SAARBRÜCKEN (kobinet)
Am 16. September 2026 gibt es eine Anhörung.
Bei einer Anhörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören genau zu.
Bei dieser Anhörung geht es um ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll die Landes-Verwaltung im Saarland modernisieren.
Die Landes-Verwaltung ist die Behörde des Bundes-Landes.
Sie erledigt alle Aufgaben der Landes-Regierung.
Modernisieren bedeutet: etwas auf den neuesten Stand bringen.
Der VdK Saarland warnt vor diesem Gesetz.
Der VdK ist ein Sozial-Verband.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Die Menschen helfen sich gegenseitig bei Problemen mit Rente, Pflege oder Gesundheit.
Der VdK unterstützt Menschen mit Behinderung und ältere Menschen.
Der VdK sagt: Das Pflege-System im Saarland wird weniger durchsichtig.
Das Pflege-System ist alles, was zur Pflege von Menschen gehört.
Dazu zählen Pflege-Heime, Pflege-Kräfte und die Pflege-Versicherung.
Durchsichtig bedeutet hier: Man kann gut erkennen, was passiert.
Das neue Gesetz soll Bürokratie abbauen.
Bürokratie bedeutet: viele Regeln und Berichte, die Arbeit machen.
Dafür soll der Pflege-Bericht abgeschafft werden.
Ein Pflege-Bericht ist ein Dokument über die Pflege in einem Bundes-Land.
Der Pflege-Bericht zeigt, was gut läuft und was besser werden muss.
Der Pflege-Bericht kommt vom Pflege-Beauftragten des Saarlandes.
Ein Pflege-Beauftragter ist eine Person mit einem besonderen Auftrag.
Der Pflege-Beauftragte sorgt dafür, dass Pflege-Bedürftige gut versorgt werden.
Der Pflege-Beauftragte muss den Pflege-Bericht regelmäßig schreiben.
Peter Springborn ist der Chef des VdK Saarland.
Er sagt: Bürokratie-Abbau darf Pflege-Bedürftige nicht schlechter stellen.
Bürokratie-Abbau bedeutet: Es gibt weniger Formulare und Vorschriften.
Dinge sollen einfacher und schneller werden.
Pflege-Bedürftige sind Menschen, die Pflege brauchen.
Sie können viele Dinge nicht mehr alleine tun.
Der Pflege-Bericht macht Probleme in der Pflege für alle sichtbar.
Ohne den Bericht sieht niemand diese Probleme.
Der VdK sagt: Jedes Mitglied im Sozial-Ausschuss soll den Bericht lesen.
Der Sozial-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern im Saarland.
Diese Gruppe entscheidet über Themen wie Pflege.
Nur mit dem Bericht können Politiker gute Entscheidungen treffen.
Der letzte Pflege-Bericht hat viele Probleme gezeigt.
Zum Beispiel: Kranken-Kassen helfen Pflege-Bedürftigen oft nicht genug.
Die Kranken-Kasse bezahlt Arzt-Besuche und Medikamente.
Dafür zahlen Menschen jeden Monat Geld ein.
Pflege-Bedürftige suchen einen Pflege-Dienst.
Ein Pflege-Dienst ist ein Unternehmen, das Menschen zu Hause pflegt.
Pflege-Kräfte kommen direkt in die Wohnung.
Die Kranken-Kassen geben nur eine Telefon-Liste.
Das ist keine ausreichende Hilfe.
Der Bericht zeigt noch mehr Probleme.
Zum Beispiel: Hilfe von Nachbarn ist schwer zu organisieren.
Oder: Jemand ruft um Hilfe.
Dann dauert es sehr lange, bis Hilfe kommt.
Oder: Pflege-Kräfte sprechen manchmal nicht gut Deutsch.
Diese Probleme wurden bei unangekündigten Besuchen in Pflege-Heimen entdeckt.
Pflege-Heime sind Häuser für Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen.
