DÜSSELDORF (kobinet)
In Nord-rhein-West-falen gibt es noch keinen Aktions-Plan für inklusive Bildung.
Das ist ein Problem.
Ein Aktions-Plan ist ein Dokument.
Darin steht: Was soll getan werden?
Wer macht was?
Bis wann?
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen zusammen.
Auch Kinder mit Behinderungen lernen in derselben Schule.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Seit mehr als 4 Jahren gibt es diesen Plan noch nicht.
Das Gesetz sagt das seit 2014.
Kinder mit Behinderungen sollen in normale Schulen gehen.
Aber viele Kinder haben noch keinen guten Schul-Platz in der Nähe.
Eltern und Selbst-hilfe-Organisationen haben jetzt selbst gehandelt.
Selbst-hilfe-Organisationen sind Gruppen von Menschen.
Diese Menschen haben die gleiche Krankheit oder Behinderung.
Sie helfen sich gegenseitig.
Diese Gruppen haben einen Aktions-Plan geschrieben.
Dabei haben folgende Gruppen mitgemacht:
NRW ist kurz für Nord-rhein-West-falen.
e.V. bedeutet: eingetragener Verein.
Ein eingetragener Verein ist eine anerkannte Gruppe von Menschen.
Der Plan hat 6 Handlungs-felder.
Ein Handlungs-feld ist ein Thema.
Bei diesem Thema soll etwas verändert werden.
Zum Beispiel: Schulen sollen mehr Personal bekommen.
Die 6 Handlungs-felder sind:
Qualität an Schulen bedeutet: Die Schule macht ihre Arbeit gut.
Die Kinder lernen wirklich etwas.
Wechsel von der Schule in den Beruf bedeutet: Das Kind geht nach der Schule an einen Arbeits-Platz.
Für jedes Handlungs-feld gibt es genaue Maßnahmen.
Maßnahmen sind feste Schritte.
Diese Schritte müssen getan werden.
Zum Beispiel: Eine neue Regel einführen oder mehr Geld für Schulen geben.
Es steht auch dabei, wer dafür verantwortlich ist.
Verantwortlich sein bedeutet: Man muss für etwas sorgen.
Und wie viel Geld gebraucht wird.
Wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel:
Eine unabhängige Prüfung bedeutet: Jemand von außen schaut nach.
Diese Person gehört nicht zur Schule.
Sie prüft, ob alles gut läuft.
Die Initiator-innen und Initiatoren sagen etwas Wichtiges.
Initiator-innen und Initiatoren sind die Menschen, die den Plan gestartet haben.
Sie sagen: Gesetze allein reichen nicht.
Es braucht einen klaren Plan mit guten Schritten.
Die Vereinten Nationen haben 2023 etwas gesagt.
Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe von Ländern.
193 Länder der Welt arbeiten dort zusammen.
Sie treffen gemeinsame Entscheidungen für alle Menschen.
Sie haben gesagt: Jedes Bundes-land braucht einen eigenen Aktions-Plan.
Ein Bundes-land ist ein Teil von Deutschland. Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Der Plan muss klare Ziele haben.
Man muss prüfen können, ob die Ziele erreicht werden.
Das Ziel des Aktions-Plans ist klar.
Bis 2035 soll es überall gute inklusive Schulen geben.
Diese Schulen sollen für alle Kinder da sein.
Auch für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förder-Bedarf.
Die Schulen sollen in der Nähe sein.
Eltern sollen die Schule für ihr Kind selbst aussuchen können.
Foto: Gemeinfrei, public domain
DÜSSELDORF (kobinet)
Mehr als vier Jahre nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag wartet Nordrhein-Westfalen weiter auf einen Aktionsplan für inklusive Bildung. Obwohl das 9. Schulrechtsänderungsgesetz seit 2014 vorsieht, dass sonderpädagogische Förderung in der Regel an allgemeinen Schulen stattfindet, fehlt vielen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Förderbedarfen ein wohnortnaher inklusiver Schulplatz in angemessener Qualität. Die Landesregierung hat zwar einzelne Maßnahmen ergriffen, einen umfassenden Aktionsplan gibt es jedoch bisher nicht. Eltern und Selbsthilfeorganisationen haben nun selbst einen solchen Plan erarbeitet. Die "LAG SELBSTHILFE NRW" e.V., "Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW" und der "mittendrin e.V." veröffentlichten mit Unterstützung des "Landesbehindertenrats NRW e.V." einen Aktionsplan inklusive Bildung. Dieser umfasst sechs Handlungsfelder: Ausbauplanung inklusiver Schulplätze, Ressourcensteuerung, Qualitätsentwicklung, Elternunterstützung, Bedarfsfeststellung sowie den Übergang von Schule in den Beruf.
