Düsseldorf (kobinet)
Am 5. November 2026 ist die erste Lesung im Bundes-tag.
Der Bundes-tag ist eine Gruppe von Abgeordneten. Die Menschen wählen die Abgeordneten alle 4 Jahre.
Das Pflege-neu-ordnungs-gesetz (PNOG) ist ein neues Gesetz.
Das PNOG ist ein Gesetz für die Pflege. Es regelt: Wer zahlt wie viel für die Pflege?
Der bvkm fordert Nach-besserungen für dieses Gesetz.
Nach-besserungen sind Verbesserungen später. Man ändert etwas. Dann wird es besser.
Der bvkm ist der Bundes-verband. Er ist für körper- und mehrfach-behinderte Menschen.
Ein Bundes-verband ist eine große Gruppe. Viele Gruppen arbeiten zusammen. Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Körper-behinderte Menschen haben eine Behinderung. Ihr Körper funktioniert anders. Zum Beispiel laufen oder sehen geht nicht gut.
Mehrfach-behinderte Menschen haben mehrere Behinderungen. Sie brauchen viel Hilfe im Alltag.
Der bvkm findet den Gesetz-entwurf schlecht.
Ein Gesetz-entwurf ist ein Vorschlag. Es soll ein neues Gesetz werden. Politiker reden darüber. Sie prüfen: Ist der Vorschlag gut?
Der Gesetz-entwurf stellt pflegende Angehörige schlechter.
Pflegende Angehörige sind Familie oder Freunde. Sie kümmern sich um kranke Menschen. Sie helfen ihnen im Alltag.
Der bvkm macht konkrete Vorschläge. So soll es besser werden.
Der Gesetz-entwurf hat starke Kürzungen.
Kürzungen bedeutet: Es gibt weniger Geld. Es gibt weniger Hilfe. Man bekommt weniger Unterstützung.
Der Gesetz-entwurf ist ein großer Rück-schritt. Das ist schlecht für pflegende Angehörige.
Ein Rück-schritt ist: Es wird schlechter. Es geht in die falsche Richtung.
Besonders Eltern von Kindern mit Behinderung sind betroffen.
Beate Bettenhausen ist die Vorsitzende des bvkm.
Beate Bettenhausen sagt. Sie fordert die Verhinderungs-pflege.
Verhinderungs-pflege ist: Eine andere Person pflegt. Das passiert, wenn die Haupt-pflege-person krank ist. Oder wenn sie Urlaub macht.
Bei Verhinderung der Haupt-pflege-person bekommt ihr das Geld.
Die Haupt-pflege-person ist die wichtigste Person. Sie kümmert sich am meisten. Meist ist das ein Familien-mitglied.
Der bvkm fordert auch den Gemeinsamen Jahres-betrag.
Der gemeinsame Jahres-betrag ist Geld für ein Jahr. Mehrere Menschen teilen sich das Geld.
Die neuen Budgets müssen flexibler sein.
Ein Budget ist ein Plan für Geld. Ihr plant: Wofür gebt ihr Geld aus?
Ihr dürft das Geld ausgeben.
Das Sozial-raum-budget hat einen Verbrauchs-zwang. Das ist jeden Monat so.
Sozial-raum ist der Ort. Dort lebt ihr. Zum Beispiel das Viertel. Das Sozial-raum-budget ist Geld vom Staat. Es ist für Pflege-hilfen. Ihr bekommt es jeden Monat neu.
Verbrauchs-zwang bedeutet: Ihr müsst das Geld ausgeben. Jeden Monat. Ihr dürft nicht sparen.
Das Sozial-raum-budget passt nicht. Es geht am Bedarf der Eltern vorbei.
Der bvkm fordert eine Anspar-möglichkeit. Das gilt für das Sozial-raum-budget.
Anspar-möglichkeit bedeutet: Ihr könnt Geld sparen. Ihr könnt es später ausgeben. Dann braucht ihr es.
Durch das Ansparen könnt ihr Schul-ferien überbrücken.
Schul-ferien ist die Zeit ohne Schule. Dann brauchen Kinder Betreuung zu Hause.
In den Schul-ferien fällt die Betreuung weg.
Gute Leistungen sind wichtig. Pflege und Beruf sollen zusammenpassen.
Das bedeutet Vereinbarkeit: Ihr könnt beides gut machen. Zum Beispiel Beruf und Pflege.
