MÜNSTER (kobinet)
Das Netz-werk Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW ist besorgt.
Ein Netz-werk ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben die gleichen Ziele.
Das Netz-werk warnt vor geplanten Änderungen.
Die Änderungen betreffen die Ein-gliederungs-hilfe.
Ein-gliederungs-hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
Mit dieser Hilfe können sie am Leben teil-nehmen.
Eine geplante Änderung betrifft Assistenz-Leistungen.
Assistenz-Leistungen bedeutet: Eine Person hilft dir im Alltag.
Zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen.
Eine weitere Änderung ist das Pooling.
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Hilfs-Person.
Zum Beispiel teilen sich mehrere Kinder eine Begleit-Person.
Bisher war das Pooling die Ausnahme.
Künftig soll das Pooling die Regel sein.
Das gilt für Kita, Schule und Hoch-schule.
Das Netz-werk kritisiert das.
Frauen mit Behinderung müssen selbst entscheiden können.
Sie müssen wählen können: Wer hilft mir?
Das ist wichtig bei körper-nahen Tätigkeiten.
Körper-nahe Tätigkeiten passieren nah am Körper.
Zum Beispiel Waschen, Anziehen oder Pflege.
Das sind sehr persönliche Situationen.
Eine weitere Änderung betrifft Einkommen und Vermögen.
Vermögen bedeutet: Geld und Besitz einer Person.
Künftig müssen Frauen mit Behinderung mehr selbst bezahlen.
Arbeit und Studium lohnen sich dann weniger.
Das schränkt die wirtschaft-liche Unabhängigkeit ein.
Wirtschaft-liche Unabhängigkeit bedeutet: Eine Person verdient ihr eigenes Geld.
Sie entscheidet selbst, was sie damit macht.
Gertrud Servos spricht für das Netz-werk.
Sie sagt: Frauen mit Behinderung kämpfen schon gegen viele Hürden.
Es gibt Hürden wegen des Geschlechts.
Es gibt Hürden wegen der Behinderung.
Diese Pläne machen es noch schwerer.
Das Netz-werk sagt: Menschen mit Behinderung gehören zu NRW.
Selbst-bestimmung ist ein wichtiges Ziel.
Selbst-bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Teil-habe ist auch ein wichtiges Ziel.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Diese Ziele dürfen nicht weg-genommen werden.
Foto: NetzwerkBüro
MÜNSTER (kobinet)
Anlässlich des 80. Geburtstags von Nordrhein-Westfalen am 30. und 31. August 2026 in Münster warnt das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW vor geplanten Änderungen bei der Eingliederungshilfe. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Ausweitung des Poolings von Assistenzleistungen sowie die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Diese Vorschläge lösen bei vielen Frauen mit Behinderungen Sorgen um ihre berufliche Zukunft und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus.
Gertud Servos, Sprecherin des Netzwerks, betont: "Wenn eine Frau überlegen muss, ob sich ein Studium oder eine qualifizierte Berufstätigkeit für sie überhaupt noch lohnt, weil sie einen erheblichen Teil ihres Einkommens für behinderungsbedingt notwendige Unterstützung einsetzen müsste, reden wir nicht über eine technische Sparmaßnahme. Dann greift Sozialpolitik unmittelbar in Lebensentwürfe ein." Gerade Frauen mit Behinderungen erleben auf dem Weg in Ausbildung und Beruf Barrieren aufgrund von Geschlecht und Behinderung. Berufliche Qualifikation und Erwerbsarbeit dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass notwendige Unterstützung die wirtschaftliche Eigenständigkeit wieder einschränkt.
Konkret kritisiert das Netzwerk die geplante Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei Assistenzleistungen in Kita, Schule und Hochschule: Künftig soll gemeinsame Assistenz die Regel sein, eine 1:1-Assistenz nur in Ausnahmefällen. Servos mahnt: "Ob ich von einer Frau oder einem Mann bei körpernahen Tätigkeiten unterstützt werde, ist keine organisatorische Nebensache. Frauen müssen selbst entscheiden können, wem sie in diesen sehr persönlichen Situationen vertrauen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht darf nicht dem Kostendruck geopfert werden."
Das Netzwerk erinnert daran, dass Menschen mit Behinderungen zur Vielfalt Nordrhein-Westfalens gehören. Die aktuellen Reformvorschläge dürfen nicht dazu führen, dass hart erkämpfte Fortschritte bei Selbstbestimmung und Teilhabe wieder zurückgenommen werden.
Foto: NetzwerkBüro
MÜNSTER (kobinet)
Anlässlich des 80. Geburtstags von Nordrhein-Westfalen am 30. und 31. August 2026 in Münster warnt das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW vor geplanten Änderungen bei der Eingliederungshilfe. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Ausweitung des Poolings von Assistenzleistungen sowie die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Diese Vorschläge lösen bei vielen Frauen mit Behinderungen Sorgen um ihre berufliche Zukunft und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus.
Gertud Servos, Sprecherin des Netzwerks, betont: "Wenn eine Frau überlegen muss, ob sich ein Studium oder eine qualifizierte Berufstätigkeit für sie überhaupt noch lohnt, weil sie einen erheblichen Teil ihres Einkommens für behinderungsbedingt notwendige Unterstützung einsetzen müsste, reden wir nicht über eine technische Sparmaßnahme. Dann greift Sozialpolitik unmittelbar in Lebensentwürfe ein." Gerade Frauen mit Behinderungen erleben auf dem Weg in Ausbildung und Beruf Barrieren aufgrund von Geschlecht und Behinderung. Berufliche Qualifikation und Erwerbsarbeit dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass notwendige Unterstützung die wirtschaftliche Eigenständigkeit wieder einschränkt.
Konkret kritisiert das Netzwerk die geplante Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei Assistenzleistungen in Kita, Schule und Hochschule: Künftig soll gemeinsame Assistenz die Regel sein, eine 1:1-Assistenz nur in Ausnahmefällen. Servos mahnt: "Ob ich von einer Frau oder einem Mann bei körpernahen Tätigkeiten unterstützt werde, ist keine organisatorische Nebensache. Frauen müssen selbst entscheiden können, wem sie in diesen sehr persönlichen Situationen vertrauen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht darf nicht dem Kostendruck geopfert werden."
Das Netzwerk erinnert daran, dass Menschen mit Behinderungen zur Vielfalt Nordrhein-Westfalens gehören. Die aktuellen Reformvorschläge dürfen nicht dazu führen, dass hart erkämpfte Fortschritte bei Selbstbestimmung und Teilhabe wieder zurückgenommen werden.





Lesermeinungen