Dort wohnen und leben die Menschen.
Pflege-Kräfte helfen ihnen jeden Tag.
Unangekündigt bedeutet: ohne vorher Bescheid zu sagen.
Peter Springborn sagt: Der Pflege-Bericht ist kein unnötiger Papierkram.
Der Pflege-Bericht ist ein wichtiges Werkzeug.
Der Pflege-Bericht macht System-Probleme öffentlich sichtbar.
System-Probleme bedeutet: Das System selbst hat Fehler.
Zum Beispiel: Es gibt zu wenig Pflege-Kräfte.
Der VdK sagt: Der Bericht ist besonders wichtig für die ambulante Pflege.
Ambulante Pflege bedeutet: Menschen werden zu Hause gepflegt.
Eine Pflege-Kraft kommt dann regelmäßig in die Wohnung.
Der Bericht zeigt, wie die Pflege im Saarland funktioniert.
Der Bericht zeigt, was verschiedene Gruppen in der Pflege tun.
Nur so können Politiker gute Entscheidungen treffen.
Das Sozial-Ministerium ist eine Behörde der Landes-Regierung.
Das Sozial-Ministerium kümmert sich um Kranke, Arme und alte Menschen.
Das Sozial-Ministerium schreibt auch einen Bericht über die Pflege.
Der VdK sagt: Dieser Bericht ist nicht dasselbe.
Der Bericht des Sozial-Ministeriums kann den Pflege-Bericht nicht ersetzen.
Das Saarland war 2013 das erste Bundes-Land mit einem Pflege-Beauftragten.
Das Saarland hatte damit eine Vorreiter-Rolle.
Vorreiter-Rolle bedeutet: Man macht etwas als Erster und zeigt anderen den Weg.
Das neue Gesetz schafft die Bericht-Pflicht ab.
Bericht-Pflicht bedeutet: Jemand muss einen Bericht schreiben.
Das ist eine Regel, die eingehalten werden muss.
Das wäre ein Rückschritt.
Rückschritt bedeutet: Man geht zurück statt vorwärts.
Im Saarland leben besonders viele ältere Menschen.
Deshalb ist Pflege im Saarland sehr wichtig.
Der VdK sagt: Das Gesetz muss geändert werden.
Der VdK bittet die Landtags-Abgeordneten darum.
Landtags-Abgeordnete sind die gewählten Politiker im Saarland.
Foto: VdK Deutschland
SAARBRÜCKEN (kobinet)
Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung am 16. September 2026 warnt der Sozialverband VdK Saarland vor einem Verlust an Transparenz im Pflegesystem des Bundeslandes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzliche Berichtspflicht des saarländischen Pflegebeauftragten im Zuge des Bürokratieabbaus ersatzlos zu streichen. "Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, die Stimme der Pflegebedürftigen im Land zu schwächen", stellt Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland in diesem Zusammenhang fest. Der Pflegebericht dokumentiere Missstände öffentlich und zeige strukturelle Herausforderungen auf, die andernfalls unsichtbar blieben und nicht diskutiert würden. Aus Sicht des VdK sei der Bericht eine Pflichtlektüre für jedes Mitglied im Sozialausschuss des saarländischen Landtags, um fundierte politische Entscheidungen treffen zu können.
Der jüngste Bericht des Pflegebeauftragten habe unter anderem aufgedeckt, dass Krankenkassen ihrer Versorgungspflicht oft nur unzureichend nachkommen, indem sie Pflegebedürftige bei der Suche nach einem Pflegedienst mit Telefonlisten allein lassen. Zudem thematisiere er die hohen Hürden bei der Nutzung von Nachbarschaftshilfe sowie Probleme wie lange Wartezeiten auf Hilferufe oder sprachliche Barrieren beim Pflegepersonal, die durch unangekündigte Heimbesuche sichtbar wurden. "Der Pflegebericht ist kein überflüssiger Papierkram, sondern ein wirksames Werkzeug, um solche strukturellen Probleme öffentlich anzumahnen", so Springborn.
