Berlin (kobinet)
Das Saar-Land führt eine neue Regel ein.
Die neue Regel heißt: pauschale Bei-hilfe.
Pauschale Bei-hilfe bedeutet: Der Staat zahlt einen festen Teil der Kranken-versicherung.
Eine Kranken-versicherung bezahlt den Arzt für dich.
Eine Kranken-versicherung nennt man auch Kranken-kasse.
Die neue Regel gilt ab dem 1. Januar 2028.
Beamte bekommen einen Zuschuss von 50 Prozent.
Das bedeutet: Der Staat zahlt die Hälfte der Kosten.
Beamte sind Menschen, die direkt für den Staat arbeiten.
Zum Beispiel Lehrerinnen oder Polizisten.
Ein Zuschuss ist Geld, das man bekommt.
Man muss dieses Geld nicht zurück-zahlen.
Das gilt für Beamte mit gesetzlicher Kranken-versicherung.
Es gibt 2 Arten von Kranken-versicherung.
Die gesetzliche Kranken-versicherung ist für die meisten Menschen.
Die private Kranken-versicherung kostet oft mehr Geld.
Ein Beitrag ist Geld, das man regelmäßig zahlt.
Man zahlt es zum Beispiel für die Kranken-versicherung.
Die neue Regel hilft besonders kranken Beamten.
Und Beamten mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Diese Menschen mussten bisher sehr viel zahlen.
Sie zahlten den doppelten Beitrag für ihre Kranken-kasse.
Viele konnten sich keine private Kranken-versicherung leisten.
Das ändert sich jetzt.
Der VdK Saar-land findet die neue Regel sehr gut.
VdK ist ein Verband für Menschen mit Behinderung und Krankheit.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen setzen sich gemeinsam für eine Sache ein.
Peter Spring-born ist der Chef des VdK Saar-land.
Er sagt: Wir haben unser Ziel erreicht.
Das ist gut für die soziale Gerechtigkeit.
Soziale Gerechtigkeit bedeutet: Alle Menschen werden fair behandelt.
Niemand wird benachteiligt, weil er krank oder arm ist.
Der VdK hat lange für diese Änderung gekämpft.
Hamburg hat dieses Modell zuerst eingeführt.
Das war im Jahr 2018.
Seitdem machen viele andere Bundes-länder das auch.
Ein Bundes-land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Zum Beispiel Berlin, Bremen und Sachsen.
Jetzt kommt das Saar-land dazu.
Das Finanz-Ministerium des Saar-lands hat lange gezögert.
Das Finanz-Ministerium ist das Amt, das über Geld entscheidet.
Das Finanz-Ministerium hat die neue Regel nicht sofort eingeführt.
Andere Verbände hatten Bedenken.
Bedenken bedeutet: Sorgen oder Einwände gegen etwas.
Der VdK hat das kritisiert.
Der VdK sagte: Das ist unfair.
Menschen mit gesundheitlichen Problemen werden benachteiligt.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Die saarländische Landesregierung führt zum 1. Januar 2028 die pauschale Beihilfe ein. Damit übernimmt der Dienstherr künftig einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzlich versicherte Beamte. Der VdK Saarland bewertet die Neuregelung als sozialpolitischen Erfolg. Besonders profitieren sollen chronisch kranke Beamte und Beamte mit Behinderungen, die bisher den doppelten Krankenversicherungsbeitrag allein tragen mussten, sofern sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine bezahlbare private Absicherung erhalten hatten. "Unser langer Atem und das dicke Bretterbohren haben sich ausgezahlt. Wir haben nicht lockergelassen, die Stimme für diejenigen zu erheben, die im einfachen und mittleren Dienst unter enormen finanziellen Mehrbelastungen leiden und selbst keine Lobby haben", sagte Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland. Die Einführung der pauschalen Beihilfe sei "ein echter Sieg für die soziale Gerechtigkeit im Saarland".
Der VdK hatte die Übernahme des sogenannten Hamburger Modells über Jahre hinweg gefordert. Dieses Modell wurde 2018 in Hamburg als erstes Bundesland eingeführt und seitdem von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Noch vor wenigen Monaten hatte das Finanzministerium des Saarlandes auf Bedenken anderer Verbände verwiesen, um das Thema zu verzögern. Der VdK hatte dies als Hängepartie und Verzögerungstaktik kritisiert und betont, dass eine Alleinregierung von ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen müsse, statt eine sozial ungerechte Praxis auf dem Rücken von Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren auszusitzen.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Die saarländische Landesregierung führt zum 1. Januar 2028 die pauschale Beihilfe ein. Damit übernimmt der Dienstherr künftig einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzlich versicherte Beamte. Der VdK Saarland bewertet die Neuregelung als sozialpolitischen Erfolg. Besonders profitieren sollen chronisch kranke Beamte und Beamte mit Behinderungen, die bisher den doppelten Krankenversicherungsbeitrag allein tragen mussten, sofern sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine bezahlbare private Absicherung erhalten hatten. "Unser langer Atem und das dicke Bretterbohren haben sich ausgezahlt. Wir haben nicht lockergelassen, die Stimme für diejenigen zu erheben, die im einfachen und mittleren Dienst unter enormen finanziellen Mehrbelastungen leiden und selbst keine Lobby haben", sagte Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland. Die Einführung der pauschalen Beihilfe sei "ein echter Sieg für die soziale Gerechtigkeit im Saarland".
Der VdK hatte die Übernahme des sogenannten Hamburger Modells über Jahre hinweg gefordert. Dieses Modell wurde 2018 in Hamburg als erstes Bundesland eingeführt und seitdem von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Noch vor wenigen Monaten hatte das Finanzministerium des Saarlandes auf Bedenken anderer Verbände verwiesen, um das Thema zu verzögern. Der VdK hatte dies als Hängepartie und Verzögerungstaktik kritisiert und betont, dass eine Alleinregierung von ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen müsse, statt eine sozial ungerechte Praxis auf dem Rücken von Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren auszusitzen.





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