Wehrheim (kobinet)
Uwe Heineker setzt sich seit den 1970er-Jahren ein.
Er kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Ihm sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung wichtig.
Das sind besondere Arbeits-Plätze.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung.
Sie bekommen Hilfe und Unterstützung.
Wichtig ist ihm auch der Wechsel auf den Arbeits-Markt.
Dort suchen Menschen Arbeit.
Sie finden Arbeit in Firmen oder Geschäften.
Uwe Heineker sagt:
In all den Jahren hat sich kaum etwas verbessert.
Er sieht sogar eine Verschlechterung.
Die Aussonderung wird immer besser gemacht.
Menschen mit Behinderung werden getrennt.
Sie dürfen nicht zusammen leben oder arbeiten.
Es geht um diese Themen:
Mindest-Lohn in Werkstätten.
Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht geben.
Sein Buch heißt:
"2031 Deutschland, die Welt blickt auf dich!
Anklage-Protokoll des eklatanten Völker-Rechts-Bruchs".
Ein Land hält sich nicht an wichtige Regeln.
Diese Regeln gelten für alle Länder auf der Welt.
Wie lange sind Sie schon in der Behinderten-Bewegung aktiv?
Wie lange kämpfen Sie für die Reform der Werkstätten?
Ich bin seit 1971 in der Behinderten-Bewegung aktiv.
Damals war ich im INTEG-Landes-Jugend-Vorstand.
Integration.
Das heißt: Alle Menschen gehören dazu.
1982 und 1983 habe ich eine Diplom-Arbeit geschrieben.
Das ist eine lange schriftliche Arbeit.
Man schreibt sie an der Universität.
Damit bekommt man einen Abschluss.
Die Arbeit hat 313 Seiten.
Die Universität hat die Arbeit ausgezeichnet.
Das Thema war:
Wie kann man Barrieren abbauen?
Wie kann man die Umwelt behinderten-gerecht gestalten?
Für die Reform der Werkstätten engagiere ich mich seit fast 40 Jahren.
1988 haben wir auf dem 1. Alternativen Werkstätten-Tag gefordert:
Das ist ein Treffen von Menschen.
Sie sprechen über Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Sie wollen Verbesserungen erreichen.
Der Sonder-Status muss weg.
Jemand hat besondere Rechte.
Diese Rechte gelten nicht für alle anderen Menschen.
2006 war ich Autor der "Deutzer Erklärung".
Das ist ein Text.
Darin steht, was sich an Werkstätten ändern soll.
Das war auf dem 3. Alternativen Werkstätten-Tag.
Haben Sie in dieser Zeit Fortschritte gesehen?
Zum Beispiel bei der Bezahlung oder der Inklusion?
Nein, es hat sich nichts Grundlegendes geändert.
Die Aussonderung wird immer besser gemacht.
Das ist wie eine perfekte Mauer.
Die Mauer trennt Menschen mit Behinderung von anderen.
Es gibt zwar einige neue Dinge:
Budget für Arbeit.
Das ist Geld vom Staat.
Es hilft Menschen mit Behinderung, einen Job zu finden.
Einige Inklusions-Firmen.
Das sind Unternehmen.
Sie stellen Menschen mit und ohne Behinderung ein.
Alle arbeiten zusammen.
Aber das Haupt-System bleibt.
Über 300.000 Menschen arbeiten in Werkstätten.
Nur 0,35 Prozent kommen pro Jahr auf den normalen Arbeits-Markt.
Das ist sehr wenig.
Man sagt: Reha-Maßnahme.
Das ist eine Hilfe.
Man bekommt sie, um wieder gesund zu werden.
Zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Das ist zynisch.
Spöttisch und verletzend.
Die Bezahlung ist immer noch schlecht.
Im Durchschnitt gibt es 220 Euro im Monat.
Das ist viel zu wenig.
Das ist Armut.
Das arbeitnehmer-ähnliche Rechts-Verhältnis schützt nicht die Menschen.
Menschen in Werkstätten haben nicht die gleichen Rechte wie andere Arbeiter.
Sie bekommen zum Beispiel keinen normalen Lohn.
Es schützt die Träger vor Mindest-Lohn und Tarif-Verträgen.
Das ist eine Organisation oder ein Verein.
Er organisiert und bezahlt Werkstätten oder Projekte.
Tarif-Verträge bedeutet:
Das sind Abmachungen.
Darin steht, wie viel Lohn es für welche Arbeit gibt.
Zurzeit gibt es eine Klage für Mindest-Lohn in Werkstätten.
Wie finden Sie die Diskussion und die Klage?
