Berlin (kobinet)
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Sie wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das passiert zum Beispiel wegen der Her-kunft.
Her-kunft bedeutet: Woher jemand kommt.
Zum Beispiel aus welchem Land oder welcher Familie.
Oder wegen des Ge-schlechts.
Ge-schlecht bedeutet: ob jemand eine Frau oder ein Mann ist.
Oder ob jemand etwas anderes ist.
Gegen Dis-kri-mi-nie-rung kann man vor Ge-richt klagen.
Ein Ge-richt ist ein Ort.
Dort entscheiden Menschen über Recht und Unrecht.
Klagen bedeutet: Man kämpft vor Ge-richt für sein Recht.
Das kostet viel Zeit und Kraft.
Man braucht auch viel Geld dafür.
Das ist für viele Menschen sehr schwer.
Dis-kri-mi-nie-rung betrifft oft viele Menschen gleichzeitig.
Des-halb sollten Ver-bände klagen dürfen.
Ein Ver-band ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam für dieses Ziel ein.
Ver-bände sollen für viele Menschen vor Ge-richt gehen dürfen.
Das All-ge-mei-ne Gleich-be-hand-lungs-ge-setz schützt Menschen vor Unrecht.
Das Gesetz heißt auch kurz: AGG.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Das AGG gilt seit dem 18. August 2006 in Deutschland.
Das AGG wird gerade neu geschrieben.
Das Bünd-nis AGG Reform Jetzt! fordert mehr Schutz.
Ein Bünd-nis bedeutet: Viele Gruppen schließen sich zusammen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Das Bünd-nis hat eine Pe-ti-tion gestartet.
Eine Pe-ti-tion ist eine Bitte an wichtige Leute.
Viele Menschen unterschreiben sie gemeinsam.
Mit der Pe-ti-tion fordert das Bünd-nis mehr Schutz vor Dis-kri-mi-nie-rung.
Hier könnt ihr die Pe-ti-tion unterschreiben:
Pe-ti-tion für die AGG-Reform
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet)
Menschen sollten nicht allein gegen Diskriminierung vor Gericht kämpfen müssen. Ein Rechtsstreit kann Zeit, Kraft und Geld kosten. Gleichzeitig betrifft Diskriminierung häufig nicht nur einzelne Personen, sondern weist auf strukturelle Probleme hin. Deshalb brauchen Antidiskriminierungsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! die Möglichkeit, statt der betroffenen Person zu klagen und Diskriminierung gerichtlich feststellen zu lassen. Doch ein solches Verbandsklagerecht fehlt auch im aktuellen Reformentwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das aktuell im Bundestag beraten wird. Wenn das AGG jetzt reformiert wird, muss sich das nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! ändern. Deshalb hat das Bündnis eine Petition zu diesem und weiteren Kritikpunkten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 18. August 2006 in Deutschland gilt, gestartet.
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet)
Menschen sollten nicht allein gegen Diskriminierung vor Gericht kämpfen müssen. Ein Rechtsstreit kann Zeit, Kraft und Geld kosten. Gleichzeitig betrifft Diskriminierung häufig nicht nur einzelne Personen, sondern weist auf strukturelle Probleme hin. Deshalb brauchen Antidiskriminierungsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! die Möglichkeit, statt der betroffenen Person zu klagen und Diskriminierung gerichtlich feststellen zu lassen. Doch ein solches Verbandsklagerecht fehlt auch im aktuellen Reformentwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das aktuell im Bundestag beraten wird. Wenn das AGG jetzt reformiert wird, muss sich das nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! ändern. Deshalb hat das Bündnis eine Petition zu diesem und weiteren Kritikpunkten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 18. August 2006 in Deutschland gilt, gestartet.





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