Nürnberg (kobinet)
Sehr viele schwer-behinderte Menschen in Deutschland haben keinen Job.
Eine Schwer-Behinderung ist eine starke Behinderung.
Ein Amt prüft das und stellt einen Ausweis aus.
Im September 2026 waren fast 193.000 schwer-behinderte Menschen ohne Arbeit.
Das ist ein sehr hoher Wert.
Im September 2019 waren es etwa 40.000 Menschen weniger.
Zwischen 2019 und heute gab es die Corona-Pandemie.
Corona-Pandemie bedeutet: Viele Menschen auf der Welt waren krank.
Die Krankheit heißt Corona-Virus.
Seitdem ist die Zahl der arbeitslosen schwer-behinderten Menschen stark gestiegen.
Die Zahlen kommen von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Bundes-Agentur für Arbeit ist eine staatliche Stelle.
Sie hilft Menschen bei der Job-Suche.
Viele schwer-behinderte Menschen finden schwer einen Job.
Die Zeitung ZEIT hat darüber berichtet.
Der Artikel heißt: Ich kann mehr als viele denken.
Es gibt Werk-Stätten für behinderte Menschen.
Werk-Stätten sind besondere Orte zum Arbeiten.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung zusammen.
In diesen Werk-Stätten arbeiten über 300.000 behinderte Menschen.
Sie bekommen dort weniger Geld als den gesetzlichen Mindest-Lohn.
Mindest-Lohn bedeutet: Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht geben.
Diese Menschen werden nicht als arbeitslos gezählt.
Arbeitslos heißt: Eine Person hat keine Arbeit.
Sie sucht eine Arbeit, aber findet keine.
Verbände behinderter Menschen warten seit Jahren auf Verbesserungen.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Sie setzen sich dafür ein, dass es anderen Menschen besser geht.
Sie wollen, dass die Werk-Stätten besser werden.
Sie wollen auch, dass die Menschen dort mehr Geld bekommen.
Die Bundes-Regierung hat noch keine Pläne vorgestellt.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in Deutschland.
Corinna Rüffer ist Politikerin.
Eine Politikerin arbeitet in der Politik.
Sie macht Regeln für viele Menschen.
Sie ist Mitglied der Partei Die Grünen im Bundes-Tag.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen politischen Ideen.
Der Bundes-Tag ist eine Versammlung von Volks-Vertretern.
Dort werden die Gesetze gemacht.
Corinna Rüffer hat eine Frage an die Bundes-Regierung gestellt.
Die Frage war: Was plant die Bundes-Regierung für schwer-behinderte Menschen ohne Arbeit?
Corinna Rüffer war mit der Antwort nicht zufrieden.
Corinna Rüffer hat gesagt: Die Zahl der arbeitslosen schwer-behinderten Menschen ist stark gestiegen.
Die Zahl ist etwa 3 Mal so stark gestiegen wie bei allen Arbeitslosen.
Manchmal geht es der Wirtschaft schlecht.
Wirtschaft zeigt: Wie gut oder schlecht es den Firmen geht.
Dann verlieren schwer-behinderte Menschen als Erste ihren Job.
Die Bundes-Regierung sieht dieses Problem nicht.
Das sagt Corinna Rüffer.
Kerstin Griese hat Corinna Rüffer geantwortet.
Kerstin Griese ist Staats-Sekretärin im Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Eine Staats-Sekretärin arbeitet für die Regierung.
Sie hilft einer Ministerin oder einem Minister bei der Arbeit.
Kerstin Griese hat gesagt: Schwer-behinderte Menschen dürfen nicht so leicht entlassen werden.
Dafür sorgt der Kündigungs-Schutz.
Kündigungs-Schutz bedeutet: Arbeit-Geber dürfen schwer-behinderte Menschen nicht so einfach entlassen.
Außerdem sollen die Werk-Stätten verbessert werden.
Das Ministerium arbeitet an einem neuen Gesetz.
Das Gesetz soll die Werk-Stätten verbessern.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Hier geht es zur vollständigen Antwort von Kerstin Griese als PDF.
Foto: BA
Nürnberg (kobinet)
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Deutschland bleibt anhaltend hoch. Auch wenn im September 2026 der Höchstwert von 194.164 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen mit 193.329 leicht unterschritten wird, ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland unverkennbar. Im September 2025 waren beispielsweise über 8.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als derzeit. Im September 2025 lag diese noch bei 185.269, wie aus den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein Blick zurück in die Zeit vor der Corona-Pandemie zeigt, wie dramatisch sich die Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren entwickelt hat. Im September 2019 waren mit 153.538 fast 40.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als heute.
Wie schwierig sich die Situation für einzelne behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job zu finden, zuweilen gestaltet, zeigt ein am 30. September 2026 in der ZEIT erschienener Beitrag mit dem Titel "Viele trauen mir weniger zu, als ich tatsächlich leisten kann".
Auf Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Werkstättensystems mit den über 300.000 beschäftigten behinderten Menschen, die in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn arbeiten und die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos gemeldet erfasst sind, warten die Verbände behinderter Menschen seit Jahren.
Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat auch die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vor kurzem zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."
Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:
"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:
"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"
Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese
Foto: BA
Nürnberg (kobinet)
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Deutschland bleibt anhaltend hoch. Auch wenn im September 2026 der Höchstwert von 194.164 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen mit 193.329 leicht unterschritten wird, ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland unverkennbar. Im September 2025 waren beispielsweise über 8.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als derzeit. Im September 2025 lag diese noch bei 185.269, wie aus den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein Blick zurück in die Zeit vor der Corona-Pandemie zeigt, wie dramatisch sich die Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren entwickelt hat. Im September 2019 waren mit 153.538 fast 40.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als heute.
Wie schwierig sich die Situation für einzelne behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job zu finden, zuweilen gestaltet, zeigt ein am 30. September 2026 in der ZEIT erschienener Beitrag mit dem Titel "Viele trauen mir weniger zu, als ich tatsächlich leisten kann".
Auf Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Werkstättensystems mit den über 300.000 beschäftigten behinderten Menschen, die in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn arbeiten und die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos gemeldet erfasst sind, warten die Verbände behinderter Menschen seit Jahren.
Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat auch die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vor kurzem zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."
Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:
"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:
"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"
Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese





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