Die Klage von Jürgen Linnemann ist sehr wichtig.
Sie ist ein historischer Schritt.
Die Gesellschaft für Freiheits-Rechte unterstützt die Klage.
Das ist ein Verein von Anwälten.
Sie helfen Menschen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Das ist gut.
Aber wir müssen aufpassen:
Der Mindest-Lohn darf nicht nur Kosmetik sein.
Es sieht besser aus.
Aber es ist nicht wirklich besser.
Mehr Geld allein macht das System nicht besser.
Die Werkstätten müssen zu Inklusions-Firmen werden.
Diese Firmen müssen auf dem normalen Arbeits-Markt sein.
Sie müssen Tarif-Verträge haben.
Sie haben ein Buch geschrieben.
Der Titel ist:
"2031 Deutschland, die Welt blickt auf dich!
Anklage-Protokoll des eklatanten Völker-Rechts-Bruchs".
Warum haben Sie das Buch geschrieben?
Was erhoffen Sie sich davon?
2006 habe ich die "Deutzer Erklärung" geschrieben.
Damals haben wir der Politik eine Frist gegeben.
Die Frist war bis 2016.
Die Politik sollte Werkstätten abbauen.
Aber nichts ist passiert.
Die UN hat Deutschland 2015 und 2023 gerügt.
Das ist eine offizielle Kritik.
Aber auch das hat nichts geändert.
Mein Buch zeigt diesen Völker-Rechts-Bruch.
Es geht um Artikel 27 der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Darin steht: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen.
Ich hoffe, dass das Buch ein Werkzeug ist.
Es soll der Politik und den Selbst-Vertretungen helfen.
Es soll klare Argumente geben.
Bis 2031 muss sich etwas ändern.
Wie sind die Reaktionen auf Ihr Buch?
Die Reaktionen sind sehr positiv.
Viele Aktivisten nutzen das Buch als Nachschlage-Werk.
Das ist ein Buch.
Dort findet man Informationen zu bestimmten Themen.
Es hilft bei Diskussionen.
In einigen Städten wird das Buch empfohlen.
Die Träger der Wohlfahrts-Pflege schweigen.
Das sind Organisationen.
Sie helfen Menschen in Not.
Zum Beispiel bei Armut, Krankheit oder Einsamkeit.
Sie haben keine guten Argumente gegen die Fakten im Buch.
Was stört Sie am meisten an der aktuellen Behinderten-Politik?
Die Doppelmoral stört mich sehr.
Man sagt etwas.
Aber man tut das Gegenteil.
In Reden wird die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gelobt.
Aber vor Gericht kämpfen sie gegen Mindest-Lohn und Rechte.
Am meisten stört mich die Angst-Mache.
Den Menschen wird gesagt:
Mit Mindest-Lohn verliert ihr euren Schutz.
Das ist falsch.
Es soll nur billige Arbeits-Kräfte sichern.
Wo sehen Sie Hoffnung für die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Meine Hoffnung liegt nicht bei der Politik.
Die UN kann auch nichts erzwingen.
Meine Hoffnung liegt bei den Menschen mit Behinderung selbst.
Uwe Heineker sagt:
Echte Hoffnung entsteht dort.
Uwe Heineker sagt:
Menschen fordern ihre Rechte ein.
Sie bitten nicht um Hilfe.
Das System muss unrentabel werden.
Dann muss sich etwas ändern.
Foto: privat
Wehrheim (kobinet)
Uwe Heineker engagiert sich schon seit Beginn der 1970er Jahre in der Behindertenbewegung und hat sich vor allem für die Verbesserung der Rechte behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen und für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt. Im Interview mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führt er u.a. aus, dass er kaum Verbesserungen in all diesen Jahren in diesem Bereich gesehen hat. Vielmehr beobachtet er eine "hochprofessionelle Zementierung und Perfektionierung der Aussonderung". Über seine Einschätzung der Entwicklung angesichts der aktuellen Diskussion über einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch um sein Buch mit dem Titel "2031 Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs" geht es im aktuellen kobinet-Interview mit Uwe Heineker.
kobinet-nachrichten: Wie lange sind Sie schon in der Behindertenbewegung aktiv und wie lange setzen Sie sich schon für die Reform des Werkstättensystems ein?
