Berlin (kobinet)
Das Bundes-Verkehrs-Ministerium gibt Geld für neue Fahrzeuge.
Das Bundes-Verkehrs-Ministerium ist ein Amt in Deutschland.
Das Amt kümmert sich um Straßen, Züge und Flug-Zeuge.
Diese Fahrzeuge fahren alleine ohne Fahrer.
Das nennt man: autonomes Fahren.
Beim autonomen Fahren steuert das Auto sich selbst.
Kein Mensch muss das Steuer halten.
Das Ministerium gibt bis zu 14 Millionen Euro dafür.
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie kämpfen gemeinsam für ihre Rechte.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderungen.
Der VdK hilft auch älteren Menschen.
Der VdK warnt vor einem Problem.
Die neuen Fahrzeuge könnten Menschen mit Behinderungen ausschließen.
Barriere-Freiheit ist keine Bedingung für die Förderung.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Förderung bedeutet: Die Regierung gibt Geld für ein Projekt.
Das ist das Problem.
Verena Bentele ist die Chefin des VdK.
Die Chefin spricht für alle Mitglieder des VdK.
Verena Bentele sagt:
Autonomes Fahren muss für alle nutzbar sein.
Barriere-Freiheit darf kein Wunsch sein.
Barriere-Freiheit muss eine Pflicht sein.
Fahrzeuge müssen barriere-frei sein.
Haltestellen auch.
Das muss von Anfang an gelten.
Nicht erst später.
Der VdK sieht autonomes Fahren als Chance für mehr Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Aber der VdK warnt: Barriere-Freiheit darf nicht wieder vergessen werden.
Früher gab es oft nur unverbindliche Fristen.
Unverbindlich bedeutet: Niemand muss sich wirklich daran halten.
Jetzt plant die Bundes-Regierung eine Änderung im Gesetz.
Das Gesetz heißt Personen-Beförderungs-Gesetz.
Das Personen-Beförderungs-Gesetz ist eine Regel.
Die Regel gilt für Busse und Bahnen.
Die Regel sagt: Fahrgäste müssen sicher befördert werden.
Bisher stand in diesem Gesetz ein klares Datum für Barriere-Freiheit.
Die Bundes-Regierung will dieses Datum streichen.
Es soll nur noch ein allgemeines Ziel geben.
Kein klares Datum mehr.
Der VdK kritisiert das.
Verena Bentele sagt:
Die Bundes-Regierung nennt Inklusion als Ziel.
Aber Barriere-Freiheit ist keine Pflicht.
Das passt nicht zusammen.
Das ist ein Rück-Schritt für Millionen Menschen.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Bundesverkehrsministerium fördert autonome Fahrzeuge im ÖPNV und Güterverkehr mit bis zu 14 Millionen Euro. Der VdK warnt, dass ohne verbindliche Barrierefreiheit als Fördervoraussetzung autonome Systeme Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ausschließen könnten.
VdK-Präsidentin Verena Bentele betont: "Wer autonomes Fahren wirklich inklusiv gestalten will, darf Barrierefreiheit nicht nur als Ziel nennen, sondern muss sie zur Bedingung machen. Geförderte Fahrzeuge, Haltestellen und Softwarelösungen sind von Beginn an so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind."
Der VdK sieht in neuen Technologien wie autonomen Fahrfunktionen eine Chance, den ÖPNV inklusiver zu gestalten. Allerdings dürfe nicht an denselben Stellen gescheitert werden wie bisher: an unverbindlichen Fristen und fehlenden verpflichtenden Vorgaben. Aktuell zeigt die Debatte um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), warum der Verband hier besonders wachsam ist. Die Bundesregierung plant, die bisher im PBefG verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV zu streichen. Statt eines klaren Ziels mit konkretem Datum soll künftig nur noch das allgemeine Ziel der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gelten. Der VdK kritisiert dies.
"Es passt nicht zusammen, einerseits ‚größere Inklusion‘ als Ziel des autonomen Fahrens zu nennen und gleichzeitig Barrierefreiheit nicht als Fördervoraussetzung zu benennen", so Bentele. "Das signalisiert: Barrierefreiheit ist wichtig, aber nicht dringend. Für Millionen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ist das ein Rückschritt."
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Bundesverkehrsministerium fördert autonome Fahrzeuge im ÖPNV und Güterverkehr mit bis zu 14 Millionen Euro. Der VdK warnt, dass ohne verbindliche Barrierefreiheit als Fördervoraussetzung autonome Systeme Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ausschließen könnten.
VdK-Präsidentin Verena Bentele betont: "Wer autonomes Fahren wirklich inklusiv gestalten will, darf Barrierefreiheit nicht nur als Ziel nennen, sondern muss sie zur Bedingung machen. Geförderte Fahrzeuge, Haltestellen und Softwarelösungen sind von Beginn an so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind."
Der VdK sieht in neuen Technologien wie autonomen Fahrfunktionen eine Chance, den ÖPNV inklusiver zu gestalten. Allerdings dürfe nicht an denselben Stellen gescheitert werden wie bisher: an unverbindlichen Fristen und fehlenden verpflichtenden Vorgaben. Aktuell zeigt die Debatte um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), warum der Verband hier besonders wachsam ist. Die Bundesregierung plant, die bisher im PBefG verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV zu streichen. Statt eines klaren Ziels mit konkretem Datum soll künftig nur noch das allgemeine Ziel der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gelten. Der VdK kritisiert dies.
"Es passt nicht zusammen, einerseits ‚größere Inklusion‘ als Ziel des autonomen Fahrens zu nennen und gleichzeitig Barrierefreiheit nicht als Fördervoraussetzung zu benennen", so Bentele. "Das signalisiert: Barrierefreiheit ist wichtig, aber nicht dringend. Für Millionen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ist das ein Rückschritt."




