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Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter mit über 193.000 anhaltend hoch

Logo der Bundesagentur für Arbeit
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Foto: BA

Nürnberg (kobinet)

Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Deutschland bleibt anhaltend hoch. Auch wenn im September 2026 der Höchstwert von 194.164 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen mit 193.329 leicht unterschritten wird, ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland unverkennbar. Im September 2025 waren beispielsweise über 8.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als derzeit. Im September 2025 lag diese noch bei 185.269, wie aus den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein Blick zurück in die Zeit vor der Corona-Pandemie zeigt, wie dramatisch sich die Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren entwickelt hat. Im September 2019 waren mit 153.538 fast 40.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos gemeldet als heute.

Wie schwierig sich die Situation für einzelne behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job zu finden, zuweilen gestaltet, zeigt ein am 30. September 2026 in der ZEIT erschienener Beitrag mit dem Titel "Viele trauen mir weniger zu, als ich tatsächlich leisten kann".

Link zum Beitrag der ZEIT

Auf Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Werkstättensystems mit den über 300.000 beschäftigten behinderten Menschen, die in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn arbeiten und die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos gemeldet erfasst sind, warten die Verbände behinderter Menschen seit Jahren.

Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat auch die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vor kurzem zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."

Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:

"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:

"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"

Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese

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