer 1985 konnte ich die Gesamtschule mit einem Realschulabschluss (mittlere Reife / Fachoberschulreife) verlassen.

Ein Eignungstest beim Arbeitsamt ergab dass, wegen meiner Rücken- und Kniebeschwerden und da ich nicht länger mehr als 5 kg Gewicht heben, schlecht lange bücken, knien und stehen kann, kein handwerklicher sondern eher ein kaufmännischer Beruf in Frage kommen würde.

Somit wurde ich für meine kaufmännische Ausbildung vom Mitarbeiter des
Arbeitsamtes für die 3jährige Ausbildung zum Bürokaufmann einmal im Berufsbildungswerk Maria Veen in Reken nahe Coesfeld und auch im Berufsbildungswerk Josefsheim Bigge in Olsberg (Hochsauerlandkreis) angemeldet.

In der Zeit von 1987 – 1990 belegte ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann im BBW Josefsheim Bigge in Olsberg (HSK).

Nach einer 4jährigen Arbeitslosigkeit konnte ich in der Zeit vom 02.11.1994 bis Januar 2000 (Kündigungsschutzverfahren vorm Arbeitsgericht Münster) auf dem ersten, freien und sozialen Arbeitsmarkt im Bürobereich einer Baumaschinenhandlung als kaufmännischer Angestellter arbeiten.

Ab Anfang 1995 übertrug mir die Geschäftsführerin den Arbeitsbereich des gerichtlichen Mahnverfahren durch überreichen der entsprechenden Unterlagen mit den Worten:

„Hier Herr Barkam, versuchen Sie einmal ob Sie dieses können?“

Ich musste sofort an die Worte meiner Mutter denken:

„Mach ich nicht liegt auf dem Friedhof und kann ich nicht liegt daneben“
„Tue Recht und scheue Niemand und scheue Niemand“
„Wer nicht wagt, der nicht gewinnt“
„Wer kämpft kann verlieren – Wer nicht kämpft hat schon verloren“
„Mit dem Hut in der Hand kommt man durch das ganze Land“
„Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück“
„Der Ton macht die Musik“

Anhand der alten Gerichtsunterlagen meines Vorgängers, die sich in 2 großen, dicken Ordnern befanden konnte ich mir selber das Einleiten gerichtlicher Mahnverfahren beibringen.

Die Geschäftsführung der Baumaschinenhandlung erhielt damals vom Arbeitsamt über einen Zeitraum von 2 Jahren monatlich jeweils immer 2.100 DM (Deutsche Mark) an Einarbeitungs- und Fördergelder.

Im Herbst 2014 wechselte ich von einer WfbM mit Stech- und Stempeluhr
für WfbM-Beschäftigte mit Arbeitnehmerähnlichem Tätigkeitsverhältnis in eine andere WfbM ohne Stech- und Stempeluhr für WfbM-Beschäftigte auf die gegenüberliegende Straßenseite.

Da mein Gruppenleiter mir zeitlich unbefristet erlaubte die Standart-Grafikprogramme an Apple-Computern nutzen zu dürfen und er mir zuvor nach Rücksprache erlaubte mit der Onlineunterstützung meiner Co-Autoren im Rahmen des Weblayouts (Internetseitengestaltung) ein Onlinebuch mit dem Titel

„Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren“

zu gestalten und zu schreiben, willigte ich auf Bitten meines Gruppenleiters ein, ab Anfang 2015 für eine im Protokollamt erkrankte Person als neuer Protokollführer im Werkstattrat tätig zu werden, da die von der Caritas geführte WfbM Probleme hat Jemanden als Schriftführer zu finden.

Während einer Fortbildung für Werkstatträte der Caritas WfbM in NRW in der katholischen Akademie in Schwerte im Jahre 2017, stellte ein älterer Referent Uns die Gruppe „uLPeDi(*)- Probleme in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“ via 2er Videobeamerbeiträge vor, die von den beiden Behindertenrechtsaktivisten PETRA LOOSE und DIRK HÄHNEL gegründet wurde.

(*uLPeDi = u(nser) L(eben) Pe(tra) Di(rk)

Bei bereits 2 Veranstaltungen von der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ im LWL-LANDESHAUS in Münster (Westf.) traf ich dort Petra und Dirk. Mit Don kam ein weiterer Behindertenrechtsaktivist hinzu.

Seit September 1995 bin ich in der Gewerkschaft (erst HBV, dann Ver.di).

Nach § 223 (SGB) IX arbeiten Wir Menschen mit Behinderungen ohne vollwertigen Arbeitnehmerstatus nur als Arbeitnehmerähnlich Tätige.
Deshalb haben Wie auch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und dürfen daher auch nicht streiken.

In einer Werkstatt für behinderte Menschen bin ich in der Regel besser vor

– Bossing, (Schikanen von Arbeitgebern)
– Mobbing (Schikanen von Kollegen)
– hohem Zeit- und Leistungsdruck

geschützt.

