DÜSSELDORF (kobinet)
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz ist für Kinder und Jugendliche.
Das ist Hilfe vom Staat.
Der Staat hilft Kindern und Jugendlichen.
Die Hilfe gibt es bei Problemen.
Das nennt man: Kinder- und Jugend-Hilfe.
Wie heißt das Gesetz?
Das Gesetz heißt:
Erstes Kinder- und Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Das ist ein langer Name.
Die Abkürzung ist: 1. KJHSRG.
Das Gesetz soll die Hilfe besser machen.
Es soll mehr Unterstützung geben.
Aber es gibt keine feste Regel für Inklusion.
Alle Menschen gehören dazu.
Jeder darf mitmachen.
Auch Kinder mit Behinderung.
Das nennt man: Inklusion.
Statt einer festen Regel gibt es nur eine Test-Phase.
Man probiert etwas aus.
Man schaut, ob es gut funktioniert.
Das nennt man: Test-Phase.
Der Verein bvkm sagt:
Das Gesetz muss besser werden.
Inklusion darf nicht nur Geld sparen.
Was soll das Jugend-Amt machen?
Das Gesetz will die Hilfe für Kinder zusammen-führen.
Das Jugend-Amt soll für alle Kinder zuständig sein.
Das ist eine Behörde.
Dort arbeiten Menschen, die Kindern helfen.
Das nennt man: Jugend-Amt.
Das gilt auch für Kinder mit Behinderung.
Aber das Gesetz hat nur eine Experimentier-Klausel.
Das ist eine Regel im Gesetz.
Sie erlaubt, neue Dinge auszuprobieren.
Das nennt man: Experimentier-Klausel.
Städte dürfen einen Antrag stellen.
Sie können beim Bundes-Land fragen.
Sie können ausprobieren:
Sollen die Jugend-Ämter für alle Kinder zuständig sein?
Aber es gibt keinen Plan.
Niemand weiß, wann es eine feste Regel gibt.
Familien warten schon lange darauf.
Beate Bettenhausen ist Chefin vom bvkm.
Sie sagt:
Wir wollen eine inklusive Kinder-Hilfe.
Alle Kinder bekommen die gleiche Hilfe.
Es ist egal, ob sie eine Behinderung haben.
Das nennt man: inklusive Kinder-Hilfe.
Aber der Gesetz-Entwurf ist nicht gut.
Das Gesetz ist eine Ent-täuschung.
Man hatte sich etwas Besseres erwartet.
Aber es ist nicht so gut geworden.
Das nennt man: Ent-täuschung.
Familien brauchen klare Regeln.
Sie brauchen keine Experimente.
Der bvkm will:
Es muss einen festen Plan geben.
Das Gesetz muss Inklusion wirklich umsetzen.
Was ist mit Hilfe beim Lernen?
Der bvkm macht sich noch Sorgen.
Es geht um Hilfe beim Lernen.
Eine Person unterstützt Kinder in Schule oder Kita.
Das nennt man: Bildungs-Assistenz.
Das Gesetz sagt:
Die Hilfe soll vor allem in Gruppen sein.
Mehrere Kinder teilen sich die Hilfe.
Das nennt man: Infrastruktur-Leistungen.
Mehrere Kinder teilen sich eine Hilfe.
Zum Beispiel: Eine Person hilft einer Gruppe.
Gruppen-Hilfe kann gut sein.
Sie kann Familien entlasten.
Aber sie darf nicht nur Geld sparen.
Inklusion bedeutet:
Jedes Kind soll die Hilfe bekommen, die es braucht.
Auch bei schwierigen Fällen.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Darin steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Das nennt man: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Der bvkm sagt:
Inklusion darf kein Spar-Modell sein.
Es wird nur Geld gespart.
Aber die Hilfe wird nicht besser.
Das nennt man: Spar-Modell.
Beate Bettenhausen sagt:
Das Gesetz muss besser werden.
Es muss mehr Teilhabe geben.
Jeder darf mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das nennt man: Teilhabe.
Beate Bettenhausen sagt:
Es darf nicht nur um Geld gehen.
Der bvkm wird das Gesetz weiter beobachten.
Der bvkm wird das Gesetz kritisch prüfen.
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
DÜSSELDORF (kobinet)
Das Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) sieht statt der versprochenen "Inklusiven Lösung" nur eine freiwillige Testphase ohne festen Zeitplan vor. Für die Bildungsassistenz sind künftig vorrangig Gruppenangebote vorgesehen – individuelle Bedarfe drohen nicht ausreichend gedeckt zu werden. Der bvkm fordert Nachbesserungen und warnt: Inklusion darf kein Sparmodell sein.
