ERFURT (kobinet)
Am 16. und 17. September 2026 gab es eine Klausur-Tagung.
Eine Klausur-Tagung ist ein Treffen von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen an wichtigen Themen.
Das Treffen fand im Zinzendorfhaus in Neudietendorf statt.
Dort traf sich eine besondere Gruppe.
Die Gruppe heißt Landes-Arbeits-Gemeinschaft.
Eine Landes-Arbeits-Gemeinschaft ist ein Zusammen-schluss von Organisationen.
Sie arbeiten gemeinsam an wichtigen Themen in einem Bundes-Land.
Die Gruppe vertritt Menschen mit Behinderungen.
Diese Gruppe heißt kurz: LAG.
Die LAG arbeitet in Städten und Land-kreisen in Thüringen.
Die LAG ist eine Gruppe von Beauftragten.
Ein Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Diese Person kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Die Beauftragten setzen sich für Menschen mit Behinderungen ein.
Die Beauftragten arbeiten in Städten und Land-kreisen in Thüringen.
Bei der Tagung ging es um eine wichtige Frage.
Die Frage war: Wie können Kommunen besser helfen?
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Die Beauftragten sprachen 2 Tage lang miteinander.
Die Beauftragten teilten Erfahrungen aus ihrer Arbeit.
Dennis Petschner ist der Thüringer Landes-Beauftragte.
Ein Landes-Beauftragter arbeitet für ein ganzes Bundes-Land.
Diese Person kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Petschner sagte: Viele wichtige Entscheidungen passieren vor Ort.
Eine Ent-scheidung bedeutet: Du wählst eine Möglichkeit aus.
Du sagst: Das will ich tun.
Zum Beispiel: Ist ein Gebäude barriere-frei?
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die kommunalen Beauftragten kennen die Probleme in ihrer Stadt.
Die kommunalen Beauftragten kennen auch die Probleme in ihrem Land-kreis.
Politik und Verwaltung sollen dieses Wissen nutzen.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für Menschen.
Das passiert zum Beispiel in einer Stadt.
Die Beauftragten lernten auf der Tagung wichtige Dinge.
Sie lernten: Wie liest man Planungs-Unterlagen?
Planungs-Unterlagen sind Papiere zu einem Bau-Projekt.
Darin steht, wie etwas gebaut werden soll.
Die Beauftragten lernten: Wie erkennt man fehlende Barriere-Freiheit früh?
Die Beauftragten lernten auch: Wie schreibt man Stellungnahmen?
Eine Stellungnahme ist ein schriftlicher Kommentar.
Darin steht die eigene Meinung zu einem Thema.
So geben die Beauftragten ihre Erfahrungen weiter.
Die Beauftragten sprechen mit Politik und Verwaltung.
Die Beauftragten sprachen auch über ähnliche Probleme.
Viele Probleme gibt es in verschiedenen Städten.
Viele Probleme gibt es auch in Land-kreisen.
Die Beauftragten können voneinander lernen.
Petschner sagte: Gute Lösungen sollen geteilt werden.
Jede Stadt muss nicht alles neu erfinden.
Ein weiteres Thema war das Thüringer Gesetz zur Inklusion.
Das Gesetz heißt kurz: Thür-GIG.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Das Gesetz soll weiter verbessert werden.
Die Beauftragten besprachen: Wie kann ihre Rolle gestärkt werden?
Rolle bedeutet: Was die Beauftragten tun dürfen.
Zum Beispiel: Dürfen die Beauftragten bei Planungen mit-entscheiden?
Dafür ist Beteiligung wichtig.
Beteiligung bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Petschner sagte: Beteiligung darf nicht vom Zufall abhängen.
Ein Zufall ist etwas, das ohne Absicht passiert.
Zum Beispiel: Manche Beauftragten werden gefragt, andere nicht.
Die Beauftragten sollen von Anfang an dabei sein.
Die Erfahrungen aus den Kommunen sind sehr wichtig.
Die Erfahrungen helfen, das Thür-GIG zu verbessern.
Die LAG hat eine Geschäfts-Stelle.
Eine Geschäfts-Stelle organisiert die Arbeit einer Gruppe.
