KASSEL (kobinet)
Der Landes-Wohlfahrts-Verband
Der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Menschen mit Behinderung.
Der Verband unterstützt Firmen.
Er gibt Geld für Arbeits-Plätze.
Der Verband hilft einer Firma.
Die Firma heißt: bdks – integra gemeinnützige GmbH.
Gemeinnützig bedeutet: Die Firma arbeitet nicht für Gewinn.
Sie hilft Menschen.
Der Verband gibt der Firma Geld.
Das Geld sind 98.555 Euro.
Neuer Standort in Baunatal
Die Firma braucht das Geld für einen neuen Standort.
Ein Standort ist ein Gebäude.
Oder eine Firma.
Der neue Standort ist in Baunatal.
Die Firma schafft neue Arbeits-Plätze.
Es gibt 1,5 neue Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sind für Menschen mit Behinderung.
Arbeit in der Fahrzeug-Reinigung
Die Menschen arbeiten in der Fahrzeug-Reinigung.
Fahrzeug-Reinigung bedeutet: Autos sauber machen.
Oder andere Fahrzeuge putzen.
Sie putzen innen und außen.
Die Firma macht noch andere Arbeiten.
Sie reinigt Gebäude.
Seit 2022 reinigt sie Polizei-Autos.
Sie reinigt die Autos von innen.
Prüfungen am Auto
Jetzt prüft die Firma auch andere Dinge.
Sie prüft den Öl-Stand.
Öl-Stand bedeutet: Wie viel Öl im Auto ist.
Das Öl ist wichtig für den Motor.
Die Firma prüft auch den Reifen-Druck.
Reifen-Druck bedeutet: Wie viel Luft in den Reifen ist.
Zu wenig Luft ist schlecht.
Zu viel Luft ist auch schlecht.
Neue Geräte für die Arbeit
Dafür hat die Firma neue Geräte gekauft.
Sie hat 2 Reinigungs-Pistolen gekauft.
Eine Reinigungs-Pistole ist ein Gerät.
Damit sprüht man Wasser.
Oder Reinigungs-Mittel.
Die Firma hat 2 Nass-Trockensauger gekauft.
Ein Nass-Trockensauger ist ein Gerät.
Damit saugt man Wasser auf.
Oder Schmutz.
Er funktioniert bei nassen Sachen.
Und bei trockenen Sachen.
Die Firma hat eine Hebe-Bühne gekauft.
Eine Hebe-Bühne ist ein Gerät.
Damit hebt man Autos hoch.
Oder schwere Dinge.
So kann man darunter arbeiten.
Die Firma hat ein Reifen-Regal gekauft.
Weitere Anschaffungen
Das Geld ist auch für andere Dinge.
Zum Beispiel für Maler-Arbeiten.
Oder für Elektro-Arbeiten.
Das Geld ist auch für ein Roll-Tor.
Das Roll-Tor ist in der Halle.
Und für Büro-Möbel.
Mitarbeiter mit Behinderung
Die Firma hat jetzt 24 Mitarbeiter.
13 Mitarbeiter haben eine schwere Behinderung.
Schwere Behinderung bedeutet: Ein Mensch braucht oft Hilfe.
Zum Beispiel beim Gehen.
Oder beim Sprechen.
Betriebs-integrierte Beschäftigung
Die neuen Arbeits-Plätze sind besonders.
Sie sollen Menschen mit Behinderung helfen.
Die Menschen arbeiten jetzt in einer Werkstatt.
Eine Werkstatt ist ein Ort.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung.
Sie lernen dort etwas.
Später sollen sie in einer normalen Firma arbeiten.
Das nennt man: betriebs-integrierte Beschäftigung.
Betriebs-integrierte Beschäftigung bedeutet:
Menschen mit Behinderung sollen in einer Firma arbeiten.
Die Firma ist normal.
Sie arbeiten nicht nur in einer Werkstatt.
Ausgleichs-Abgabe
Das Geld kommt von der Ausgleichs-Abgabe.
Ausgleichs-Abgabe bedeutet: Firmen müssen Geld zahlen.
Sie zahlen, wenn sie zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Foto: LWV Hessen
KASSEL (kobinet)
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen unterstützt die Erweiterung des Inklusionsunternehmens bdks – integra gGmbH am Standort Baunatal mit 98.555 Euro. Das Vorhaben schafft 1,5 neue Vollzeit-Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Fahrzeugreinigung, wie der LWV am 26. Oktober 2026 mitteilte. Anlass ist die Ausweitung des Leistungsspektrums des auf Gebäudereinigung spezialisierten Unternehmens. Seit 2022 führt die bdks – integra gGmbH die Innenreinigung von Polizeifahrzeugen durch und hat dies um Dienstleistungen wie Räderwechsel, Ölstandsprüfung und Reifendruckkontrolle erweitert. Dafür wurden unter anderem zwei Reinigungspistolen, zwei Nass-Trockensauger, eine Hebebühne und ein Reifenregal angeschafft. Gefördert werden zudem Maler- und Elektroarbeiten, ein Hallen-Rolltor und Büroausstattung.
Aktuell beschäftigt die bdks – integra gGmbH 24 sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende in der Gebäudereinigung, darunter 13 schwerbehinderte Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und Vermittlungshemmnissen wie geistiger oder seelischer Behinderung, schwerer Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung (Zielgruppe laut § 215 Abs. 1 SGB IX). Die neuen Arbeitsplätze sollen im Rahmen einer betriebsintegrierten Beschäftigung mit weiteren behinderten Mitarbeitenden besetzt werden, um diesen den Wechsel aus der Werkstatt für behinderte Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die Förderung stammt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese dient der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
Foto: LWV Hessen
KASSEL (kobinet)
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen unterstützt die Erweiterung des Inklusionsunternehmens bdks – integra gGmbH am Standort Baunatal mit 98.555 Euro. Das Vorhaben schafft 1,5 neue Vollzeit-Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Fahrzeugreinigung, wie der LWV am 26. Oktober 2026 mitteilte. Anlass ist die Ausweitung des Leistungsspektrums des auf Gebäudereinigung spezialisierten Unternehmens. Seit 2022 führt die bdks – integra gGmbH die Innenreinigung von Polizeifahrzeugen durch und hat dies um Dienstleistungen wie Räderwechsel, Ölstandsprüfung und Reifendruckkontrolle erweitert. Dafür wurden unter anderem zwei Reinigungspistolen, zwei Nass-Trockensauger, eine Hebebühne und ein Reifenregal angeschafft. Gefördert werden zudem Maler- und Elektroarbeiten, ein Hallen-Rolltor und Büroausstattung.
Aktuell beschäftigt die bdks – integra gGmbH 24 sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende in der Gebäudereinigung, darunter 13 schwerbehinderte Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und Vermittlungshemmnissen wie geistiger oder seelischer Behinderung, schwerer Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung (Zielgruppe laut § 215 Abs. 1 SGB IX). Die neuen Arbeitsplätze sollen im Rahmen einer betriebsintegrierten Beschäftigung mit weiteren behinderten Mitarbeitenden besetzt werden, um diesen den Wechsel aus der Werkstatt für behinderte Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die Förderung stammt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese dient der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).





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