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Medizinisches Modell des Alters muss durch Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Meinung" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
H.-Günter Heiden mit dem Buch zur Grundgesetzergänzung vor dem Reichstag
H.-Günter Heiden mit dem Buch zur Grundgesetzergänzung vor dem Reichstag
Foto: omp

Berlin (kobinet)

"Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden", das ist ein Anliegen von H.-Günter Heiden und seinen Mitstreiter*innen für die Schaffung einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Vom 26. – 30. Oktober 2026 fanden in Genf Beratungen zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 hat diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau ging, darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit H.-Günter Heiden im aktuellen kobinet-Interview.

kobinet-nachrichten: Vom 26. – 30. Oktober 2026 fand in Genf der nunmehr schon zweite Beratungszyklus zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen der Vereinten Nationen statt. Sie haben diese Beratungen online verfolgt. Worum geht es dabei genau?

H.-Günter Heiden: Nach vielen Jahren Vorabdiskussion bei den Vereinten Nationen hat der UN-Menschenrechtsrat im April 2025 beschlossen, eine solch neue Menschenrechtskonvention zu erarbeiten. Dazu wurde eine sogenannte Intergovernmental Working Group, kurz IGWG, ins Leben gerufen, die sich dieser Aufgabe widmen soll. Zu ersten Terminen traf sich diese Arbeitsgruppe bereits im Februar und Juli 2026 in Genf. Auf der jetzigen Oktobersitzung wurde unter breiter Beteiligung der internationalen Zivilgesellschaft über die inhaltlichen Anforderungen an eine neue Konvention zu den Rechten älterer Menschen gesprochen. Konkret: Was müsste in einer Präambel stehen? Wozu werden sich die Staaten in dieser neuen Konvention verpflichten? Und: Welche Rechte sollen in einer solchen Konvention verankert werden?

kobinet-nachrichten: Sie waren schon im Prozess der Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention und bei den Staatenprüfungen hierzu aktiv. Warum ist diese Menschenrechtskonvention zu den Rechten älterer Menschen so wichtig?

H.-Günter Heiden: Es wird in der neuen Konvention darum gehen, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen: Das medizinische Modell des Alters muss durch ein Menschenrechtsmodell des Alters ersetzt werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf Behinderung gelungen ist. Bestehende menschenrechtliche Schutzlücken bei den Rechten älterer Menschen sind zu schließen. Dies betrifft etwa den Schutz vor Gewalt und Missbrauch, den Schutz vor Zwangsunterbringung in Einrichtungen, die Sicherung angemessener personeller und medizinischer Unterstützung, aber auch um den Abbau starrer Altersgrenzen beispielsweise im Bereich von Autovermietungen oder Versicherungen. Weitere Themen drehen sich um Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Klimakrise und bewaffnete Konflikte.

kobinet-nachrichten: Deutschland und die Behindertenbewegung hierzulande sind keine passiven Zuschauer bei diesem Prozess. Wie ist die bisherige Haltung Deutschlands und was kommt dazu von der Behindertenbewegung?

H.-Günter Heiden: Nach meinen Beobachtungen findet die derzeitige Diskussion in Deutschland leider nur in kleinen Fachkreisen statt: Da ist einmal das zuständige Referat im Ministerium, also im BMBFSFJ. Dazu kommen das Deutsche Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) angeführt wird. Aus dem Bereich der Behindertenbewegung hat sich eine kleine Gruppe aus den Reihen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und des NETZWERK ARTIKEL 3 zusammengefunden, die zur Oktobersitzung der IGWG auch eigene Vorschläge per Videobotschaft eingebracht hat.

kobinet-nachrichten: Wo liegen Ihrer Einschätzung nach die Herausforderungen bzw. Knackpunkte für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention?