Die Geschäfts-Stelle befindet sich beim Thüringer Landes-Beauftragten.
Von dort unterstützt die Geschäfts-Stelle die Arbeit der LAG.
Die Geschäfts-Stelle organisiert die Treffen der Beauftragten.
Die Geschäfts-Stelle koordiniert den Austausch der Beauftragten.
Austausch bedeutet: Die Beauftragten berichten sich gegenseitig.
Die Beauftragten erzählen, was in ihrer Stadt passiert.
Koordinieren bedeutet: Mehrere Dinge gut planen.
Alle Aufgaben passen dann zusammen.
Petschner sagte: Die Beauftragten kennen den Alltag der Menschen.
Die Beauftragten kennen auch die Arbeit der Verwaltungen.
Die Politik im Bundes-Land soll diese Erfahrungen hören.
Starke Beauftragte vor Ort helfen allen Menschen mit Behinderungen.
Das gilt für ganz Thüringen.
Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet)
Wie die Interessen von Menschen mit Behinderungen in kommunalen Entscheidungen wirksamer berücksichtigt werden können, war zentrales Thema der Klausurtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (LAG) am 16. und 17. September 2026 im Zinzendorfhaus in Neudietendorf. Im Mittelpunkt standen dabei die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beauftragten sowie ihre Rolle im Kontext der Weiterentwicklung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Zwei Tage lang tauschten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen aus der kommunalen Praxis aus. Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie die Expertise der Beauftragten frühzeitig und wirkungsvoll in politische und administrative Entscheidungsprozesse einfließen kann. "Ob ein öffentlicher Raum barrierefrei ist, ob Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen haben oder ob ihre Perspektive bei Planungen von Anfang an berücksichtigt wird – viele Fragen der Inklusion entscheiden sich unmittelbar vor Ort", erklärte Dennis Petschner, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen. "Die kommunalen Beauftragten kennen die Situation in ihren Landkreisen und Städten und wissen aus ihrer täglichen Arbeit, wo Barrieren bestehen. Diese Expertise müssen wir nutzen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten weiter stärken."
Einen Schwerpunkt der Klausurtagung bildete die praktische Arbeit der Beauftragten. In fachlichen Inputs ging es um das Lesen und Verstehen von Planungsunterlagen, um Barrierefreiheit frühzeitig zu erkennen, sowie um das Verfassen von Stellungnahmen, um die fachliche Expertise strukturiert und wirkungsvoll gegenüber Verwaltung und Politik einbringen zu können. Mindestens ebenso wichtig war der Austausch untereinander: Anhand konkreter Fälle aus den Kommunen diskutierten die Teilnehmenden Lösungswege und unterschiedliche Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, dass sich viele Fragestellungen über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg ähneln und die Beauftragten von einer starken Vernetzung profitieren. "Die kommunalen Beauftragten müssen das Rad nicht in jedem Landkreis und jeder Stadt neu erfinden", so Petschner. "Die Landesarbeitsgemeinschaft schafft einen Raum, in dem Erfahrungen geteilt, Probleme gemeinsam beraten und gute Lösungen weitergegeben werden können."
Ein weiterer Schwerpunkt waren die politischen Rahmenbedingungen der Arbeit der Beauftragten. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Weiterentwicklung des ThürGIG befassten sich die Teilnehmenden damit, wie die Rolle der kommunalen Beauftragten gestärkt und ihre Beteiligung an Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, verlässlich ausgestaltet werden kann. "Beteiligung darf nicht davon abhängen, ob die Beauftragten zufällig rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren", betont Petschner. "Wenn ihre Expertise Wirkung entfalten soll, müssen sie frühzeitig eingebunden werden und die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhalten. Die Erfahrungen aus den Kommunen sind deshalb auch für die Weiterentwicklung des ThürGIG von großer Bedeutung."