Beate Bettenhausen kritisiert das Überbrückungs-budget.
Das Überbrückungs-budget ist Geld. Es ist für eine kurze Zeit. Damit überbrückt ihr eine Lücke.
Das Geld könnt ihr nur so nutzen: Für stationäre Kurz-zeit-pflege.
Stationär bedeutet: In einem Heim. Stationäre Kurz-zeit-pflege bedeutet: Ihr wohnt kurz im Heim. Eine andere Person pflegt euch dort.
Für Kinder mit Behinderung gibt es zu wenig Angebote.
Das Bundes-kabinett hat eine Kommission eingesetzt. Das ist die Pflege-struktur-kommission.
Das Bundes-kabinett ist die Regierung. Der Kanzler und die Minister gehören dazu. Die Kommission hat Expertinnen und Experten. Sie prüfen: Wie kann Pflege besser werden? Sie machen Vorschläge.
Die Kommission soll häusliche Pflege stärken.
Häusliche Pflege ist Pflege zu Hause. Die kranke Person wohnt zu Hause. Dort bekommt sie Hilfe.
Gesundheits-minister Carsten Linnemann hat aufgerufen.
Der Gesundheits-minister ist ein Politiker. Er ist für Gesundheit und Pflege zuständig.
Carsten Linnemann will Vorschläge für die Kommission.
Der bvkm nimmt die Einladung an.
Der bvkm schreibt eine Stellungnahme. Darin macht er konkrete Vorschläge.
Eine Stellungnahme ist eine schriftliche Meinung. Man sagt: Was ist gut? Was ist schlecht?
Der bvkm kritisiert: Pflegende Angehörige fehlen in der Kommission.
88 Prozent der Pflege-bedürftigen bekommen zu Hause Hilfe.
Pflege-bedürftige sind Menschen. Sie brauchen Hilfe. Sie sind alt oder krank. Allein schaffen sie nicht alles.
Das machen meist Angehörige.
Beate Bettenhausen sagt. Sie legt konkrete Vorschläge vor.
Der bvkm zeigt: Pflege in der Familie bleibt machbar.
Wer über Pflege-Zukunft berät, braucht pflegende Angehörige. Sie sollen in der Kommission sein.
Pflegende Angehörige erleben Pflege jeden Tag.
Pflegende Angehörige leisten die meiste Pflege in Deutschland.
Ein Pflege-dienst hilft zu Hause. Die Fach-kräfte kommen in die Wohnung.
Der bvkm fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige.
Hintergrund
Punkt 1: Der bisherige Gemeinsame Jahres-betrag soll bleiben.
Punkt 2: Das neue Sozial-raum-budget soll flexibler sein.
Ihr sollt das Sozial-raum-budget ansparen können. Für eine längere Auszeit.
Punkt 3: Die Pflege-infrastruktur soll besser werden.
Pflege-infrastruktur sind alle wichtigen Dinge. Zum Beispiel Beratung und Angebote.
Der bvkm will mehr Kurz-zeit-pflege aufbauen.
Bei Kurz-zeit-pflege betreut jemand euch kurz. So macht ihr eine Pause.
Der Ausbau gilt für pflege-bedürftige Kinder.
Der Ausbau gilt für Menschen mit Behinderung. Sie haben hohen Unterstützungs-bedarf.
Unterstützungs-bedarf bedeutet: Hilfe bei bestimmten Dingen. Zum Beispiel im Haushalt.
Weiterführende Informationen:
Hier ist die Stellungnahme des bvkm vom 28. Oktober 2026:
Foto: omp
Düsseldorf (kobinet)
Vor der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag am 5. November 2026 fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) in seiner Stellungnahme grundlegende Nachbesserungen. Der Verband sieht den Gesetzentwurf kritisch, weil er pflegende Angehörige spürbar schlechter stellt. Der bvkm macht konkrete Vorschläge für Verbesserungen. Der Gesetzentwurf mit seinen drastischen Kürzungen bedeutet nach Einschätzung des bvkm einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige, insbesondere für Eltern von Kindern mit Behinderung. "Wir fordern nachdrücklich, die Verhinderungspflege und den Gemeinsamen Jahresbetrag zu erhalten. Zumindest aber müssen die neuen, im PNOG vorgesehen, Budgets flexibler einsetzbar sein. Vor allem geht der monatliche Verbrauchszwang beim Sozialraumbudget am realen Bedarf pflegender Eltern vorbei", stellt die Vorsitzende des bvkm, Beate Bettenhausen, klar.