Statt einer verbindlichen Zusammenführung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe sieht der Gesetzentwurf nur eine sogenannte "Experimentierklausel" vor: Kommunen können bei ihrem Bundesland beantragen, die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder, gleich ob mit oder ohne Behinderung, zu erproben – ohne festen Plan, wann und wie daraus eine dauerhafte Lösung werden soll. Damit droht eine Reform, auf die Familien von Kindern mit Behinderung seit Jahren warten, zur Hängepartie zu werden
Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, sieht dringenden Nachbesserungsbedarf und kritisiert: "Seit Jahren setzen wir uns für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ein. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht der erwartete Schritt ins Ziel, sondern mit seiner Unentschlossenheit eine Enttäuschung", so Bettenhausen. Familien brauchen Verlässlichkeit und keine Experimente. Der bvkm fordert daher einen verlässlichen Plan zur Umsetzung und ein Festhalten an der inklusiven Lösung.
Zusätzliche Sorge bereitet dem bvkm ein weiterer Punkt des Entwurfs: Die Bildungsassistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung soll künftig vorrangig über sogenannte Infrastrukturleistungen organisiert werden, die sich mehrere Kinder teilen. Eine gute inklusive Infrastruktur kann Teilhabe verbessern und Familien entlasten. Problematisch wird sie jedoch dort, wo sie vorrangig der Kostenbegrenzung dient. Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet wirksame, fachliche Angebote zu schaffen, die dem Bedarf aller Kinder gerecht werden. Das muss auch für die Teilhabe an Bildung und auch bei komplexem Unterstützungsbedarf gelten.
Insgesamt droht damit die Inklusion von Kinder- und Jugendlichen zum Sparmodell zu werden. "Der Erfolg der Reform muss sich an besserer Teilhabe messen lassen und nicht an eingesparten Einzelfallhilfen", erklärt Beate Bettenhausen. Der bvkm wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
DÜSSELDORF (kobinet)
Das Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) sieht statt der versprochenen "Inklusiven Lösung" nur eine freiwillige Testphase ohne festen Zeitplan vor. Für die Bildungsassistenz sind künftig vorrangig Gruppenangebote vorgesehen – individuelle Bedarfe drohen nicht ausreichend gedeckt zu werden. Der bvkm fordert Nachbesserungen und warnt: Inklusion darf kein Sparmodell sein.
Statt einer verbindlichen Zusammenführung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe sieht der Gesetzentwurf nur eine sogenannte "Experimentierklausel" vor: Kommunen können bei ihrem Bundesland beantragen, die gemeinsame Zuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder, gleich ob mit oder ohne Behinderung, zu erproben – ohne festen Plan, wann und wie daraus eine dauerhafte Lösung werden soll. Damit droht eine Reform, auf die Familien von Kindern mit Behinderung seit Jahren warten, zur Hängepartie zu werden
Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, sieht dringenden Nachbesserungsbedarf und kritisiert: "Seit Jahren setzen wir uns für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ein. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht der erwartete Schritt ins Ziel, sondern mit seiner Unentschlossenheit eine Enttäuschung", so Bettenhausen. Familien brauchen Verlässlichkeit und keine Experimente. Der bvkm fordert daher einen verlässlichen Plan zur Umsetzung und ein Festhalten an der inklusiven Lösung.
Zusätzliche Sorge bereitet dem bvkm ein weiterer Punkt des Entwurfs: Die Bildungsassistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung soll künftig vorrangig über sogenannte Infrastrukturleistungen organisiert werden, die sich mehrere Kinder teilen. Eine gute inklusive Infrastruktur kann Teilhabe verbessern und Familien entlasten. Problematisch wird sie jedoch dort, wo sie vorrangig der Kostenbegrenzung dient. Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet wirksame, fachliche Angebote zu schaffen, die dem Bedarf aller Kinder gerecht werden. Das muss auch für die Teilhabe an Bildung und auch bei komplexem Unterstützungsbedarf gelten.
Insgesamt droht damit die Inklusion von Kinder- und Jugendlichen zum Sparmodell zu werden. "Der Erfolg der Reform muss sich an besserer Teilhabe messen lassen und nicht an eingesparten Einzelfallhilfen", erklärt Beate Bettenhausen. Der bvkm wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.





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