Berlin (kobinet)
Die Moni-toring-Stel-le machte eine On-line-Ver-an-stal-tung.
Die Stel-le kommt von der UN-Behin-derten-Rechts-Konven-tion.
Eine Moni-toring-Stel-le ist eine un-ab-hän-gi-ge Einrich-tung.
Die Stel-le prüft die Ge-set-ze.
Die Ge-set-ze müs-sen rich-tig um-ge-setzt wer-den.
Die UN-Behin-derten-Rechts-Konven-tion ist ein Ver-trag.
Vie-le Län-der ha-ben den Ver-trag un-ter-schrie-ben.
Der Ver-trag gilt für Rech-te von Men-schen mit Behin-de-rung.
Eine On-line-Ver-an-stal-tung fin-det im In-ter-net statt.
Du nimmst am Com-pu-ter teil.
Oder du nimmst am Han-dy teil.
Die Stel-le ge-hört zum Deut-schen Insti-tut.
Das Insti-tut ist für Men-schen-rech-te.
Das ist eine Einrich-tung in Deutsch-land.
Die Einrich-tung ach-tet auf Rech-te von Men-schen.
Auch Wei-ber-netz e. V. ge-hört da-zu.
e. V. be-deu-tet: ein-ge-tra-ge-ner Ver-ein.
Der Ti-tel war: Gewalt-Schutz zur Prio-ri-tät ma-chen.
Gewalt-Schutz be-deu-tet: Men-schen sol-len si-cher sein.
Nie-mand darf an-de-re ver-let-zen.
Prio-ri-tät be-deu-tet: Et-was ist be-son-ders wich-tig.
Es steht an ers-ter Stel-le.
Über 450 Per-so-nen ha-ben teil-ge-nom-men.
Prof. Moni-ka Schrött-le zeig-te ak-tu-elle Da-ten.
Prof. be-deu-tet: Pro-fes-sor.
Da-ten sind In-for-ma-tio-nen.
Zum Bei-spiel Zah-len oder Tex-te.
Prof. Moni-ka Schrött-le ar-bei-tet an der Hoch-schule.
Eine Hoch-schule ist eine Schu-le für Er-wach-se-ne.
Dort lernt man für einen Be-ruf.
Die Da-ten zei-gen etwas.
Frau-en mit Behin-de-rungen er-le-ben oft Ge-walt.
Eine Behin-de-rung be-deu-tet: Ein Mensch hat Schwie-rig-kei-ten.
Der Mensch kann man-che Din-ge nicht so leicht tun.
Mi-ri-am Schroer-Hip-pel zeig-te ein Pro-blem.
Das Gewalt-Schutz-Sys-tem hat Barrier-en.
Das Gewalt-Schutz-Sys-tem sind Re-geln ge-gen Ge-walt.
Das Sys-tem soll Men-schen schüt-zen.
Barriere-frei be-deu-tet: Al-le kön-nen mit-ma-chen.
Auch Men-schen mit Behin-de-rung kön-nen mit-ma-chen.
Tan-ja Schier-mann, Ri-car-da Klu-ge und Pia Wit-thöft dis-ku-tier-ten.
Tan-ja Schier-mann ar-bei-tet bei Star-ke.Frau-en.Ma-chen. e. V.
e. V. be-deu-tet: ein-ge-tra-ge-ner Ver-ein.
Ri-car-da Klu-ge ar-bei-tet beim Bun-des-Ver-band.
Der Bun-des-Ver-band ist für Frau-en-Bera-tungs-Stel-len.
Der Bun-des-Ver-band ist auch für Frau-en-Not-ru-fe.
Ein Bun-des-Ver-band ist eine gro-ße Grup-pe.
Vie-le Grup-pen ar-bei-ten da-rin zu-sam-men.
Frau-en-Bera-tungs-Stel-len sind Or-te für Frau-en.
Dort be-kommt man Hil-fe und Rat.
Ein Frau-en-Not-ruf ist eine Te-le-fon-Num-mer.
Frau-en ru-fen dort an.
Die Frau-en sind in Not.
Pia Wit-thöft ar-bei-tet bei der Mut-stel-le.
Eine Mut-stel-le ist eine Bera-tungs-Stel-le.
Dort be-kommt man Hil-fe und Un-ter-stüt-zung.
Die drei Frau-en fan-den Pro-ble-me.
Die drei Frau-en mach-ten Vor-schläge für Lö-sun-gen.
Frau-en mit Behin-de-rungen er-le-ben be-son-ders oft Ge-walt.
Die-se Frau-en le-ben manch-mal in Ein-rich-tun-gen.
Ein-rich-tun-gen sind Or-te mit Hil-fe.
Zum Bei-spiel Kran-ken-Häu-ser.
Die Frau-en be-kom-men manch-mal am-bu-lan-te Hil-fe.
Am-bu-lan-te Hil-fe kommt zu dir nach Hau-se.
Du kannst zu Hau-se blei-ben.
Oder die Frau-en ar-bei-ten in Werk-stät-ten.
Dort ar-bei-ten Men-schen mit Behin-de-rungen.
