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NRW: Eltern und Selbsthilfe legen Aktionsplan für inklusive Bildung vor

Flagge Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet)

Mehr als vier Jahre nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag wartet Nordrhein-Westfalen weiter auf einen Aktionsplan für inklusive Bildung. Obwohl das 9. Schulrechtsänderungsgesetz seit 2014 vorsieht, dass sonderpädagogische Förderung in der Regel an allgemeinen Schulen stattfindet, fehlt vielen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Förderbedarfen ein wohnortnaher inklusiver Schulplatz in angemessener Qualität. Die Landesregierung hat zwar einzelne Maßnahmen ergriffen, einen umfassenden Aktionsplan gibt es jedoch bisher nicht. Eltern und Selbsthilfeorganisationen haben nun selbst einen solchen Plan erarbeitet. Die "LAG SELBSTHILFE NRW" e.V., "Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW" und der "mittendrin e.V." veröffentlichten mit Unterstützung des "Landesbehindertenrats NRW e.V." einen Aktionsplan inklusive Bildung. Dieser umfasst sechs Handlungsfelder: Ausbauplanung inklusiver Schulplätze, Ressourcensteuerung, Qualitätsentwicklung, Elternunterstützung, Bedarfsfeststellung sowie den Übergang von Schule in den Beruf.

In jedem Handlungsfeld sind zwei bis fünf zentrale Maßnahmen zusammengefasst, jeweils mit Vorgehensweise, Verantwortlichen, Evaluierungsvorschlägen und einem Ausblick auf notwendige finanzielle Ressourcen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören unter anderem eine transparente und vorausschauende Planung neuer inklusiver Schulen, eine starke Qualitätssteuerung durch die Schulaufsicht, eine bedarfsgerechte Verteilung der Personalstellen sowie ein Case-Management für die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Schwerbehinderung. Zudem ist eine externe Evaluierung der Umsetzung in den Schulen vorgesehen.

Der Aktionsplan basiert auf langjährigen Erfahrungen mit der inklusiven Entwicklung in NRW. Die Initiatorinnen und Initatoren betonen, dass ein komplexes Reformprojekt wie die inklusive Bildung nicht allein durch Gesetze und vereinzelte Maßnahmen realisierbar sei. Vielmehr brauche es ein durchdachtes Projektmanagement und einen verbindlichen Plan.

Der UN-Fachausschuss hatte Deutschland 2023 nach der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erneut aufgefordert, die inklusive Entwicklung des Schulsystems mit Aktionsplänen auf Länderebene zu steuern. Diese sollen klare Zielsetzungen und Indikatoren für eine überprüfbare Entwicklung enthalten.

Zentrales Ziel des vorgelegten Aktionsplans ist es, bis 2035 für alle Schüler – unabhängig von einer Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder erhöhtem individuellen Förderbedarf – ein qualitativ hochwertiges, effektives und wohnortnahes inklusives Schulangebot im Sozialraum bereitzustellen. Dies soll unabhängig von der Wahlentscheidung der Eltern gelten.

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