Uwe Heineker: In der autonomen Behindertenbewegung bin ich seit 1971 aktiv – damals im INTEG-Landesjugendvorstand. Wissenschaftlich und praktisch habe ich mich in meiner 313-seitigen, prämierten Diplomarbeit an der Universität Essen (1982/83) zum Thema "Sozialintegrativer Aspekt der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt" intensiv mit dem Abbau von Barrieren und der baulich-sozialen Inklusion auseinandergesetzt. Für die Reform des Werkstättensystems engagiere ich mich seit fast vier Jahrzehnten: Schon auf dem 1. Alternativen Werkstättentag 1988 haben wir die Überwindung des Sonderstatus gefordert, und 2006 war ich Autor der historischen "Deutzer Erklärung" auf dem 3. Alternativen Werkstättentag.
kobinet-nachrichten: Haben Sie in dieser Zeit nennenswerte Entwicklungen im System der Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne der Entlohnung bzw. Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erlebt?
Uwe Heineker: Strukturell gesehen: Nein. Was wir erlebt haben, ist eine hochprofessionelle Zementierung und Perfektionierung der Aussonderung. Zwar gibt es heute Einzelinstrumente wie das Budget für Arbeit oder vereinzelte Inklusionsfirmen, aber das Kernsystem der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) fasst weiterhin über 300.000 Menschen ein. Bei einer jährlichen Vermittlungsquote von mickrigen 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von einer "Rehabilitationsmaßnahme" zu sprechen, ist Zynismus. Auch bei der Bezahlung hat sich nichts Grundlegendes geändert: Ein Durchschnittslohn von rund 220 Euro im Monat ist und bleibt ein Armutszeugnis. Das Konstrukt des "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses" dient bis heute nicht dem Schutz der Menschen, sondern dem Schutz der Träger vor Mindestlohn, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Tarifbindung.
kobinet-nachrichten: Derzeit wird nicht zuletzt aufgrund der Klage von Jürgen Linnemann vor dem Arbeitsgericht in Münster für einen Mindestlohn verstärkt in den Medien auf die schlechte Bezahlung behinderter Menschen und die Forderung nach einem Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen berichtet. Wie nehmen Sie die aktuelle Diskussion und die Berichterstattung wahr und was halten Sie von der Klage für einen Mindestlohn in Werkstätten?
Uwe Heineker: Ich halte die Klage von Jürgen Linnemann und die Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) für einen absolut notwendigen, historischen Schritt! Sie ist der juristische Zünder. Allerdings muss man bei der Diskussion extrem wachsam sein: Der Mindestlohn darf keinesfalls als reine Kosmetik innerhalb des bestehenden Sondersystems missbraucht werden – das würde den goldenen Käfig mit noch mehr Steuergeldern nur vergolden. Die Einforderung des Mindestlohns (§ 1 MiLoG) und des vollen Arbeitnehmerstatus muss das Geschäftsmodell des staatlich geduldeten Lohndumpings sprengen. Ziel muss die gesetzliche Umwandlung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in voll inkludierte, tarifgebundene Inklusionsfirmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein.
kobinet-nachrichten: "2031 - Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs", so lautet der Titel eines Buches, das Sie dieses Jahr veröffentlicht haben. Was war der Anlass für Sie, dieses Buch zu schreiben und was erhoffen Sie sich davon?
Uwe Heineker: Der unmittelbare Anlass war das verstrichene Ultimatum der Deutzer Erklärung von 2006, deren Autor ich bin. Damals haben wir der Politik eine Frist bis 2016 gesetzt, um das Werkstattsystem abzubauen. Das wurde von Politik und Wohlfahrtsverbänden einfach ausgesessen. Auch die deutlichen Rügen des UN-Ausschusses von 2015 und 2023 verpufften. Mein Buch ist das ungeschminkte Protokoll dieses jahrzehntelangen Völkerrechtsbruchs gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich erhoffe mir davon, der Praxis, der Politik und der Selbstvertretung ein glasklares, juristisch und historisch unumstößliches Argumentationswerkzeug an die Hand zu geben. Es setzt der Bundesrepublik ein Ultimatum bis zur nächsten UN-Staatenprüfung im Jahr 2031.
kobinet-nachrichten: Wie waren bisher die Reaktionen auf Ihr Buch?
Uwe Heineker: Äußerst ermutigend und intensiv! Aus der Praxis und von Aktivisten erhalte ich die Rückmeldung, dass das Buch direkt als tägliches Nachschlagewerk und Leitfaden für die argumentative Auseinandersetzung genutzt wird. Es wurde bereits als offizielle Literaturempfehlung in kommunalen Gremien eingebracht und befeuert die Debatten in den Landschaftsverbänden. Von den Trägern der Wohlfahrtspflege kommt dagegen vor allem beredtes Schweigen – was kein Wunder ist, da man den historischen Fakten und rechtlichen Analysen im Buch sachlich nichts entgegenzusetzen hat.
kobinet-nachrichten: Was nervt Sie an der derzeitigen Behindertenpolitik am meisten?
