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VdK fordert Grundgesetzanpassung für verbindlichen Hitze- und Klimaschutz

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Foto: VdK Deutschland

Berlin (kobinet)

Anlässlich der Kabinettsklausur der Bundesregierung am 25. August 2026, bei der Hitzeschutz und Klimaanpassung beraten werden, fordert der Sozialverband VdK, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dadurch sollen Kommunen finanziell besser in die Lage versetzt werden, effektiven Hitzeschutz umzusetzen. "Wir brauchen flächendeckend kommunale Hitzeaktions- und einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne, etwa für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – und zwar verbindlich, nicht nur optional", sagte Horst Vöge, Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland.

Der VdK verlangt zudem freiwillige Hitzeregister, um besonders gefährdete Menschen in Hitzeperioden gezielt zu erreichen. Gezielte Förderungen sollen Haushalte unterstützen, die sich teure Hitzeschutzmaßnahmen in ihren Wohnungen nicht leisten können. Öffentliche "Cooling Centers" sollten an extremen Hitzetagen für alle zugänglich sein.

Die Bundesregierung dürfe sich nicht auf die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen beschränken, betonte Vöge. Sie müsse auch den Klimaschutz finanzieren, um den Klimawandel zu verlangsamen. "Mehr als 14.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland bereits in diesem Jahr sollten Weckruf genug sein. Die Bundesregierung muss handeln und den Klimaschutz fördern. Es reicht nicht mehr aus, lose Versprechungen zu machen", so Vöge.