Der VdK betont, dass der Bericht des Pflegebeauftragten gerade im Bereich der ambulanten Pflege einen wesentlichen Beitrag leiste, um einen Überblick über das saarländische Pflegesystem zu geben – insbesondere über die Aktivitäten der verschiedenen Akteure. Diese Einblicke ermöglichten erst die politische Entscheidungsfähigkeit der Abgeordneten und müssten daher als Kontroll- und Informationswerkzeug bestehen bleiben. Der Pflegeinfrastrukturbericht des Sozialministeriums enthalte aus Sicht des VdK nur spärliche Schnittstellen zum Bericht des Pflegebeauftragten und könne diesen keinesfalls ersetzen.
Das Saarland habe als erstes Bundesland 2013 einen Pflegebeauftragten eingesetzt und damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Der geplante Wegfall der Berichtspflicht wäre daher ein Rückschritt für ein Land, in dem Pflege aufgrund der überdurchschnittlich alten Bevölkerung eine besondere Bedeutung habe. Der VdK appelliert an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf nachzubessern.
Foto: VdK Deutschland
SAARBRÜCKEN (kobinet)
Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung am 16. September 2026 warnt der Sozialverband VdK Saarland vor einem Verlust an Transparenz im Pflegesystem des Bundeslandes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzliche Berichtspflicht des saarländischen Pflegebeauftragten im Zuge des Bürokratieabbaus ersatzlos zu streichen. "Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, die Stimme der Pflegebedürftigen im Land zu schwächen", stellt Peter Springborn, Landesgeschäftsführer des VdK Saarland in diesem Zusammenhang fest. Der Pflegebericht dokumentiere Missstände öffentlich und zeige strukturelle Herausforderungen auf, die andernfalls unsichtbar blieben und nicht diskutiert würden. Aus Sicht des VdK sei der Bericht eine Pflichtlektüre für jedes Mitglied im Sozialausschuss des saarländischen Landtags, um fundierte politische Entscheidungen treffen zu können.
Der jüngste Bericht des Pflegebeauftragten habe unter anderem aufgedeckt, dass Krankenkassen ihrer Versorgungspflicht oft nur unzureichend nachkommen, indem sie Pflegebedürftige bei der Suche nach einem Pflegedienst mit Telefonlisten allein lassen. Zudem thematisiere er die hohen Hürden bei der Nutzung von Nachbarschaftshilfe sowie Probleme wie lange Wartezeiten auf Hilferufe oder sprachliche Barrieren beim Pflegepersonal, die durch unangekündigte Heimbesuche sichtbar wurden. "Der Pflegebericht ist kein überflüssiger Papierkram, sondern ein wirksames Werkzeug, um solche strukturellen Probleme öffentlich anzumahnen", so Springborn.
Der VdK betont, dass der Bericht des Pflegebeauftragten gerade im Bereich der ambulanten Pflege einen wesentlichen Beitrag leiste, um einen Überblick über das saarländische Pflegesystem zu geben – insbesondere über die Aktivitäten der verschiedenen Akteure. Diese Einblicke ermöglichten erst die politische Entscheidungsfähigkeit der Abgeordneten und müssten daher als Kontroll- und Informationswerkzeug bestehen bleiben. Der Pflegeinfrastrukturbericht des Sozialministeriums enthalte aus Sicht des VdK nur spärliche Schnittstellen zum Bericht des Pflegebeauftragten und könne diesen keinesfalls ersetzen.
Das Saarland habe als erstes Bundesland 2013 einen Pflegebeauftragten eingesetzt und damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Der geplante Wegfall der Berichtspflicht wäre daher ein Rückschritt für ein Land, in dem Pflege aufgrund der überdurchschnittlich alten Bevölkerung eine besondere Bedeutung habe. Der VdK appelliert an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf nachzubessern.





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