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Inklusive Lösung braucht Verbindlichkeit statt Experimente

Logo Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
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Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

DÜSSELDORF (kobinet)

Das Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) sieht statt der versprochenen "Inklusiven Lösung" nur eine freiwillige Testphase ohne festen Zeitplan vor. Für die Bildungsassistenz sind künftig vorrangig Gruppenangebote vorgesehen – individuelle Bedarfe drohen nicht ausreichend gedeckt zu werden. Der bvkm fordert Nachbesserungen und warnt: Inklusion darf kein Sparmodell sein.

Statt einer verbindlichen Zusammenführung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe sieht der Gesetzentwurf nur eine sogenannte "Experimentierklausel" vor: Kommunen können bei ihrem Bundesland beantragen, die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder, gleich ob mit oder ohne Behinderung, zu erproben – ohne festen Plan, wann und wie daraus eine dauerhafte Lösung werden soll. Damit droht eine Reform, auf die Familien von Kindern mit Behinderung seit Jahren warten, zur Hängepartie zu werden

Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, sieht dringenden Nachbesserungsbedarf und kritisiert: "Seit Jahren setzen wir uns für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ein. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht der erwartete Schritt ins Ziel, sondern mit seiner Unentschlossenheit eine Enttäuschung", so Bettenhausen. Familien brauchen Verlässlichkeit und keine Experimente. Der bvkm fordert daher einen verlässlichen Plan zur Umsetzung und ein Festhalten an der inklusiven Lösung.

Zusätzliche Sorge bereitet dem bvkm ein weiterer Punkt des Entwurfs: Die Bildungsassistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung soll künftig vorrangig über sogenannte Infrastrukturleistungen organisiert werden, die sich mehrere Kinder teilen. Eine gute inklusive Infrastruktur kann Teilhabe verbessern und Familien entlasten. Problematisch wird sie jedoch dort, wo sie vorrangig der Kostenbegrenzung dient. Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet wirksame, fachliche Angebote zu schaffen, die dem Bedarf aller Kinder gerecht werden. Das muss auch für die Teilhabe an Bildung und auch bei komplexem Unterstützungsbedarf gelten.

Insgesamt droht damit die Inklusion von Kinder- und Jugendlichen zum Sparmodell zu werden. "Der Erfolg der Reform muss sich an besserer Teilhabe messen lassen und nicht an eingesparten Einzelfallhilfen", erklärt Beate Bettenhausen. Der bvkm wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.

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