Uwe Heineker: Die unerträgliche Doppelmoral und das ständige Ausweichen! In Sonntagsreden wird die UN-Behindertenrechtskonvention beschworen, aber vor Gericht kämpfen Verbände und Träger mit Zähnen und Klauen gegen Mindestlohn und echte Arbeitnehmerrechte. Am meisten nervt mich die psychologische Waffe der "Ökonomie der Angst": Den Beschäftigten und ihren Angehörigen wird systematisch eingeredet, dass mit dem Mindestlohn ihr Schutzraum oder die Assistenz wegfiele. Das ist gezielte Falschinformation zur Absicherung billiger Arbeitskräfte.
kobinet-nachrichten: Wo haben Sie Hoffnung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention ernsthaft angepackt und umgesetzt wird?
Uwe Heineker: Meine Hoffnung ruht nicht auf der freiwilligen Einsicht der Politik und auch nicht auf den UN-Rügen allein – denn die UN verteilt leider keine Bußgelder oder Sanktionen. Meine Hoffnung liegt in der neuen Kampfbereitschaft der Selbstvertretung und in der strategischen Prozessführung vor deutschen Gerichten. Wenn Betroffene wie Jürgen Linnemann ihre Rechte einklagen und den ökonomischen Druck so erhöhen, dass das Sondersystem unrentabel wird, muss die Politik handeln. Echte Hoffnung entsteht dort, wo Menschen mit Behinderung nicht mehr um Hilfe bitten, sondern ihre Verfassungs- und Menschenrechte konsequent einfordern.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Foto: privat
Wehrheim (kobinet)
Uwe Heineker engagiert sich schon seit Beginn der 1970er Jahre in der Behindertenbewegung und hat sich vor allem für die Verbesserung der Rechte behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen und für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt. Im Interview mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führt er u.a. aus, dass er kaum Verbesserungen in all diesen Jahren in diesem Bereich gesehen hat. Vielmehr beobachtet er eine "hochprofessionelle Zementierung und Perfektionierung der Aussonderung". Über seine Einschätzung der Entwicklung angesichts der aktuellen Diskussion über einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch um sein Buch mit dem Titel "2031 Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs" geht es im aktuellen kobinet-Interview mit Uwe Heineker.
kobinet-nachrichten: Wie lange sind Sie schon in der Behindertenbewegung aktiv und wie lange setzen Sie sich schon für die Reform des Werkstättensystems ein?
Uwe Heineker: In der autonomen Behindertenbewegung bin ich seit 1971 aktiv – damals im INTEG-Landesjugendvorstand. Wissenschaftlich und praktisch habe ich mich in meiner 313-seitigen, prämierten Diplomarbeit an der Universität Essen (1982/83) zum Thema "Sozialintegrativer Aspekt der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt" intensiv mit dem Abbau von Barrieren und der baulich-sozialen Inklusion auseinandergesetzt. Für die Reform des Werkstättensystems engagiere ich mich seit fast vier Jahrzehnten: Schon auf dem 1. Alternativen Werkstättentag 1988 haben wir die Überwindung des Sonderstatus gefordert, und 2006 war ich Autor der historischen "Deutzer Erklärung" auf dem 3. Alternativen Werkstättentag.
kobinet-nachrichten: Haben Sie in dieser Zeit nennenswerte Entwicklungen im System der Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne der Entlohnung bzw. Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erlebt?
Uwe Heineker: Strukturell gesehen: Nein. Was wir erlebt haben, ist eine hochprofessionelle Zementierung und Perfektionierung der Aussonderung. Zwar gibt es heute Einzelinstrumente wie das Budget für Arbeit oder vereinzelte Inklusionsfirmen, aber das Kernsystem der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) fasst weiterhin über 300.000 Menschen ein. Bei einer jährlichen Vermittlungsquote von mickrigen 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von einer "Rehabilitationsmaßnahme" zu sprechen, ist Zynismus. Auch bei der Bezahlung hat sich nichts Grundlegendes geändert: Ein Durchschnittslohn von rund 220 Euro im Monat ist und bleibt ein Armutszeugnis. Das Konstrukt des "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses" dient bis heute nicht dem Schutz der Menschen, sondern dem Schutz der Träger vor Mindestlohn, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Tarifbindung.
kobinet-nachrichten: Derzeit wird nicht zuletzt aufgrund der Klage von Jürgen Linnemann vor dem Arbeitsgericht in Münster für einen Mindestlohn verstärkt in den Medien auf die schlechte Bezahlung behinderter Menschen und die Forderung nach einem Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen berichtet. Wie nehmen Sie die aktuelle Diskussion und die Berichterstattung wahr und was halten Sie von der Klage für einen Mindestlohn in Werkstätten?
