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Neue EU-Fluggastrechte: Verbesserungen, aber weiterhin offene Baustellen für behinderte Menschen

Blick aus einem Fenster eines Flugzeuges
Blick aus einem Fenster eines Flugzeuges
Foto: Javaistan In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

Wien (kobinet)

"Nach jahrelangen Verhandlungen hat der EU-Rat am 13. Juli 2026 den überarbeiteten Fluggastrechten zugestimmt. Für Reisende mit Behinderungen bringt dies einige wichtige Fortschritte, doch zentrale Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unerfüllt." So heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Demnach sollen die aktualisierten Vorschriften 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

Wie dem BIZEPS-Bericht zu entnehmen ist, sind dies die wichtigsten Verbesserungen:

"Hilfsmittel & Assistenzhunde: Fluggesellschaften müssen künftig die vollen Kosten für verlorene oder beschädigte Hilfsmittel übernehmen und unverzüglich für eine geeignete Ersatzlösung sorgen. Auch für verletzte Assistenzhunde ist nun eine Entschädigung vorgesehen.

Begleitpersonen: Spätestens beim Check-in muss garantiert werden, dass eine Begleitperson kostenlos direkt neben der Person mit Behinderung sitzen kann.

Barrierefreiheit: Sämtliche Passagierinformationen, Buchungsdetails und Beschwerdewege müssen künftig transparent und barrierefrei bereitgestellt werden."

Link zum BIZEPS-Bericht vom 15. September 2026

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