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Saarland führt pauschale Beihilfe für Beamte zum 1. Januar 2028 ein

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Foto: VdK Deutschland

Berlin (kobinet)

Die saarländische Landesregierung führt zum 1. Januar 2028 die pauschale Beihilfe ein. Damit übernimmt der Dienstherr künftig einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzlich versicherte Beamte. Der VdK Saarland bewertet die Neuregelung als sozialpolitischen Erfolg. Besonders profitieren sollen chronisch kranke Beamte und Beamte mit Behinderungen, die bisher den doppelten Krankenversicherungsbeitrag allein tragen mussten, sofern sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine bezahlbare private Absicherung erhalten hatten. "Unser langer Atem und das dicke Bretterbohren haben sich ausgezahlt. Wir haben nicht lockergelassen, die Stimme für diejenigen zu erheben, die im einfachen und mittleren Dienst unter enormen finanziellen Mehrbelastungen leiden und selbst keine Lobby haben", sagte Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland. Die Einführung der pauschalen Beihilfe sei "ein echter Sieg für die soziale Gerechtigkeit im Saarland".

Der VdK hatte die Übernahme des sogenannten Hamburger Modells über Jahre hinweg gefordert. Dieses Modell wurde 2018 in Hamburg als erstes Bundesland eingeführt und seitdem von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.

Noch vor wenigen Monaten hatte das Finanzministerium des Saarlandes auf Bedenken anderer Verbände verwiesen, um das Thema zu verzögern. Der VdK hatte dies als Hängepartie und Verzögerungstaktik kritisiert und betont, dass eine Alleinregierung von ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen müsse, statt eine sozial ungerechte Praxis auf dem Rücken von Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren auszusitzen.

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