Der bvkm fordert die Ansparmöglichkeit des Sozialraumbudgets, damit Eltern hiermit auch die Schulferien ihrer Kinder mit Behinderung überbrücken können. Gerade für solche längeren Zeiträume, in denen die reguläre Betreuung wegfällt, sind ausreichende Leistungen wichtig, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu sichern. "Auch das neue Überbrückungsbudget bietet keine echte Entlastung für pflegende Eltern. Dieses Budget kann nämlich nur für stationäre Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Gerade für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es hierfür aber nicht genügend Angebote", beklagt Beate Bettenhausen.
Das Bundeskabinett hat eine Pflegestrukturkommission eingesetzt, die die häusliche Pflege stärken soll. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat dazu aufgerufen, Vorschläge an ihn zu richten, die er in die Kommission einbringen kann. Der bvkm nimmt diese Einladung an und macht mit seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge. Er kritisiert aber, dass pflegende Angehörige in der Kommission nicht vertreten sind. Dabei werden rund 88 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Beate Bettenhausen sagte dazu: "Wir legen konkrete Vorschläge vor, wie Pflege in der Familie leistbar bleibt. Wer über die Zukunft der Pflege berät, muss auch die Menschen am Tisch haben, die Pflege tagtäglich erleben. Pflegende Angehörige sind Deutschlands größter Pflege-dienst."
Hintergrund
Der bvkm fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige:
• durch die Beibehaltung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages,
• durch die flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten neuen Sozialraumbudgets, insbesondere die Ermöglichung, dieses für eine längere Auszeit anzusparen,
• durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen.
Weiterführende Informationen:
Foto: omp
Düsseldorf (kobinet)
Vor der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag am 5. November 2026 fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) in seiner Stellungnahme grundlegende Nachbesserungen. Der Verband sieht den Gesetzentwurf kritisch, weil er pflegende Angehörige spürbar schlechter stellt. Der bvkm macht konkrete Vorschläge für Verbesserungen. Der Gesetzentwurf mit seinen drastischen Kürzungen bedeutet nach Einschätzung des bvkm einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige, insbesondere für Eltern von Kindern mit Behinderung. "Wir fordern nachdrücklich, die Verhinderungspflege und den Gemeinsamen Jahresbetrag zu erhalten. Zumindest aber müssen die neuen, im PNOG vorgesehen, Budgets flexibler einsetzbar sein. Vor allem geht der monatliche Verbrauchszwang beim Sozialraumbudget am realen Bedarf pflegender Eltern vorbei", stellt die Vorsitzende des bvkm, Beate Bettenhausen, klar.
Der bvkm fordert die Ansparmöglichkeit des Sozialraumbudgets, damit Eltern hiermit auch die Schulferien ihrer Kinder mit Behinderung überbrücken können. Gerade für solche längeren Zeiträume, in denen die reguläre Betreuung wegfällt, sind ausreichende Leistungen wichtig, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu sichern. "Auch das neue Überbrückungsbudget bietet keine echte Entlastung für pflegende Eltern. Dieses Budget kann nämlich nur für stationäre Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Gerade für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es hierfür aber nicht genügend Angebote", beklagt Beate Bettenhausen.
Das Bundeskabinett hat eine Pflegestrukturkommission eingesetzt, die die häusliche Pflege stärken soll. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat dazu aufgerufen, Vorschläge an ihn zu richten, die er in die Kommission einbringen kann. Der bvkm nimmt diese Einladung an und macht mit seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge. Er kritisiert aber, dass pflegende Angehörige in der Kommission nicht vertreten sind. Dabei werden rund 88 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Beate Bettenhausen sagte dazu: "Wir legen konkrete Vorschläge vor, wie Pflege in der Familie leistbar bleibt. Wer über die Zukunft der Pflege berät, muss auch die Menschen am Tisch haben, die Pflege tagtäglich erleben. Pflegende Angehörige sind Deutschlands größter Pflege-dienst."
Hintergrund
Der bvkm fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige:
• durch die Beibehaltung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages,
• durch die flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten neuen Sozialraumbudgets, insbesondere die Ermöglichung, dieses für eine längere Auszeit anzusparen,
• durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen.
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