Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales heißt BMAS.
Das ist ein wichtiges Amt in Deutschland.
Das Amt arbeitet für den Staat.
Das Bundes-Amt für Soziale Sicherung heißt BAS.
Das ist auch ein Amt.
Das Amt erledigt wichtige Aufgaben für den Staat.
BMAS und BAS starteten am 2. November 2026 eine Kampagne.
Eine Kampagne ist eine öffentliche Aktion für ein Ziel.
Viele Menschen machen dabei mit.
Die Kampagne informiert über das Soziale Ent-schädigungs-Recht.
Das sind Regeln für Hilfe vom Staat.
Die Regeln sagen: Wann bekommst du Hilfe nach Gewalt-Taten?
Das Soziale Ent-schädigungs-Recht hilft Menschen nach Gewalt-Taten.
Die Menschen haben körperliche, seelische, soziale oder berufliche Probleme.
Das Gesetz beachtet neue Erkenntnisse über Gewalt.
Das Gesetz erweitert die Hilfe für Betroffene.
Gewalt-Taten sind schlechte Taten.
Dabei tut jemand einem anderen weh.
Leistungs-Berechtigte sind Menschen mit Hilfe-Anspruch.
Das sind Menschen mit Hilfe vom Staat.
Du hast ein Recht auf Geld oder Unterstützung.
Der Staat muss dir helfen.
Opfer von Gewalt zu Hause sind Leistungs-Berechtigte.
Auch Opfer von sexueller Gewalt sind Leistungs-Berechtigte.
Auch Menschen nach Terror-Anschlägen bekommen Hilfe.
Auch Angehörige und Hinterbliebene bekommen Hilfe.
Angehörige sind zum Beispiel die Familie oder Freunde.
Hinterbliebene sind traurig.
Ein Mensch ist gestorben.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales nennt diese Gruppen.
Leonie Gebers ist Staats-Sekretärin im BMAS.
Eine Staats-Sekretärin hilft der Ministerin bei der Arbeit.
Vor 50 Jahren gab es ein Gesetz für Gewalt-Opfer.
Gewalt-Opfer sind Menschen.
Jemand hat ihnen wehgetan.
Das Gesetz heißt Opfer-Entschädigungs-Gesetz.
Das Gesetz sagt: Opfer bekommen Geld.
Opfer bekommen auch Hilfe vom Staat.
Seitdem hat sich die Hilfe stark weiterentwickelt.
Heute gibt es mehr als nur Geld.
Es gibt zum Beispiel schnelle Hilfe in Trauma-Ambulanzen.
Das sind besondere Hilfe-Stellen.
Dort hilft man Menschen mit schlimmen Erlebnissen.
Es gibt auch Hilfe beim Zurück in den Alltag.
Du musst die Hilfen kennen.
Die Kampagne informiert dich darüber.
Die Kampagne sagt auch, wo du Hilfe bekommst.
Im Mittelpunkt stehen Angebote aus dem 14. Sozial-Gesetz-Buch.
Das ist ein wichtiges Gesetz-Buch in Deutschland.
Du sagst auch SGB 9 dazu.
SGB bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch.
Dazu gehören die Schnellen Hilfen.
Das sind schnelle Hilfen.
Du bekommst sofort Unterstützung.
Dazu gehören Trauma-Ambulanzen und Fall-Management.
Beim Fall-Management kümmert sich eine Person um alles.
Diese Person hilft dir bei allen Fragen.
Es gibt Leistungen für Kranken-Behandlung.
Ein Arzt behandelt dich zum Beispiel mit Medikamenten.
Es gibt Leistungen bei Pflege-Bedürftigkeit.
Du brauchst dann Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel beim Waschen oder Essen.
Es gibt Leistungen zur Teilhabe.
Das bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Andere lassen dich mit-machen.
Es gibt monatliche Ent-schädigungs-Zahlungen als Geld-Ausgleich.
Das ist Geld vom Staat.
Das Geld soll dir helfen bei etwas Schlimmem.
Es gibt weitere Hilfen im Einzel-Fall.
Die Statistik zeigt Zahlen für Juni 2026.
Du zählst Dinge oder Menschen bei einer Statistik.
Insgesamt gibt es 44.024 Leistungs-Berechtigte.
Unter den 44.024 sind 26.658 Gewalt-Opfer.
Das sind Menschen.
Jemand hat ihnen wehgetan.
Nur wenige Menschen kennen das Recht.
Eine Umfrage zeigte: Nur 7 Prozent wissen Bescheid.
Bei einer Umfrage werden viele Menschen gefragt.
