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Kommunale Behindertenbeauftragte stärken: Inklusion muss vor Ort mitgedacht werden

Flagge Bundesland Thüringen
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Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland

ERFURT (kobinet)

Wie die Interessen von Menschen mit Behinderungen in kommunalen Entscheidungen wirksamer berücksichtigt werden können, war zentrales Thema der Klausurtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (LAG) am 16. und 17. September 2026 im Zinzendorfhaus in Neudietendorf. Im Mittelpunkt standen dabei die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beauftragten sowie ihre Rolle im Kontext der Weiterentwicklung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Zwei Tage lang tauschten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen aus der kommunalen Praxis aus. Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie die Expertise der Beauftragten frühzeitig und wirkungsvoll in politische und administrative Entscheidungsprozesse einfließen kann. "Ob ein öffentlicher Raum barrierefrei ist, ob Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen haben oder ob ihre Perspektive bei Planungen von Anfang an berücksichtigt wird – viele Fragen der Inklusion entscheiden sich unmittelbar vor Ort", erklärte Dennis Petschner, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen. "Die kommunalen Beauftragten kennen die Situation in ihren Landkreisen und Städten und wissen aus ihrer täglichen Arbeit, wo Barrieren bestehen. Diese Expertise müssen wir nutzen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten weiter stärken."

Einen Schwerpunkt der Klausurtagung bildete die praktische Arbeit der Beauftragten. In fachlichen Inputs ging es um das Lesen und Verstehen von Planungsunterlagen, um Barrierefreiheit frühzeitig zu erkennen, sowie um das Verfassen von Stellungnahmen, um die fachliche Expertise strukturiert und wirkungsvoll gegenüber Verwaltung und Politik einbringen zu können. Mindestens ebenso wichtig war der Austausch untereinander: Anhand konkreter Fälle aus den Kommunen diskutierten die Teilnehmenden Lösungswege und unterschiedliche Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, dass sich viele Fragestellungen über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg ähneln und die Beauftragten von einer starken Vernetzung profitieren. "Die kommunalen Beauftragten müssen das Rad nicht in jedem Landkreis und jeder Stadt neu erfinden", so Petschner. "Die Landesarbeitsgemeinschaft schafft einen Raum, in dem Erfahrungen geteilt, Probleme gemeinsam beraten und gute Lösungen weitergegeben werden können."

Ein weiterer Schwerpunkt waren die politischen Rahmenbedingungen der Arbeit der Beauftragten. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Weiterentwicklung des ThürGIG befassten sich die Teilnehmenden damit, wie die Rolle der kommunalen Beauftragten gestärkt und ihre Beteiligung an Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, verlässlich ausgestaltet werden kann. "Beteiligung darf nicht davon abhängen, ob die Beauftragten zufällig rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren", betont Petschner. "Wenn ihre Expertise Wirkung entfalten soll, müssen sie frühzeitig eingebunden werden und die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhalten. Die Erfahrungen aus den Kommunen sind deshalb auch für die Weiterentwicklung des ThürGIG von großer Bedeutung."

Die enge Zusammenarbeit zwischen Landes- und kommunaler Ebene zeigt sich auch organisatorisch: Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft ist in der Dienststelle des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Von dort werden die Arbeit der LAG, ihre Sitzungen und der kontinuierliche Austausch der kommunalen Beauftragten unterstützt und koordiniert. Für Petschner ist diese Vernetzung ein wesentlicher Baustein für die weitere Entwicklung der Inklusion in Thüringen: "Die kommunalen Beauftragten bringen die Erfahrungen aus dem Alltag der Menschen und aus den Verwaltungen zusammen. Unsere Aufgabe auf Landesebene ist es auch, diese Erfahrungen aufzunehmen und ihnen Gehör zu verschaffen. Denn eine starke Interessenvertretung vor Ort stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ganz Thüringen."

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