Berlin (kobinet)
H.-Günter Heiden kämpft für alte Menschen.
Das medizinische Modell vom Alter ist schlecht.
Das bedeutet: Alter ist eine Krank-heit.
Ein Arzt muss das Alter heilen.
Es muss durch ein Menschen-Rechts-Modell ersetzt werden.
Das bedeutet: Alte Menschen haben Rechte.
Alte Menschen brauchen Schutz und Respekt.
Eine Alten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen soll kommen.
Das ist ein Vertrag über Rechte alter Menschen.
Viele Länder sollen den Vertrag unterschreiben.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von Ländern.
Die Vereinten Nationen wollen Frieden und Gerechtigkeit.
Vom 26. bis 30. Oktober 2026 war Sitzung in Genf.
Das ist ein Treffen.
Die Politiker kommen zusammen.
Die Politiker reden über wichtige Themen.
Dort wurde über Rechte alter Menschen geredet.
H.-Günter Heiden hat die Sitzung online verfolgt.
Das bedeutet: im Internet.
Dafür braucht man einen Computer oder ein Handy.
Ottmar Miles-Paul hat H.-Günter Heiden interviewt.
Vom 26. bis 30. Oktober 2026 war die zweite Sitzung in Genf.
Es ging um Rechte alter Menschen.
H.-Günter Heiden hat online zugehört.
Worum ging es genau?
Nach vielen Jahren Vorab-Diskussion hat der UN-Menschen-Rechts-Rat beschlossen.
Der UN-Menschen-Rechts-Rat ist eine Gruppe bei den Vereinten Nationen.
Der UN-Menschen-Rechts-Rat kümmert sich um Menschen-Rechte weltweit.
Das war im April 2025.
Wir machen eine neue Konvention für alte Menschen.
Eine Konvention ist eine Vereinbarung.
Alle aus der Gruppe halten sich daran.
Dafür gibt es die Arbeits-Gruppe IGWG.
IGWG ist eine Arbeits-Gruppe von verschiedenen Ländern.
Die Arbeits-Gruppe arbeitet an den Rechten alter Menschen.
IGWG heißt Intergovernmental Working Group.
Intergovernmental Working Group ist eine Arbeits-Gruppe von verschiedenen Ländern.
Die Arbeits-Gruppe trifft sich und macht Regeln.
Die Gruppe traf sich schon im Februar und Juli 2026.
Im Oktober war die dritte Sitzung in Genf.
Dort sprach man über den Inhalt.
Was steht in der Einleitung?
Die Einleitung ist der Anfang von einem Vertrag.
Worauf verpflichten sich die Staaten?
Ein Staat ist ein Land mit eigener Regierung.
Zum Beispiel Deutschland oder Frankreich.
Welche Rechte sollen in die Konvention?
Es gab viele Wortmeldungen.
Du warst schon bei der UN-Behinderten-Rechts-Konvention dabei.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Darin stehen Rechte für Menschen mit Behinderung.
Warum ist die neue Konvention wichtig?
Das medizinische Modell muss durch ein Menschen-Rechts-Modell ersetzt werden.
So wie bei der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Schutz-Lücken bei alten Menschen müssen geschlossen werden.
Eine Schutz-Lücke bedeutet: Ein Gesetz schützt manche Menschen nicht.
Diese Menschen sind nicht sicher.
Das betrifft Schutz vor Gewalt und Missbrauch.
Gewalt bedeutet: Jemand tut einer anderen Person weh.
Das kann mit Worten oder Schlägen sein.
Missbrauch bedeutet: Jemand zwingt einen anderen Menschen zum Sex.
Auch Schutz vor Zwangs-Unterbringung.
Zwangs-Unterbringung bedeutet: Jemand muss gegen seinen Willen in ein Heim.
Das ist verboten.
Und angemessene Vorkehrungen.
Angemessene Vorkehrungen sind besondere Hilfen.