Die enge Zusammenarbeit zwischen Landes- und kommunaler Ebene zeigt sich auch organisatorisch: Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft ist in der Dienststelle des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Von dort werden die Arbeit der LAG, ihre Sitzungen und der kontinuierliche Austausch der kommunalen Beauftragten unterstützt und koordiniert. Für Petschner ist diese Vernetzung ein wesentlicher Baustein für die weitere Entwicklung der Inklusion in Thüringen: "Die kommunalen Beauftragten bringen die Erfahrungen aus dem Alltag der Menschen und aus den Verwaltungen zusammen. Unsere Aufgabe auf Landesebene ist es auch, diese Erfahrungen aufzunehmen und ihnen Gehör zu verschaffen. Denn eine starke Interessenvertretung vor Ort stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ganz Thüringen."
Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet)
Wie die Interessen von Menschen mit Behinderungen in kommunalen Entscheidungen wirksamer berücksichtigt werden können, war zentrales Thema der Klausurtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (LAG) am 16. und 17. September 2026 im Zinzendorfhaus in Neudietendorf. Im Mittelpunkt standen dabei die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beauftragten sowie ihre Rolle im Kontext der Weiterentwicklung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Zwei Tage lang tauschten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen aus der kommunalen Praxis aus. Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie die Expertise der Beauftragten frühzeitig und wirkungsvoll in politische und administrative Entscheidungsprozesse einfließen kann. "Ob ein öffentlicher Raum barrierefrei ist, ob Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen haben oder ob ihre Perspektive bei Planungen von Anfang an berücksichtigt wird – viele Fragen der Inklusion entscheiden sich unmittelbar vor Ort", erklärte Dennis Petschner, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen. "Die kommunalen Beauftragten kennen die Situation in ihren Landkreisen und Städten und wissen aus ihrer täglichen Arbeit, wo Barrieren bestehen. Diese Expertise müssen wir nutzen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten weiter stärken."
Einen Schwerpunkt der Klausurtagung bildete die praktische Arbeit der Beauftragten. In fachlichen Inputs ging es um das Lesen und Verstehen von Planungsunterlagen, um Barrierefreiheit frühzeitig zu erkennen, sowie um das Verfassen von Stellungnahmen, um die fachliche Expertise strukturiert und wirkungsvoll gegenüber Verwaltung und Politik einbringen zu können. Mindestens ebenso wichtig war der Austausch untereinander: Anhand konkreter Fälle aus den Kommunen diskutierten die Teilnehmenden Lösungswege und unterschiedliche Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, dass sich viele Fragestellungen über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg ähneln und die Beauftragten von einer starken Vernetzung profitieren. "Die kommunalen Beauftragten müssen das Rad nicht in jedem Landkreis und jeder Stadt neu erfinden", so Petschner. "Die Landesarbeitsgemeinschaft schafft einen Raum, in dem Erfahrungen geteilt, Probleme gemeinsam beraten und gute Lösungen weitergegeben werden können."
Ein weiterer Schwerpunkt waren die politischen Rahmenbedingungen der Arbeit der Beauftragten. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Weiterentwicklung des ThürGIG befassten sich die Teilnehmenden damit, wie die Rolle der kommunalen Beauftragten gestärkt und ihre Beteiligung an Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, verlässlich ausgestaltet werden kann. "Beteiligung darf nicht davon abhängen, ob die Beauftragten zufällig rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren", betont Petschner. "Wenn ihre Expertise Wirkung entfalten soll, müssen sie frühzeitig eingebunden werden und die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhalten. Die Erfahrungen aus den Kommunen sind deshalb auch für die Weiterentwicklung des ThürGIG von großer Bedeutung."
Die enge Zusammenarbeit zwischen Landes- und kommunaler Ebene zeigt sich auch organisatorisch: Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft ist in der Dienststelle des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Von dort werden die Arbeit der LAG, ihre Sitzungen und der kontinuierliche Austausch der kommunalen Beauftragten unterstützt und koordiniert. Für Petschner ist diese Vernetzung ein wesentlicher Baustein für die weitere Entwicklung der Inklusion in Thüringen: "Die kommunalen Beauftragten bringen die Erfahrungen aus dem Alltag der Menschen und aus den Verwaltungen zusammen. Unsere Aufgabe auf Landesebene ist es auch, diese Erfahrungen aufzunehmen und ihnen Gehör zu verschaffen. Denn eine starke Interessenvertretung vor Ort stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ganz Thüringen."





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