Wien (kobinet)
Der EU-Rat hat neuen Regeln für Flug-Gäste zugestimmt.
Der EU-Rat ist ein Treffen der Regierungen aus Europa.
Die Länder der Europäischen Union stimmen dort über neue Regeln ab.
Das war am 13. Juli 2026.
Die neuen Regeln gelten etwa 13 Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amts-Blatt.
Das EU-Amts-Blatt ist die offizielle Zeitung der Europäischen Union.
Dort stehen alle neuen Gesetze und Regeln der EU.
Wenn die Regeln gelten, müssen sich alle daran halten.
Die Regeln bringen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann manche Dinge nicht so leicht tun wie andere.
Zum Beispiel kann jemand nicht gut laufen oder nicht gut sehen.
Aber nicht alle Forderungen hat der EU-Rat erfüllt.
Forderungen bedeutet: Jemand verlangt, dass etwas getan wird.
Mehr dazu berichtet der Nachrichten-Dienst BIZEPS aus Österreich.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Mehr Informationen findest du beim Nachrichten-Dienst BIZEPS:
BIZEPS-Bericht vom 15. September 2026
Foto: Javaistan In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Wien (kobinet)
"Nach jahrelangen Verhandlungen hat der EU-Rat am 13. Juli 2026 den überarbeiteten Fluggastrechten zugestimmt. Für Reisende mit Behinderungen bringt dies einige wichtige Fortschritte, doch zentrale Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unerfüllt." So heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Demnach sollen die aktualisierten Vorschriften 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Wie dem BIZEPS-Bericht zu entnehmen ist, sind dies die wichtigsten Verbesserungen:
"Hilfsmittel & Assistenzhunde: Fluggesellschaften müssen künftig die vollen Kosten für verlorene oder beschädigte Hilfsmittel übernehmen und unverzüglich für eine geeignete Ersatzlösung sorgen. Auch für verletzte Assistenzhunde ist nun eine Entschädigung vorgesehen.
Begleitpersonen: Spätestens beim Check-in muss garantiert werden, dass eine Begleitperson kostenlos direkt neben der Person mit Behinderung sitzen kann.
Barrierefreiheit: Sämtliche Passagierinformationen, Buchungsdetails und Beschwerdewege müssen künftig transparent und barrierefrei bereitgestellt werden."
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Wien (kobinet)
"Nach jahrelangen Verhandlungen hat der EU-Rat am 13. Juli 2026 den überarbeiteten Fluggastrechten zugestimmt. Für Reisende mit Behinderungen bringt dies einige wichtige Fortschritte, doch zentrale Forderungen der Behindertenbewegung bleiben unerfüllt." So heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Demnach sollen die aktualisierten Vorschriften 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Wie dem BIZEPS-Bericht zu entnehmen ist, sind dies die wichtigsten Verbesserungen:
"Hilfsmittel & Assistenzhunde: Fluggesellschaften müssen künftig die vollen Kosten für verlorene oder beschädigte Hilfsmittel übernehmen und unverzüglich für eine geeignete Ersatzlösung sorgen. Auch für verletzte Assistenzhunde ist nun eine Entschädigung vorgesehen.
Begleitpersonen: Spätestens beim Check-in muss garantiert werden, dass eine Begleitperson kostenlos direkt neben der Person mit Behinderung sitzen kann.
Barrierefreiheit: Sämtliche Passagierinformationen, Buchungsdetails und Beschwerdewege müssen künftig transparent und barrierefrei bereitgestellt werden."





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