Zum Beispiel eine Rampe für Rollstuhl-Fahrer.
Auch geht es um Alters-Grenzen.
Eine Alters-Grenze ist ein bestimmtes Alter als Regel.
Ab diesem Alter gelten andere Rechte.
Alte Menschen sollen nicht ausgeschlossen werden.
Zum Beispiel bei Auto-Vermietungen.
Auto-Vermietungen bedeuten: Man kann ein Auto mieten.
Manche Firmen geben alten Menschen kein Auto.
Oder bei Versicherungen.
Bei Versicherungen zahlt man Geld an eine Firma.
Die Firma hilft bei Unfällen oder Krankheit.
Weitere Themen sind Digitalisierung und KI.
Digitalisierung bedeutet: Dinge mit Computer statt auf Papier machen.
KI bedeutet: Künstliche Intelligenz.
Das ist ein Computer, der denken kann.
Der Computer lernt und löst Aufgaben.
Auch Klima-Krise und Krieg.
Klima-Krise bedeutet: Die Erde wird immer wärmer.
Das ist gefährlich für alle Menschen.
Krieg ist ein Kampf zwischen Ländern oder Gruppen.
Deutschland ist nicht nur Zuschauer.
Auch die Behinderten-Bewegung macht mit.
Die Behinderten-Bewegung ist eine Gruppe von Menschen.
Wie ist die Haltung von Deutschland?
Was sagt die Behinderten-Bewegung?
In Deutschland reden nur wenige Fach-Leute darüber.
Das ist das Bundes-Ministerium BMBFSFJ.
Ein Bundes-Ministerium ist eine wichtige Behörde in Deutschland.
Das Bundes-Ministerium erledigt Aufgaben für den Staat.
BMBFSFJ steht für: Bundes-Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Und das Deutsche Institut für Menschen-Rechte.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte ist eine Gruppe.
Das Institut achtet auf faire Behandlung in Deutschland.
Und die Zivil-Gesellschaft.
Die Zivil-Gesellschaft sind alle Bürger eines Landes.
Die Bürger arbeiten freiwillig zusammen.
Die BAGSO führt die Senioren-Organisationen an.
BAGSO bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Senioren-Organisationen.
BAGSO setzt sich für ältere Menschen ein.
Senioren-Organisationen sind Gruppen für ältere Menschen.
Die Senioren-Organisationen helfen älteren Menschen.
Aus der Behinderten-Bewegung gibt es eine kleine Gruppe.
Die Gruppe kommt von ISL und NETZWERK ARTIKEL 3.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
ISL setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Eine Interessen-Vertretung setzt sich für bestimmte Menschen ein.
Die Interessen-Vertretung sorgt dafür, dass diese Menschen gehört werden.
Selbstbestimmt Leben bedeutet: Du entscheidest selbst, wie du lebst.
Du brauchst dafür Unterstützung.
NETZWERK ARTIKEL 3 ist eine Gruppe.
NETZWERK ARTIKEL 3 setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Die Gruppe hat Video-Botschaften geschickt.
Video-Botschaften sind Videos mit Nachrichten.
Man kann die Videos im Internet anschauen.
Das war für die Oktober-Sitzung der IGWG.
Wo sind die Probleme bei der neuen Konvention?
Welche Knack-Punkte gibt es?
Ich habe 24 Stunden UN-Web-TV gesehen.
UN-Web-TV ist ein Internet-Fernsehen von den Vereinten Nationen.
Es gibt echte Probleme.
Erstens: Wer sind die alten Menschen genau?
Soll es eine feste Alters-Grenze geben?
Eine Alters-Grenze legt fest:
Bis zu welchem Alter bekommt man etwas?
Wer älter ist, bekommt es nicht mehr.
Oder ist Alter eine soziale Konstruktion?
Soziale Konstruktion bedeutet: Etwas wird von der Gesellschaft gemacht.
Es ist nicht von Natur aus so.
Zweitens: Geht es nur um Medizin?