Das ist ein gro-ßes Pro-blem.
Deutsch-land hat ver-spro-chen: Schutz vor Ge-walt.
Das steht in der UN-Behin-derten-Rechts-Konven-tion.
Das steht auch in der Is-tan-bul-Konven-tion.
Die Is-tan-bul-Konven-tion ist ein Ver-trag.
Die Is-tan-bul-Konven-tion ist für den Schutz von Frau-en.
Vie-le Län-der in Eu-ro-pa ma-chen mit.
Es gibt vie-le Pro-ble-me beim Schutz vor Ge-walt.
Die Pro-ble-me sind auf recht-li-cher Ebe-ne.
Recht-li-che Ebe-ne be-deu-tet: Ge-set-ze und Re-geln.
Die Pro-ble-me sind auf po-li-ti-scher Ebe-ne.
Po-li-ti-sche Ebe-ne be-deu-tet: Ent-schei-dun-gen von Po-li-ti-kern.
Die Pro-ble-me sind auf prak-ti-scher Ebe-ne.
Prak-ti-sche Ebe-ne be-deu-tet: So wird es wirk-lich ge-macht.
Die Pro-ble-me gibt es schon seit Jah-ren.
Po-li-ti-ker und Prak-ti-ker ma-chen zu we-nig.
Po-li-tik und Pra-xis müs-sen jetzt han-deln.
Po-li-tik und Pra-xis müs-sen die Re-geln um-set-zen.
Das muss schnell und gut ge-hen.
Po-li-tik und Pra-xis müs-sen an Frau-en den-ken.
Die Frau-en ha-ben Behin-de-rungen.
Die Auf-zeich-nung ist on-line ver-füg-bar.
Eine Auf-zeich-nung ist ein ge-spei-cher-tes Vi-deo.
Der Nach-be-richt ist auch on-line ver-füg-bar.
Ein Nach-be-richt ist ein Text über die Ver-an-stal-tung.
Die-ser Text ist in Leich-ter Spra-che nach DIN SPEC 33429.
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet)
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Weibernetz e. V. haben am 7. Oktober 2026 die Online-Veranstaltung "Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul-Konvention endlich umsetzen!" durchgeführt. Über 450 Personen nahmen teil. Aktuelle empirische Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen präsentierte Prof. Monika Schröttle von der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Miriam Schroer-Hippel von der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts referierte zu fehlender Barrierefreiheit im Gewaltschutzsystem. Tanja Schiermann (Starke.Frauen.Machen. e. V.), Ricarda Kluge (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und Pia Witthöft (Mutstelle Berlin) diskutierten die Ergebnisse aus unterschiedlichen Perspektiven, identifizierten Herausforderungen und formulierten Handlungsempfehlungen.
Hintergrund der Veranstaltung ist, dass Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ambulant unterstützt werden oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen sind. Die aktuellen Befunde stehen im Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention, die einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Missbrauch vorschreiben.
Die Veranstaltung zeigte, dass es weiterhin Umsetzungsdefizite im Gewaltschutz auf rechtlicher, politischer und praktischer Ebene gibt. Die Veranstalter betonten, dass diese Defizite trotz Handlungsempfehlungen seit Jahren bestehen und der Gewaltschutz bei den zuständigen Akteuren keine ausreichende Priorität erhält. Politik und Praxis sind aufgefordert, die Vorgaben der Konventionen konsequent, umfassend und zeitnah umzusetzen und dabei die spezifische Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Aufzeichnung und Nachbericht der Veranstaltung sind online verfügbar.
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet)
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Weibernetz e. V. haben am 7. Oktober 2026 die Online-Veranstaltung "Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul-Konvention endlich umsetzen!" durchgeführt. Über 450 Personen nahmen teil. Aktuelle empirische Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen präsentierte Prof. Monika Schröttle von der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Miriam Schroer-Hippel von der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts referierte zu fehlender Barrierefreiheit im Gewaltschutzsystem. Tanja Schiermann (Starke.Frauen.Machen. e. V.), Ricarda Kluge (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und Pia Witthöft (Mutstelle Berlin) diskutierten die Ergebnisse aus unterschiedlichen Perspektiven, identifizierten Herausforderungen und formulierten Handlungsempfehlungen.
Hintergrund der Veranstaltung ist, dass Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ambulant unterstützt werden oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen sind. Die aktuellen Befunde stehen im Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention, die einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Missbrauch vorschreiben.
Die Veranstaltung zeigte, dass es weiterhin Umsetzungsdefizite im Gewaltschutz auf rechtlicher, politischer und praktischer Ebene gibt. Die Veranstalter betonten, dass diese Defizite trotz Handlungsempfehlungen seit Jahren bestehen und der Gewaltschutz bei den zuständigen Akteuren keine ausreichende Priorität erhält. Politik und Praxis sind aufgefordert, die Vorgaben der Konventionen konsequent, umfassend und zeitnah umzusetzen und dabei die spezifische Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Aufzeichnung und Nachbericht der Veranstaltung sind online verfügbar.





Lesermeinungen