H.-Günter Heiden: Ich habe die Diskussionen ungefähr 24 Stunden lang im UN-WebTV verfolgt und es gibt tatsächlich einige Knackpunkte: Da ist zunächst die Frage der Definition – wer genau sind die älteren Menschen? Soll man eine feste Altersgrenze festschreiben oder wird Alter eher als eine soziale Konstruktion betrachtet? Ferner ist zu klären, inwieweit nur medizinische Fragen im Vordergrund stehen sollen oder ob alte Menschen zuvorderst als Inhaber*innen von Rechten angesehen werden. Bei den Definitionen wurde vorgeschlagen, dass auch der Begriff des "Ageismus" aufgenommen werden soll, also die Frage nach den gesellschaftlichen Stereotypen, die zur Altersdiskriminierung führen – gehen da alle Staaten mit? Bei der Bestimmung der intersektionalen Faktoren, etwa wenn Geschlecht, Beeinträchtigung, Herkunft oder Armut zum Alter hinzukommen, ist noch unklar, ob auch alte, queere Menschen Berücksichtigung finden werden. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der offenen Fragen aus den vergangenen fünf Tagen.

kobinet-nachrichten: Was kann eine solche Konvention denn für ältere behinderte Menschen konkret bringen?

H.-Günter Heiden:

Zunächst einmal war ich hocherfreut, wie oft die UN-BRK nach ihrem Inkrafttreten vor 20 Jahren als beispielhafte Konvention in vielen Wortmeldungen genannt wurde. Sie kann wirklich als "Blaupause" für viele Bereiche einer neuen Konvention dienen: Etwa bei der Definition von Diskriminierung und angemessenen Vorkehrungen, der Frage der Geschäftsfähigkeit, des selbstbestimmten Lebens bis hin zum Monitoring. Für ältere behinderte Menschen wäre die digitale Inklusion neu, sowie ein Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen, ein verbesserter Einbezug bei den Folgen der Klimakrise und bei Gefahrensituationen oder auch der Abbau von diskriminierenden Altersgrenzen im Geschäftsverkehr.

kobinet-nachrichten: Wie geht es nach dieser Sitzung weiter?

H.-Günter Heiden:

In insgesamt fünf inhaltlichen Bereichen wird es in den kommenden Monaten um die eigentliche Texterstellung gehen. Dazu sollen bei der Sitzung im Juli 2027 die Ergebnisse dieser Arbeiten vorgestellt werden. In der Novembersitzung 2027 soll dann der sogenannte "Zero-Draft", also der erste vollständige Textentwurf der neuen Konvention diskutiert werden. Die Organisationen älterer Menschen sind natürlich auch aufgefordert, sich in diesen Prozess einzubringen – nach dem Motto der UN-BRK "Nichts über uns, ohne uns!" Aber das ist dann erst der Anfang der Diskussion, die nicht einfach sein wird. Ich rechne nicht mit einer Verabschiedung der Konvention vor dem Jahr 2030.

kobinet-nachrichten: Was erhoffen Sie sich persönlich von der Bundesregierung bzw. der Behindertenbewegung im weiteren Prozess der Konventionsentwicklung?

H.-Günter Heiden: Von der Bundesregierung wünsche ich mir die Bereitstellung von Ressourcen für die direkte Beteiligung kleinerer Organisationen vor Ort in Genf. Die Möglichkeit der Beteiligung über Videobotschaften ist zwar schön, aber nicht ausreichend. Nach meiner Erfahrung bei der Erarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es auch hilfreich, direkt mit den Delegierten der Mitgliedstaaten sprechen zu können. Von der Behindertenbewegung wünsche ich mir, dass sie diese neue menschenrechtliche Diskussion auf breiterer Basis zur Kenntnis nimmt und dabei mithilft, dass es keine Verschlechterungen im Hinblick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gibt – ganz ausgeschlossen ist das leider nicht!

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview und das Engagement in diesem Bereich.

Links zu weiteren Informationen:

Original-Video von DPI-Gemany:

https://kobinet-nachrichten.org/2026/10/28/vorschlaege-aus-der-behindertenbewegung-fuer-die-entwicklung-einer-altenrechtskonvention-der-vereinten-nationen/

oder auch direkt auf dem ISL-Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=zFvBTvY6qKE

Deutsche und internationale Zivilgesellschaft:

https://www.bagso.de/themen/internationales/austausch/global-alliance-for-the-rights-of-older-people-garop/

Auf dieser UN-Seite werden in Kürze alle Statements der Oktober-Sitzung veröffentlicht:

https://www.ohchr.org/en/events/sessions/2026/second-session-intergovernmental-working-group-human-rights-older-persons-26

UN Web TV: https://webtv.un.org/en

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