Oder sollen alte Menschen als Rechte-Inhaber gelten?
Ein Rechte-Inhaber besitzt Rechte.
Nur diese Person darf mit den Rechten machen, was sie will.
Das ist die zweite Frage.
Dann der Begriff Ageismus.
Ageismus bedeutet: Vorurteile gegen alte Menschen.
Vorurteile sind falsche Gedanken über Menschen.
Man denkt schlecht über andere, ohne diese zu kennen.
Soll das in die Konvention?
Alle Staaten sind sich nicht einig.
Auch geht es um mehrfache Diskriminierung.
Mehrfache Diskriminierung bedeutet: Jemand wird wegen mehrerer Dinge schlecht behandelt.
Zum Beispiel wegen Alter und Behinderung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere.
Zum Beispiel Geschlecht und Alter zusammen.
Geschlecht bedeutet: Ob jemand eine Frau oder ein Mann ist.
Jeder Mensch entscheidet das selbst.
Oder Behinderung und Alter.
Behinderung bedeutet: Etwas ist schwer für jemanden.
Zum Beispiel sehen oder laufen.
Oder Herkunft und Armut.
Herkunft ist, woher jemand kommt.
Menschen werden wegen ihrer Herkunft schlecht behandelt.
Armut heißt: Menschen haben zu wenig Geld.
Werden alte queere Menschen berücksichtigt?
Queere Menschen fühlen sich nicht als Mann oder Frau.
Oder sie lieben Menschen vom gleichen Geschlecht.
Das ist noch unklar.
Was bringt die Konvention für behinderte alte Menschen?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention wurde oft genannt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist vor 20 Jahren in Kraft getreten.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention kann als Vorbild dienen.
Zum Beispiel bei der Definition von Diskriminierung.
Und bei angemessenen Vorkehrungen.
Auch bei der Geschäfts-Fähigkeit.
Geschäfts-Fähigkeit bedeutet: Man darf Verträge selbst unterschreiben.
Man ist erwachsen genug dafür.
Auch beim selbstbestimmten Leben.
Selbstbestimmtes Leben bedeutet: Du entscheidest selbst, wie du lebst.
Du brauchst dafür die richtige Unterstützung.
Und beim Monitoring.
Monitoring bedeutet: Man beobachtet etwas über lange Zeit.
Man schaut, was sich verändert.
Neu wäre digitale Inklusion.
Digitale Inklusion bedeutet: Alle Menschen können Computer und Internet benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und Schutz vor Algorithmen.
Algorithmen sind Computer-Programme.
Die Programme entscheiden, was man im Internet sieht.
Besserer Einbezug bei Klima-Krise.
Und bei Gefahr-Situationen.
Auch Abbau von Alters-Grenzen.
Das alles im Geschäfts-Verkehr.
Geschäfts-Verkehr bedeutet: Geschäfte zwischen Menschen.
Zum Beispiel kaufen und verkaufen.
Wie geht es jetzt weiter?
Es gibt 5 Bereiche für den Text.
Im Juli 2027 gibt es Ergebnisse.
Im November 2027 kommt der erste Entwurf.
Der Entwurf heißt Zero-Draft.
Zero-Draft ist der erste Entwurf von einem Text.
Der Text ist noch nicht fertig.
Die Organisationen alter Menschen sollen mitmachen.
Nach dem Motto: Nichts über uns ohne uns.
Das bedeutet: Betroffene sollen selbst mitbestimmen.
Nicht nur andere sollen über Betroffene entscheiden.
Aber das ist erst der Anfang.
Die Diskussion wird nicht einfach.
Eine Verabschiedung kommt nicht vor 2030.
Was wünschst du von der Bundes-Regierung?
Die Bundes-Regierung ist die Regierung von Deutschland.
Und von der Behinderten-Bewegung?
Von der Regierung wünsche ich mir Geld.
Für kleine Organisationen in Genf.
