Berlin (kobinet)
Manchmal behandeln Be-hör-den Menschen ungerecht.
Eine Be-hör-de ist ein Amt des Staates.
Dort erledigen Menschen Aufgaben für alle Bürger.
Das nennt man Dis-kri-mi-nie-rung.
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Es gibt ein Gesetz dagegen.
Das Gesetz heißt: All-ge-mei-nes Gleich-be-hand-lungs-ge-setz.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Kurz gesagt: AGG.
Im Text schreiben wir jetzt immer AGG.
Das AGG schützt aber nicht vor allem.
Es schützt nicht vor Dis-kri-mi-nie-rung durch den Staat.
Der Staat sind zum Beispiel Be-hör-den und die Polizei.
Das ist eine große Lücke im Schutz.
Diese Lücke muss geschlossen werden.
Das AGG gibt es seit 20 Jahren.
Jetzt soll es verändert werden.
Das nennt man Re-form.
Bei einer Re-form wird etwas geändert.
Das Ziel ist: Etwas soll besser werden.
Der neue Gesetz-Ent-wurf wird gerade besprochen.
Ein Gesetz-Ent-wurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Aber der neue Plan reicht nicht aus.
Er schützt immer noch nicht vor Dis-kri-mi-nie-rung durch den Staat.
Deshalb kämpft ein Bünd-nis für mehr Schutz.
Ein Bünd-nis ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Dieses Bünd-nis heißt: AGG Reform Jetzt!
Das Bünd-nis fordert: Be-hör-den und Polizei müssen sich ans AGG halten.
Das Bünd-nis hat eine Pe-ti-tion gestartet.
Eine Pe-ti-tion ist eine Unterschriften-Sammlung für eine Forderung.
Über 50.000 Menschen haben schon unterschrieben.
Du kannst die Pe-ti-tion hier unterschreiben:
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt
Berlin (kobinet)
Was passiert, wenn der Staat selbst diskriminiert? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bislang nicht vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei und andere staatliche Stellen. Diese zentrale Schutzlücke muss nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! endlich geschlossen werden. 20 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2026 besteht gerade jetzt die Chance dazu: Das AGG soll nach 20 Jahren reformiert werden und der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Doch der aktuelle Entwurf schafft keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln. Deshalb fordert das Bündnis AGG Reform Jetzt!: Staatliches Handeln muss in den Anwendungsbereich des AGG aufgenommen werden und hat hierzu und zu weiteren Aspekten, die im Gesetzentwurf fehlen, eine Petition gestartet, die bereits von über 50.000 Menschen unterstüzt wird.
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt
Berlin (kobinet)
Was passiert, wenn der Staat selbst diskriminiert? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bislang nicht vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei und andere staatliche Stellen. Diese zentrale Schutzlücke muss nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! endlich geschlossen werden. 20 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2026 besteht gerade jetzt die Chance dazu: Das AGG soll nach 20 Jahren reformiert werden und der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Doch der aktuelle Entwurf schafft keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln. Deshalb fordert das Bündnis AGG Reform Jetzt!: Staatliches Handeln muss in den Anwendungsbereich des AGG aufgenommen werden und hat hierzu und zu weiteren Aspekten, die im Gesetzentwurf fehlen, eine Petition gestartet, die bereits von über 50.000 Menschen unterstüzt wird.





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