In jedem Handlungsfeld sind zwei bis fünf zentrale Maßnahmen zusammengefasst, jeweils mit Vorgehensweise, Verantwortlichen, Evaluierungsvorschlägen und einem Ausblick auf notwendige finanzielle Ressourcen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören unter anderem eine transparente und vorausschauende Planung neuer inklusiver Schulen, eine starke Qualitätssteuerung durch die Schulaufsicht, eine bedarfsgerechte Verteilung der Personalstellen sowie ein Case-Management für die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Schwerbehinderung. Zudem ist eine externe Evaluierung der Umsetzung in den Schulen vorgesehen.
Der Aktionsplan basiert auf langjährigen Erfahrungen mit der inklusiven Entwicklung in NRW. Die Initiatorinnen und Initatoren betonen, dass ein komplexes Reformprojekt wie die inklusive Bildung nicht allein durch Gesetze und vereinzelte Maßnahmen realisierbar sei. Vielmehr brauche es ein durchdachtes Projektmanagement und einen verbindlichen Plan.
Der UN-Fachausschuss hatte Deutschland 2023 nach der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erneut aufgefordert, die inklusive Entwicklung des Schulsystems mit Aktionsplänen auf Länderebene zu steuern. Diese sollen klare Zielsetzungen und Indikatoren für eine überprüfbare Entwicklung enthalten.
Zentrales Ziel des vorgelegten Aktionsplans ist es, bis 2035 für alle Schüler – unabhängig von einer Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder erhöhtem individuellen Förderbedarf – ein qualitativ hochwertiges, effektives und wohnortnahes inklusives Schulangebot im Sozialraum bereitzustellen. Dies soll unabhängig von der Wahlentscheidung der Eltern gelten.
Foto: Gemeinfrei, public domain
DÜSSELDORF (kobinet)
Mehr als vier Jahre nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag wartet Nordrhein-Westfalen weiter auf einen Aktionsplan für inklusive Bildung. Obwohl das 9. Schulrechtsänderungsgesetz seit 2014 vorsieht, dass sonderpädagogische Förderung in der Regel an allgemeinen Schulen stattfindet, fehlt vielen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Förderbedarfen ein wohnortnaher inklusiver Schulplatz in angemessener Qualität. Die Landesregierung hat zwar einzelne Maßnahmen ergriffen, einen umfassenden Aktionsplan gibt es jedoch bisher nicht. Eltern und Selbsthilfeorganisationen haben nun selbst einen solchen Plan erarbeitet. Die "LAG SELBSTHILFE NRW" e.V., "Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW" und der "mittendrin e.V." veröffentlichten mit Unterstützung des "Landesbehindertenrats NRW e.V." einen Aktionsplan inklusive Bildung. Dieser umfasst sechs Handlungsfelder: Ausbauplanung inklusiver Schulplätze, Ressourcensteuerung, Qualitätsentwicklung, Elternunterstützung, Bedarfsfeststellung sowie den Übergang von Schule in den Beruf.
In jedem Handlungsfeld sind zwei bis fünf zentrale Maßnahmen zusammengefasst, jeweils mit Vorgehensweise, Verantwortlichen, Evaluierungsvorschlägen und einem Ausblick auf notwendige finanzielle Ressourcen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören unter anderem eine transparente und vorausschauende Planung neuer inklusiver Schulen, eine starke Qualitätssteuerung durch die Schulaufsicht, eine bedarfsgerechte Verteilung der Personalstellen sowie ein Case-Management für die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Schwerbehinderung. Zudem ist eine externe Evaluierung der Umsetzung in den Schulen vorgesehen.
Der Aktionsplan basiert auf langjährigen Erfahrungen mit der inklusiven Entwicklung in NRW. Die Initiatorinnen und Initatoren betonen, dass ein komplexes Reformprojekt wie die inklusive Bildung nicht allein durch Gesetze und vereinzelte Maßnahmen realisierbar sei. Vielmehr brauche es ein durchdachtes Projektmanagement und einen verbindlichen Plan.
Der UN-Fachausschuss hatte Deutschland 2023 nach der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erneut aufgefordert, die inklusive Entwicklung des Schulsystems mit Aktionsplänen auf Länderebene zu steuern. Diese sollen klare Zielsetzungen und Indikatoren für eine überprüfbare Entwicklung enthalten.
Zentrales Ziel des vorgelegten Aktionsplans ist es, bis 2035 für alle Schüler – unabhängig von einer Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder erhöhtem individuellen Förderbedarf – ein qualitativ hochwertiges, effektives und wohnortnahes inklusives Schulangebot im Sozialraum bereitzustellen. Dies soll unabhängig von der Wahlentscheidung der Eltern gelten.





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