Video-Botschaften sind schön.
Aber nicht genug.
Ich möchte mit Delegierten sprechen können.
Delegierte sind Personen, die andere vertreten.
Die Delegierten nehmen an Versammlungen teil und stimmen ab.
Das war bei der UN-BRK hilfreich.
UN-BRK bedeutet: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag über Rechte von Menschen mit Behinderung.
Von der Behinderten-Bewegung wünsche ich mir:
Dass die Behinderten-Bewegung das Thema breit diskutiert.
Und dass die UN-BRK stark bleibt.
Verschlechterungen sind leider möglich.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Links zu weiteren Informationen:
Foto: omp
Berlin (kobinet)
"Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden", das ist ein Anliegen von H.-Günter Heiden und seinen Mitstreiter*innen für die Schaffung einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Vom 26. – 30. Oktober 2026 fanden in Genf Beratungen zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 hat diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau ging, darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit H.-Günter Heiden im aktuellen kobinet-Interview.
kobinet-nachrichten: Vom 26. – 30. Oktober 2026 fand in Genf der nunmehr schon zweite Beratungszyklus zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. Sie haben diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau?
H.-Günter Heiden: Nach vielen Jahren Vorabdiskussion bei den Vereinten Nationen hat der UN-Menschenrechtsrat im April 2025 beschlossen, eine solch neue Menschenrechtskonvention zu erarbeiten. Dazu wurde eine sogenannte Intergovernmental Working Group, kurz IGWG, ins Leben gerufen, die sich dieser Aufgabe widmen soll. Zu ersten Terminen traf sich diese Arbeitsgruppe bereits im Februar und Juli 2026 in Genf. Auf der jetzigen Oktobersitzung wurde unter breiter Beteiligung der internationalen Zivilgesellschaft über die inhaltlichen Anforderungen an eine neue Konvention zu den Rechten älterer Menschen gesprochen. Konkret: Was müsste in einer Präambel stehen? Wozu werden sich die Staaten in dieser neuen Konvention verpflichten? Und: Welche Rechte sollen in einer solchen Konvention verankert werden?
kobinet-nachrichten: Sie waren schon im Prozess der Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention und bei den Staatenprüfungen hierzu aktiv. Warum ist diese Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen so wichtig?
H.-Günter Heiden: Es wird in der neuen Konvention darum gehen, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen: Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf Behinderung gelungen ist. Bestehende menschenrechtliche Schutzlücken bei den Rechten älterer Menschen sind zu schließen. Dies betrifft etwa den Schutz vor Gewalt und Missbrauch, den Schutz vor Zwangsunterbringung in Einrichtungen, die Sicherung angemessener personeller und medizinischer Unterstützung, aber auch um den Abbau starrer Altersgrenzen beispielsweise im Bereich von Autovermietungen oder Versicherungen. Weitere Themen drehen sich um Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Klimakrise und bewaffnete Konflikte.
kobinet-nachrichten: Deutschland und die Behindertenbewegung hierzulande sind keine passiven Zuschauer bei diesem Prozess. Wie ist die bisherige Haltung Deutschlands und was kommt dazu von der Behindertenbewegung?
H.-Günter Heiden: Nach meinen Beobachtungen findet die derzeitige Diskussion in Deutschland leider nur in kleinen Fachkreisen statt: Da ist einmal das zuständige Referat im Ministerium, also im BMBFSFJ. Dazu kommen das Deutsche Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) angeführt wird. Aus dem Bereich der Behindertenbewegung hat sich eine kleine Gruppe aus den Reihen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und des NETZWERK ARTIKEL 3 zusammengefunden, die zur Oktobersitzung der IGWG auch eigene Vorschläge per Videobotschaft eingebracht hat.
kobinet-nachrichten: Wo liegen Ihrer Einschätzung nach die Herausforderungen bzw. Knackpunkte für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention?