Uwe Heineker: Ich halte die Klage von Jürgen Linnemann und die Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) für einen absolut notwendigen, historischen Schritt! Sie ist der juristische Zünder. Allerdings muss man bei der Diskussion extrem wachsam sein: Der Mindestlohn darf keinesfalls als reine Kosmetik innerhalb des bestehenden Sondersystems missbraucht werden – das würde den goldenen Käfig mit noch mehr Steuergeldern nur vergolden. Die Einforderung des Mindestlohns (§ 1 MiLoG) und des vollen Arbeitnehmerstatus muss das Geschäftsmodell des staatlich geduldeten Lohndumpings sprengen. Ziel muss die gesetzliche Umwandlung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in voll inkludierte, tarifgebundene Inklusionsfirmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein.
kobinet-nachrichten: "2031 - Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs", so lautet der Titel eines Buches, das Sie dieses Jahr veröffentlicht haben. Was war der Anlass für Sie, dieses Buch zu schreiben und was erhoffen Sie sich davon?
Uwe Heineker: Der unmittelbare Anlass war das verstrichene Ultimatum der Deutzer Erklärung von 2006, deren Autor ich bin. Damals haben wir der Politik eine Frist bis 2016 gesetzt, um das Werkstattsystem abzubauen. Das wurde von Politik und Wohlfahrtsverbänden einfach ausgesessen. Auch die deutlichen Rügen des UN-Ausschusses von 2015 und 2023 verpufften. Mein Buch ist das ungeschminkte Protokoll dieses jahrzehntelangen Völkerrechtsbruchs gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich erhoffe mir davon, der Praxis, der Politik und der Selbstvertretung ein glasklares, juristisch und historisch unumstößliches Argumentationswerkzeug an die Hand zu geben. Es setzt der Bundesrepublik ein Ultimatum bis zur nächsten UN-Staatenprüfung im Jahr 2031.
kobinet-nachrichten: Wie waren bisher die Reaktionen auf Ihr Buch?
Uwe Heineker: Äußerst ermutigend und intensiv! Aus der Praxis und von Aktivisten erhalte ich die Rückmeldung, dass das Buch direkt als tägliches Nachschlagewerk und Leitfaden für die argumentative Auseinandersetzung genutzt wird. Es wurde bereits als offizielle Literaturempfehlung in kommunalen Gremien eingebracht und befeuert die Debatten in den Landschaftsverbänden. Von den Trägern der Wohlfahrtspflege kommt dagegen vor allem beredtes Schweigen – was kein Wunder ist, da man den historischen Fakten und rechtlichen Analysen im Buch sachlich nichts entgegenzusetzen hat.
kobinet-nachrichten: Was nervt Sie an der derzeitigen Behindertenpolitik am meisten?
Uwe Heineker: Die unerträgliche Doppelmoral und das ständige Ausweichen! In Sonntagsreden wird die UN-Behindertenrechtskonvention beschworen, aber vor Gericht kämpfen Verbände und Träger mit Zähnen und Klauen gegen Mindestlohn und echte Arbeitnehmerrechte. Am meisten nervt mich die psychologische Waffe der "Ökonomie der Angst": Den Beschäftigten und ihren Angehörigen wird systematisch eingeredet, dass mit dem Mindestlohn ihr Schutzraum oder die Assistenz wegfiele. Das ist gezielte Falschinformation zur Absicherung billiger Arbeitskräfte.
kobinet-nachrichten: Wo haben Sie Hoffnung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention ernsthaft angepackt und umgesetzt wird?
Uwe Heineker: Meine Hoffnung ruht nicht auf der freiwilligen Einsicht der Politik und auch nicht auf den UN-Rügen allein – denn die UN verteilt leider keine Bußgelder oder Sanktionen. Meine Hoffnung liegt in der neuen Kampfbereitschaft der Selbstvertretung und in der strategischen Prozessführung vor deutschen Gerichten. Wenn Betroffene wie Jürgen Linnemann ihre Rechte einklagen und den ökonomischen Druck so erhöhen, dass das Sondersystem unrentabel wird, muss die Politik handeln. Echte Hoffnung entsteht dort, wo Menschen mit Behinderung nicht mehr um Hilfe bitten, sondern ihre Verfassungs- und Menschenrechte konsequent einfordern.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.





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