Berlin (kobinet)
Der Sozi-al-ver-band VdK Saar-land hat im Jahr 2025 viel für seine Mit-glie-der erreicht.
Ein Sozi-al-ver-band ist ein Verein.
Er hilft Menschen bei Problemen mit Ämtern.
Die Mit-glie-der haben fast 5,2 Mil-lio-nen Euro bekommen.
Das Geld kam als Nach-zah-lun-gen und Ren-ten-An-sprü-che.
Nach-zah-lun-gen ist Geld, das man früher hätte bekommen sollen.
Es wird später aus-ge-zahlt.
Ein Ren-ten-An-spruch bedeutet: Man hat ein Recht auf Ren-ten-Geld.
Das Amt hatte das Geld aber nicht gezahlt.
Der VdK hat das Geld dann geholt.
Der VdK hat ins-ge-samt 4.489 Ver-fah-ren ab-ge-schlos-sen.
Ein Ver-fah-ren bedeutet: Der VdK hilft jemandem bei einem Problem.
Der VdK schreibt Briefe oder geht zum Gericht.
Da-von waren 1.410 An-trä-ge und 2.264 Wi-der-sprü-che.
Au-ßer-dem gab es 783 Kla-gen und 32 Be-ru-fun-gen.
Ein Wi-der-spruch bedeutet: Man bekommt einen Brief vom Amt.
Man ist nicht ein-ver-stan-den mit dem Brief.
Dann schreibt man dem Amt: Ich bin anderer Meinung.
Eine Kla-ge ist ein An-trag an ein Gericht.
Man sagt damit: Ich wurde un-ge-recht behandelt.
Man möchte Recht bekommen.
Eine Be-ru-fung bedeutet: Man ist mit einem Ur-teil nicht ein-ver-stan-den.
Man fragt ein höheres Gericht um eine neue Ent-schei-dung.
Fast jeder zweite Wi-der-spruch war er-folg-reich.
Fast jede zweite Kla-ge war er-folg-reich.
Er-folg-reich bedeutet: Das Amt hat seine Ent-schei-dung geändert.
Die Mit-glie-der haben bekommen, was ihnen zu-stand.
Viele Fälle be-tra-fen das Thema Schwer-be-hin-de-rung.
Eine Schwer-Be-hin-de-rung ist eine starke Be-hin-de-rung.
Ein Amt prüft das und stellt einen Aus-weis aus.
Bei Schwer-be-hin-de-rung war jeder zweite Wi-der-spruch er-folg-reich.
Fast 3 von 4 Kla-gen bei Schwer-be-hin-de-rung waren er-folg-reich.
Andere Fälle be-tra-fen die Ren-ten-Ver-si-che-rung.
Auch bei der Pflege-Ver-si-che-rung hat der VdK ge-hol-fen.
Die Pflege-Ver-si-che-rung zahlt Geld, wenn man Hilfe braucht.
Die Kran-ken-Ver-si-che-rung bezahlt den Arzt für dich.
Bei der Kran-ken-Ver-si-che-rung war jeder zweite Wi-der-spruch er-folg-reich.
Fast jede zweite Kla-ge dort war er-folg-reich.
Die Nach-zah-lun-gen um-fass-ten zum Bei-spiel Kran-ken-geld.
Kran-ken-geld ist Geld vom Staat.
Man bekommt es, wenn man krank ist und nicht arbeiten kann.
Das Amt hat auch Er-werbs-min-de-rungs-Ren-te nach-ge-zahlt.
Er-werbs-min-de-rungs-Ren-te ist Geld vom Staat.
Menschen bekommen es, wenn sie wegen Krank-heit nicht mehr arbeiten können.
Au-ßer-dem gab es Wit-wen-Ren-te und Wai-sen-Ren-te.
Wit-wen-Ren-te ist Geld für Menschen, deren Ehe-Part-ner ge-stor-ben ist.
Wai-sen-Ren-te ist Geld für Kinder, deren El-tern ge-stor-ben sind.
12 haupt-amt-li-che VdK-Ju-ris-ten haben ge-hol-fen.
Haupt-amt-lich bedeutet: Diese Ju-ris-ten werden vom VdK be-zahlt.
Das ist ihr Beruf.
Ju-ris-ten sind Fach-Leu-te für Ge-set-ze.
Sie helfen Menschen bei Rechts-Fra-gen.
Auch eh-ren-amt-li-che Mit-ar-bei-ter waren dabei.
Eh-ren-amt-lich bedeutet: Diese Menschen helfen freiwillig.
Sie bekommen dafür kein Geld.
Sie haben rund 14.000 Be-ra-tungs-ge-sprä-che ge-führt.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK Saarland hat im Geschäftsjahr 2025 für seine Mitglieder knapp 5,2 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Insgesamt wurden 4.489 Verfahren abgeschlossen, darunter 1.410 Anträge, 2.264 Widersprüche und 783 Klagen sowie 32 Berufungen. Im Durchschnitt war fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage erfolgreich. Die bearbeiteten Fälle betrafen vor allem die Bereiche Schwerbehinderung und gesetzliche Rentenversicherung, gefolgt von Pflege- und Krankenversicherung. Im Bereich Schwerbehinderung führten jeder zweite Widerspruch und fast drei Viertel der Klagen zum Erfolg. Bei der Krankenversicherung waren es jeder zweite Widerspruch und fast jede zweite Klage. Die Nachzahlungen umfassten unter anderem Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Waisenrente. Die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und ehrenamtlichen Mitarbeiter führten rund 14.000 Beratungsgespräche durch.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK Saarland hat im Geschäftsjahr 2025 für seine Mitglieder knapp 5,2 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Insgesamt wurden 4.489 Verfahren abgeschlossen, darunter 1.410 Anträge, 2.264 Widersprüche und 783 Klagen sowie 32 Berufungen. Im Durchschnitt war fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage erfolgreich. Die bearbeiteten Fälle betrafen vor allem die Bereiche Schwerbehinderung und gesetzliche Rentenversicherung, gefolgt von Pflege- und Krankenversicherung. Im Bereich Schwerbehinderung führten jeder zweite Widerspruch und fast drei Viertel der Klagen zum Erfolg. Bei der Krankenversicherung waren es jeder zweite Widerspruch und fast jede zweite Klage. Die Nachzahlungen umfassten unter anderem Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Waisenrente. Die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und ehrenamtlichen Mitarbeiter führten rund 14.000 Beratungsgespräche durch.





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