H.-Günter Heiden: Ich habe die Diskussionen ungefähr 24 Stunden lang im UN-WebTV verfolgt und es gibt tatsächlich einige Knackpunkte: Da ist zunächst die Frage der Definition – wer genau sind die älteren Menschen? Soll man eine feste Altersgrenze festschreiben oder wird Alter eher als eine soziale Konstruktion betrachtet? Ferner ist zu klären, inwieweit nur medizinische Fragen im Vordergrund stehen sollen oder ob alte Menschen zuvorderst als Inhaber*innen von Rechten angesehen werden. Bei den Definitionen wurde vorgeschlagen, dass auch der Begriff des "Ageismus" aufgenommen werden soll, also die Frage nach den gesellschaftlichen Stereotypen, die zur Altersdiskriminierung führen – gehen da alle Staaten mit? Bei der Bestimmung der intersektionalen Faktoren, etwa wenn Geschlecht, Beeinträchtigung, Herkunft oder Armut zum Alter hinzukommen, ist noch unklar, ob auch alte, queere Menschen Berücksichtigung finden werden. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der offenen Fragen aus den vergangenen fünf Tagen.
kobinet-nachrichten: Was kann eine solche Konvention denn für ältere behinderte Menschen konkret bringen?
H.-Günter Heiden:
Zunächst einmal war ich hocherfreut, wie oft die UN-BRK nach ihrem Inkrafttreten vor 20 Jahren als beispielhafte Konvention in vielen Wortmeldungen genannt wurde. Sie kann wirklich als "Blaupause" für viele Bereiche einer neuen Konvention dienen: Etwa bei der Definition von Diskriminierung und angemessenen Vorkehrungen, der Frage der Geschäftsfähigkeit, des selbstbestimmten Lebens bis hin zum Monitoring. Für ältere behinderte Menschen wäre die digitale Inklusion neu, sowie ein Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen, ein verbesserter Einbezug bei den Folgen der Klimakrise und bei Gefahrensituationen oder auch der Abbau von diskriminierenden Altersgrenzen im Geschäftsverkehr.
kobinet-nachrichten: Wie geht es nach dieser Sitzung weiter?
H.-Günter Heiden:
In insgesamt fünf inhaltlichen Bereichen wird es in den kommenden Monaten um die eigentliche Texterstellung gehen. Dazu sollen bei der Sitzung im Juli 2027 die Ergebnisse dieser Arbeiten vorgestellt werden. In der Novembersitzung 2027 soll dann der sogenannte "Zero-Draft", also der erste vollständige Textentwurf der neuen Konvention diskutiert werden. Die Organisationen älterer Menschen sind natürlich auch aufgefordert, sich in diesen Prozess einzubringen – nach dem Motto der UN-BRK "Nichts über uns, ohne uns!" Aber das ist dann erst der Anfang der Diskussion, die nicht einfach sein wird. Ich rechne nicht mit einer Verabschiedung der Konvention vor dem Jahr 2030.
kobinet-nachrichten: Was erhoffen Sie sich persönlich von der Bundesregierung bzw. der Behindertenbewegung im weiteren Prozess der Konventionsentwicklung?
H.-Günter Heiden: Von der Bundesregierung wünsche ich mir die Bereitstellung von Ressourcen für die direkte Beteiligung kleinerer Organisationen vor Ort in Genf. Die Möglichkeit der Beteiligung über Videobotschaften ist zwar schön, aber nicht ausreichend. Nach meiner Erfahrung bei der Erarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es auch hilfreich, direkt mit den Delegierten der Mitgliedstaaten sprechen zu können. Von der Behindertenbewegung wünsche ich mir, dass sie diese neue menschenrechtliche Diskussion auf breiterer Basis zur Kenntnis nimmt und dabei mithilft, dass es keine Verschlechterungen im Hinblick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gibt – ganz ausgeschlossen ist das leider nicht!
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview und das Engagement in diesem Bereich.
