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VdK Saarland warnt vor Abschaffung der Berichtspflicht des Pflegebeauftragten

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Foto: VdK Deutschland

SAARBRÜCKEN (kobinet)

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung am 16. September 2026 warnt der Sozialverband VdK Saarland vor einem Verlust an Transparenz im Pflegesystem des Bundeslandes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzliche Berichtspflicht des saarländischen Pflegebeauftragten im Zuge des Bürokratieabbaus ersatzlos zu streichen. "Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, die Stimme der Pflegebedürftigen im Land zu schwächen", stellt Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland in diesem Zusammenhang fest. Der Pflegebericht dokumentiere Missstände öffentlich und zeige strukturelle Herausforderungen auf, die andernfalls unsichtbar blieben und nicht diskutiert würden. Aus Sicht des VdK sei der Bericht eine Pflichtlektüre für jedes Mitglied im Sozialausschuss des saarländischen Landtags, um fundierte politische Entscheidungen treffen zu können.

Der jüngste Bericht des Pflegebeauftragten habe unter anderem aufgedeckt, dass Krankenkassen ihrer Versorgungspflicht oft nur unzureichend nachkommen, indem sie Pflegebedürftige bei der Suche nach einem Pflegedienst mit Telefonlisten allein lassen. Zudem thematisiere er die hohen Hürden bei der Nutzung von Nachbarschaftshilfe sowie Probleme wie lange Wartezeiten auf Hilferufe oder sprachliche Barrieren beim Pflegepersonal, die durch unangekündigte Heimbesuche sichtbar wurden. "Der Pflegebericht ist kein überflüssiger Papierkram, sondern ein wirksames Werkzeug, um solche strukturellen Probleme öffentlich anzumahnen", so Springborn.

Der VdK betont, dass der Bericht des Pflegebeauftragten gerade im Bereich der ambulanten Pflege einen wesentlichen Beitrag leiste, um einen Überblick über das saarländische Pflegesystem zu geben – insbesondere über die Aktivitäten der verschiedenen Akteure. Diese Einblicke ermöglichten erst die politische Entscheidungsfähigkeit der Abgeordneten und müssten daher als Kontroll- und Informationswerkzeug bestehen bleiben. Der Pflegeinfrastrukturbericht des Sozialministeriums enthalte aus Sicht des VdK nur spärliche Schnittstellen zum Bericht des Pflegebeauftragten und könne diesen keinesfalls ersetzen.

Das Saarland habe als erstes Bundesland 2013 einen Pflegebeauftragten eingesetzt und damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Der geplante Wegfall der Berichtspflicht wäre daher ein Rückschritt für ein Land, in dem Pflege aufgrund der überdurchschnittlich alten Bevölkerung eine besondere Bedeutung habe. Der VdK appelliert an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf nachzubessern.

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