Noch während meiner Tätigkeit als Protokollführer im Werkstattrat stelle ich meine Petition „450 € Mindestlohn für Behinderte in Behindertenwerkstätten“ online.

Ebenso war ich vom 07.02.2017 bis Anfang Juni 2019 (Auflösung der deutschen Sektion) nebenberuflich – freier Reporter und Journalist für das Schweizer Medienonlineportal „Blasting-News“.

Ich schrieb insgesamt 8 Artikel!

Die ersten beiden Artikel lauteten:

1.) „Arbeitsplatzsituation Behinderter
in Behindertenwerkstätten – Teil 1“

2.) „Arbeitsplatzsituation Behinderter
In Behindertenwerkstätten ‚ Teil 2“

Inwieweit erhöht der „Schichtwechsel“ die Vermittlungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen von der WfbM dann auch dauerhaft auf den ersten, freien und sozialen Arbeitsmarkt?

Sicherlich ist beim „Schichtwechsel“ auch für Arbeitnehmer des ersten Arbeitsmarktes interessant zu erfahren und zu erleben, wie gut und interessant die Arbeitsbereiche in den WfbM sind.

Ebenso können auch WfbM-Beschäftigte an einem Tag auf dem ersten, freien und sozialen Arbeitsmarkt in Behörden und Werkstätten dort erleben, wie dort in den jeweiligen Bereichen Arbeitsabläufe erfolgen.

In meiner WfbM bin ich im Arbeitsbereich 3D-Druck tätig. Mit CAD (Computer Aided Design)-Programmen wie FUSION (FUSION 360) oder auch Tinkercad erstellen Wir WfbM-Beschäftigte (mit Arbeitnehmerähnlichem Tätigkeitsverhältnis) 3D-Objekte (3D-Körper). Diese werden im (.STL)-Dateiformat gespeichert und mit einem SLICER-(Schichteneinteilungs-)-Programm mit entsprechenden Einstellungen für den 3D-DRUCK vorbereitet.

Ebenso kann man auch mit Raytracing(*)-Programmen wie „Blender“ oder „BforArtists“ ausdruckbare 3D-Körper (3D-Objekte) erstellt werden.

(*Ray = Strahlen)
(*Tracing = Verfolgen)

Warum gelten Arbeiten in den WfbM nur als „Arbeitstherapie“, bzw. „Beschäftigungsmaßnahmen“?

Warum gelten Wir WfbM-Beschäftigte nicht als vollwertige Arbeitnehmern, sondern nur als „Arbeitnehmerähnlich Tätige“?

Selbst bei einer 30stündigen Arbeitswoche liegt mein monatlicher Werkstattlohn bei unter 300 € (netto(.

Wieviele Menschen mit Behinderungen kommen, oft nach jahre- bis jahrzehntelanger Arbeit auf dem ersten, freien und sozialen Arbeitsmarkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen hinein?

Inwieweit könnte der Paragraph 223 (SGB) IX (Anrechnungsmöglichkeit auf Ausgleichsabgaben) Menschen mit Behinderungen dauerhaft vom Eintritt in Behörden oder Werkstätten des ersten, freien und sozialen Arbeitsmarktes fernhalten?

Inwieweit könnten Alle WfbM, sowie es wohl dazu bereits Vorschläge von einigen Politikern gibt, in eigene Inclusionsunternehmen umgewandelt werden.

In den Vielfältigsten Arbeitsbereichen der WfbM ist entsprechendes Know How (Fachwissen sowie Fertigkeiten) vorhanden!

Könnten die WfbM, als berufliche Reha-Einrichtungen, eventuell auch dazu dienen, eine „Exklusion“ als „Ausgrenzung von Behinderten am Leben Nichtbehinderter“ in Deutschland zu „zementieren“?

Warum kann ich als gewerkschaftlich orientierter Arbeitnehmer, bzw. Arbeitnehmerähnlumich Tätiger in einer WfbM von den Gewerkschaften beraten und entsprechend vertreten werden?

Zwar dürfen Wir WfbM-Beschäftigte sicherlich für unsere Anliegen demonstrieren, aber nicht streiken.

Welchen Eindruck gibt es in Teilen der Bevölkerung über die „Behindertenwerkstätten“, bzw. „Werkstätten für behinderte Menschen“?

Wann wird es einmal ein faireres und transparenteres Entlohnungssystem in den WfbM geben?

Inwieweit könnte eine langjährige Arbeitstätigkeit an Aussenarbeitsplätzen zu einer dauerhaften Übernahme dort auf dem ersten,
freien und sozialen Arbeitsplatz führen?

Raimund Barkam
Antwort auf  Raimund Barkam
27.09.2025 11:59

Eine Frage müsste eigentlich richtig formuliert wie folgend lauten:

Warum kann ich als gewerkschaftlich orientierter Arbeitnehmer, bzw. Arbeitnehmerähnlich Tätiger in einer WfbM nicht von der Gewerkschaft beraten und entsprechend vertreten werden?