Links zu weiteren Informationen:
Original-Video von DPI-Gemany:
oder auch direkt auf dem ISL-Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=zFvBTvY6qKE
Deutsche und internationale Zivilgesellschaft:
Auf dieser UN-Seite werden in Kürze alle Statements der Oktober-Sitzung veröffentlicht:
UN Web TV: https://webtv.un.org/en
Foto: omp
Berlin (kobinet)
"Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden", das ist ein Anliegen von H.-Günter Heiden und seinen Mitstreiter*innen für die Schaffung einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Vom 26. – 30. Oktober 2026 fanden in Genf Beratungen zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 hat diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau ging, darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit H.-Günter Heiden im aktuellen kobinet-Interview.
kobinet-nachrichten: Vom 26. – 30. Oktober 2026 fand in Genf der nunmehr schon zweite Beratungszyklus zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. Sie haben diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau?
H.-Günter Heiden: Nach vielen Jahren Vorabdiskussion bei den Vereinten Nationen hat der UN-Menschenrechtsrat im April 2025 beschlossen, eine solch neue Menschenrechtskonvention zu erarbeiten. Dazu wurde eine sogenannte Intergovernmental Working Group, kurz IGWG, ins Leben gerufen, die sich dieser Aufgabe widmen soll. Zu ersten Terminen traf sich diese Arbeitsgruppe bereits im Februar und Juli 2026 in Genf. Auf der jetzigen Oktobersitzung wurde unter breiter Beteiligung der internationalen Zivilgesellschaft über die inhaltlichen Anforderungen an eine neue Konvention zu den Rechten älterer Menschen gesprochen. Konkret: Was müsste in einer Präambel stehen? Wozu werden sich die Staaten in dieser neuen Konvention verpflichten? Und: Welche Rechte sollen in einer solchen Konvention verankert werden?
kobinet-nachrichten: Sie waren schon im Prozess der Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention und bei den Staatenprüfungen hierzu aktiv. Warum ist diese Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen so wichtig?
H.-Günter Heiden: Es wird in der neuen Konvention darum gehen, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen: Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf Behinderung gelungen ist. Bestehende menschenrechtliche Schutzlücken bei den Rechten älterer Menschen sind zu schließen. Dies betrifft etwa den Schutz vor Gewalt und Missbrauch, den Schutz vor Zwangsunterbringung in Einrichtungen, die Sicherung angemessener personeller und medizinischer Unterstützung, aber auch um den Abbau starrer Altersgrenzen beispielsweise im Bereich von Autovermietungen oder Versicherungen. Weitere Themen drehen sich um Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Klimakrise und bewaffnete Konflikte.
kobinet-nachrichten: Deutschland und die Behindertenbewegung hierzulande sind keine passiven Zuschauer bei diesem Prozess. Wie ist die bisherige Haltung Deutschlands und was kommt dazu von der Behindertenbewegung?
H.-Günter Heiden: Nach meinen Beobachtungen findet die derzeitige Diskussion in Deutschland leider nur in kleinen Fachkreisen statt: Da ist einmal das zuständige Referat im Ministerium, also im BMBFSFJ. Dazu kommen das Deutsche Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) angeführt wird. Aus dem Bereich der Behindertenbewegung hat sich eine kleine Gruppe aus den Reihen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und des NETZWERK ARTIKEL 3 zusammengefunden, die zur Oktobersitzung der IGWG auch eigene Vorschläge per Videobotschaft eingebracht hat.
kobinet-nachrichten: Wo liegen Ihrer Einschätzung nach die Herausforderungen bzw. Knackpunkte für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention?