Alle antworten auf die gleichen Fragen.
7 Prozent verbinden Soziale Ent-schädigung mit Hilfe für Gewalt-Opfer.
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.
Foto: Darkmoon_Art In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) haben am 2. November 2026 eine Informationskampagne zum Sozialen Entschädigungsrecht gestartet. Ziel ist es, die Bekanntheit der staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen zu erhöhen, die durch Gewalttaten gesundheitliche Schäden erlitten haben. Anlass der Kampagne ist das 50-jährige Bestehen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), das 1976 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung für Gewaltopfer geschaffen hat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das grundlegend modernisierte Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV).
Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die die körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Folgen einer Gewalttat tragen müssen. Es berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse über die Auswirkungen von Gewalterfahrungen und erweitert die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene. Zu den Leistungsberechtigten gehören u. a. Betroffene häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie Menschen, die nach terroristischen oder extremistischen Gewalttaten Unterstützung benötigen. Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können leistungsberechtigt sein, wie es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt.
"Vor 50 Jahren wurde mit dem Opferentschädigungsgesetz erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten geschaffen. Seitdem hat sich die Unterstützung für Betroffene deutlich weiterentwickelt. Heute bietet das Soziale Entschädigungsrecht weit mehr als finanzielle Leistungen. Dazu gehören beispielsweise schnelle Hilfen in Traumaambulanzen und Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag. Diese und weitere wichtige Hilfen können jedoch nur dann ankommen, wenn die Betroffenen auch davon wissen. Genau deshalb wollen wir mit der Kampagne darüber informieren, welche Unterstützung es gibt und wo Betroffene sie erhalten können", erklärte Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen die konkreten Unterstützungsangebote des SGB XIV. Dazu gehören die sogenannten Schnellen Hilfen mit Traumaambulanzen und Fallmanagement, Leistungen der Krankenbehandlung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Hilfen im Einzelfall. Die amtliche Statistik der Bundesstelle für Soziale Entschädigung verzeichnet für Juni 2026 insgesamt 44.024 Leistungsberechtigte, darunter 26.658 Gewaltopfer. Dennoch bleibt das Recht vielen Menschen bislang unbekannt. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des BMAS verbanden lediglich sieben Prozent der Befragten den Begriff "Soziale Entschädigung" mit staatlicher Unterstützung für Gewaltopfer.
Foto: Darkmoon_Art In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) haben am 2. November 2026 eine Informationskampagne zum Sozialen Entschädigungsrecht gestartet. Ziel ist es, die Bekanntheit der staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen zu erhöhen, die durch Gewalttaten gesundheitliche Schäden erlitten haben. Anlass der Kampagne ist das 50-jährige Bestehen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), das 1976 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung für Gewaltopfer geschaffen hat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das grundlegend modernisierte Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV).
Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die die körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Folgen einer Gewalttat tragen müssen. Es berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse über die Auswirkungen von Gewalterfahrungen und erweitert die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene. Zu den Leistungsberechtigten gehören u. a. Betroffene häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie Menschen, die nach terroristischen oder extremistischen Gewalttaten Unterstützung benötigen. Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können leistungsberechtigt sein, wie es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt.
"Vor 50 Jahren wurde mit dem Opferentschädigungsgesetz erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten geschaffen. Seitdem hat sich die Unterstützung für Betroffene deutlich weiterentwickelt. Heute bietet das Soziale Entschädigungsrecht weit mehr als finanzielle Leistungen. Dazu gehören beispielsweise schnelle Hilfen in Traumaambulanzen und Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag. Diese und weitere wichtige Hilfen können jedoch nur dann ankommen, wenn die Betroffenen auch davon wissen. Genau deshalb wollen wir mit der Kampagne darüber informieren, welche Unterstützung es gibt und wo Betroffene sie erhalten können", erklärte Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen die konkreten Unterstützungsangebote des SGB XIV. Dazu gehören die sogenannten Schnellen Hilfen mit Traumaambulanzen und Fallmanagement, Leistungen der Krankenbehandlung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Hilfen im Einzelfall. Die amtliche Statistik der Bundesstelle für Soziale Entschädigung verzeichnet für Juni 2026 insgesamt 44.024 Leistungsberechtigte, darunter 26.658 Gewaltopfer. Dennoch bleibt das Recht vielen Menschen bislang unbekannt. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des BMAS verbanden lediglich sieben Prozent der Befragten den Begriff "Soziale Entschädigung" mit staatlicher Unterstützung für Gewaltopfer.





Lesermeinungen