BERLIN (kobinet)
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter hilft Menschen mit Körper-Behinderungen.
Ein Bundes-Verband ist eine große Gruppe.
Viele kleinere Gruppen arbeiten dort zusammen.
Sie sprechen gemeinsam für alle Mitglieder.
Der Verband heißt kurz: BSK.
Der BSK fordert eine wichtige Änderung.
Es geht um Zuzahlungen.
Zuzahlungen bedeutet: Menschen müssen selbst Geld zahlen.
Sie zahlen Geld für ihre Hilfs-Mittel.
Ein Hilfs-Mittel ist ein Werkzeug für den Alltag.
Es macht das Leben leichter.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Roll-Stühle oder Prothesen.
Prothesen sind künstliche Körper-Teile.
Sie ersetzen zum Beispiel einen Arm oder ein Bein.
Der BSK will diese Zuzahlungen abschaffen.
Abschaffen bedeutet: Diese Zuzahlungen soll es nicht mehr geben.
Im Juli 2025 hat die Regierung ein neues Gesetz beschlossen.
Durch dieses Gesetz müssen Menschen mehr Geld selbst zahlen.
Das Gesetz betrifft die Kranken-Kassen.
Die Kranken-Kasse zahlt für Arzt-Besuche und Medikamente.
Man zahlt jeden Monat Geld ein.
Man bekommt Hilfe, wenn man krank ist.
Der BSK sagt: Das neue Gesetz ist nicht gut.
Menschen mit Körper-Behinderungen haben oft wenig Geld.
Eine Körper-Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann seinen Körper nicht so benutzen wie andere.
Zum Beispiel kann ein Mensch nicht gehen oder nicht greifen.
Diese Menschen sollen ihre Hilfs-Mittel trotzdem bekommen.
Im Februar 2025 gab es ein anderes Gesetz.
Dieses Gesetz sollte Kindern mit Behinderungen helfen.
Kinder sollten schneller ihre Hilfs-Mittel bekommen.
Sozial-Pädiatrische Zentren sind besondere Arzt-Stellen für Kinder.
Diese Stellen helfen Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Sie helfen auch den Familien dieser Kinder.
Ein Arzt schreibt dort auf, was ein Kind braucht.
Das nennt man eine Verord-nung.
Die Kranken-Kassen sollen diese Verord-nungen einfach anerkennen.
Eine Studie hat das untersucht.
Bei einer Studie schauen Forscher genau hin.
Sie sammeln Informationen und werten diese aus.
So finden sie heraus, wie etwas wirklich ist.
Die Universität Witten/Herdecke hat diese Studie gemacht.
Das Ergebnis: Das Gesetz hat noch nicht geholfen.
Viele Familien haben immer noch große Probleme.
Sie kämpfen für Roll-Stühle oder Orthesen für ihre Kinder.
Orthesen sind Hilfs-Mittel aus festem Material.
Orthesen stützen einen Körper-Teil, zum Beispiel ein Bein oder einen Fuß.
Der BSK sagt: Das ist nicht in Ordnung.
Verena Gotzes ist die Bundes-Vorsitzende des BSK.
Die Bundes-Vorsitzende leitet den gesamten Verband.
Verena Gotzes sagt: Diese Entwicklung ist nicht in Ordnung.
Der BSK fordert jetzt mehrere Dinge von der Regierung.
Außerdem soll es einheitliche Regeln in ganz Deutschland geben.
Einheitlich bedeutet: überall gleich.
Alle Kinder sollen überall die gleichen Hilfs-Mittel bekommen.
Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet)
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) fordert die Abschaffung der gesetzlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel. Durch das im Juli 2026 beschlossene GKV-Spar- und Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden diese Zuzahlungen erhöht, was eine bedarfsdeckende Hilfsmittelversorgung gefährde, so der Verband. Menschen mit Behinderungen dürfe die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel nicht aus finanziellen Gründen verwehrt werden.
Hintergrund ist zudem eine Gesetzesänderung aus Februar 2025, die die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beschleunigen sollte. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren sollten von den Krankenkassen weitgehend ohne erneute Prüfungen anerkannt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden und Familien zu entlasten. Eine Studie der Universität Witten/Herdecke zeigt jedoch, dass dieses Ziel nach eineinhalb Jahren nicht erreicht wurde. Viele Familien müssten weiterhin um Rollstühle und Orthesen für ihre Kinder streiten, kritisiert der BSK.
Der Verband fordert die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium auf, auf die Krankenkassen einzuwirken, damit diese die neue Rechtslage umgehend umsetzen. Zudem verlangt der BSK eine eindeutige Benennung von Zuständigkeiten bei den Krankenkassen, die Einführung einer zuständigen Stelle für die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie eine lückenlose Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen zu den neuen rechtlichen Bestimmungen. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren müssten besser gekennzeichnet und verbindlich werden. Zudem seien die bundesrechtlichen Regelungen weiterzuentwickeln, um eine bundesweit einheitliche Hilfsmittelversorgung zu garantieren.
"Diese Entwicklung ist nicht akzeptabel", betont Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet)
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) fordert die Abschaffung der gesetzlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel. Durch das im Juli 2026 beschlossene GKV-Spar- und Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden diese Zuzahlungen erhöht, was eine bedarfsdeckende Hilfsmittelversorgung gefährde, so der Verband. Menschen mit Behinderungen dürfe die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel nicht aus finanziellen Gründen verwehrt werden.
Hintergrund ist zudem eine Gesetzesänderung aus Februar 2025, die die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beschleunigen sollte. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren sollten von den Krankenkassen weitgehend ohne erneute Prüfungen anerkannt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden und Familien zu entlasten. Eine Studie der Universität Witten/Herdecke zeigt jedoch, dass dieses Ziel nach eineinhalb Jahren nicht erreicht wurde. Viele Familien müssten weiterhin um Rollstühle und Orthesen für ihre Kinder streiten, kritisiert der BSK.
Der Verband fordert die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium auf, auf die Krankenkassen einzuwirken, damit diese die neue Rechtslage umgehend umsetzen. Zudem verlangt der BSK eine eindeutige Benennung von Zuständigkeiten bei den Krankenkassen, die Einführung einer zuständigen Stelle für die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie eine lückenlose Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen zu den neuen rechtlichen Bestimmungen. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren müssten besser gekennzeichnet und verbindlich werden. Zudem seien die bundesrechtlichen Regelungen weiterzuentwickeln, um eine bundesweit einheitliche Hilfsmittelversorgung zu garantieren.
"Diese Entwicklung ist nicht akzeptabel", betont Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.





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