H.-Günter Heiden: Ich habe die Diskussionen ungefähr 24 Stunden lang im UN-WebTV verfolgt und es gibt tatsächlich einige Knackpunkte: Da ist zunächst die Frage der Definition – wer genau sind die älteren Menschen? Soll man eine feste Altersgrenze festschreiben oder wird Alter eher als eine soziale Konstruktion betrachtet? Ferner ist zu klären, inwieweit nur medizinische Fragen im Vordergrund stehen sollen oder ob alte Menschen zuvorderst als Inhaber*innen von Rechten angesehen werden. Bei den Definitionen wurde vorgeschlagen, dass auch der Begriff des "Ageismus" aufgenommen werden soll, also die Frage nach den gesellschaftlichen Stereotypen, die zur Altersdiskriminierung führen – gehen da alle Staaten mit? Bei der Bestimmung der intersektionalen Faktoren, etwa wenn Geschlecht, Beeinträchtigung, Herkunft oder Armut zum Alter hinzukommen, ist noch unklar, ob auch alte, queere Menschen Berücksichtigung finden werden. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der offenen Fragen aus den vergangenen fünf Tagen.
kobinet-nachrichten: Was kann eine solche Konvention denn für ältere behinderte Menschen konkret bringen?
H.-Günter Heiden:
Zunächst einmal war ich hocherfreut, wie oft die UN-BRK nach ihrem Inkrafttreten vor 20 Jahren als beispielhafte Konvention in vielen Wortmeldungen genannt wurde. Sie kann wirklich als "Blaupause" für viele Bereiche einer neuen Konvention dienen: Etwa bei der Definition von Diskriminierung und angemessenen Vorkehrungen, der Frage der Geschäftsfähigkeit, des selbstbestimmten Lebens bis hin zum Monitoring. Für ältere behinderte Menschen wäre die digitale Inklusion neu, sowie ein Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen, ein verbesserter Einbezug bei den Folgen der Klimakrise und bei Gefahrensituationen oder auch der Abbau von diskriminierenden Altersgrenzen im Geschäftsverkehr.
kobinet-nachrichten: Wie geht es nach dieser Sitzung weiter?
H.-Günter Heiden:
In insgesamt fünf inhaltlichen Bereichen wird es in den kommenden Monaten um die eigentliche Texterstellung gehen. Dazu sollen bei der Sitzung im Juli 2027 die Ergebnisse dieser Arbeiten vorgestellt werden. In der Novembersitzung 2027 soll dann der sogenannte "Zero-Draft", also der erste vollständige Textentwurf der neuen Konvention diskutiert werden. Die Organisationen älterer Menschen sind natürlich auch aufgefordert, sich in diesen Prozess einzubringen – nach dem Motto der UN-BRK "Nichts über uns, ohne uns!" Aber das ist dann erst der Anfang der Diskussion, die nicht einfach sein wird. Ich rechne nicht mit einer Verabschiedung der Konvention vor dem Jahr 2030.
kobinet-nachrichten: Was erhoffen Sie sich persönlich von der Bundesregierung bzw. der Behindertenbewegung im weiteren Prozess der Konventionsentwicklung?
H.-Günter Heiden: Von der Bundesregierung wünsche ich mir die Bereitstellung von Ressourcen für die direkte Beteiligung kleinerer Organisationen vor Ort in Genf. Die Möglichkeit der Beteiligung über Videobotschaften ist zwar schön, aber nicht ausreichend. Nach meiner Erfahrung bei der Erarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es auch hilfreich, direkt mit den Delegierten der Mitgliedstaaten sprechen zu können. Von der Behindertenbewegung wünsche ich mir, dass sie diese neue menschenrechtliche Diskussion auf breiterer Basis zur Kenntnis nimmt und dabei mithilft, dass es keine Verschlechterungen im Hinblick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gibt – ganz ausgeschlossen ist das leider nicht!
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview und das Engagement in diesem Bereich.
Links zu weiteren Informationen:
Original-Video von DPI-Gemany:
oder auch direkt auf dem ISL-Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=zFvBTvY6qKE
Deutsche und internationale Zivilgesellschaft:
Auf dieser UN-Seite werden in Kürze alle Statements der Oktober-Sitzung veröffentlicht:
UN Web TV: https://webtv.un.org/en





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