Berlin (kobinet)
Diese Woche hat der Bundes-Tag einen Gesetz-Entwurf besprochen.
Der Bundes-Tag ist das Parlament von Deutschland.
Dort arbeiten gewählte Politiker.
Sie machen Gesetze für alle Menschen in Deutschland.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker besprechen und prüfen diesen Vorschlag.
Es geht um ärztliche Zwangs-Maßnahmen im Betreuungs-Recht.
Ärztliche Zwangs-Maßnahmen bedeutet:
Ein Arzt behandelt jemanden.
Die Person will das aber nicht.
Der Arzt macht es trotzdem.
Betreuungs-Recht bedeutet: Regeln für Menschen, die Hilfe bei Entscheidungen brauchen.
Am 7. Oktober 2026 gibt es eine Anhörung dazu.
Eine Anhörung ist ein Treffen im Bundes-Tag.
Politiker hören sich Meinungen von anderen Menschen an.
Sie wollen wissen, was die Menschen zu dem Thema denken.
Die Anhörung dauert von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Alle Menschen dürfen zuschauen.
Die Anhörung wird im Internet übertragen.
Übertragen bedeutet: Du kannst es im Internet ansehen.
Du siehst es genau dann, wenn es passiert.
Du findest es auf dieser Webseite: www.bundestag.de
Du kannst auch persönlich dabei sein.
Die Anhörung ist im Raum 2.600.
Das ist im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Du musst dich bis zum 5. Oktober 2026 anmelden.
Anmelden bedeutet: Du sagst vorher Bescheid.
So wissen die anderen, dass du kommst.
Mehr Informationen findest du auf dieser Webseite.
Dort kannst du dich auch anmelden: Zur Anmeldung und weiteren Informationen
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Nachdem der Gesetzentwurf diese Woche in Erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, geht es nun mit dem Thema von ärzlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsrechts schnell voran. Bereits für den 7. Oktober 2026 ist von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Anhörung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht angesetzt. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen. Wer vor Ort im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600, in Berlin an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 5. Oktober 2026 anmelden.
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Nachdem der Gesetzentwurf diese Woche in Erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, geht es nun mit dem Thema von ärzlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsrechts schnell voran. Bereits für den 7. Oktober 2026 ist von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Anhörung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht angesetzt. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen. Wer vor Ort im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600, in Berlin an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 5. Oktober 2026 anmelden.





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