Berlin (kobinet)
Das Bundes-Kabinett hat am 15. Juli 2026 ein neues Gesetz beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Sie führen gemeinsam die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung.
Das Gesetz heißt: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeits-Förderung.
Modernisierung bedeutet: Etwas Altes wird besser und neu gemacht.
Digitalisierung bedeutet: Dinge werden mit dem Computer gemacht.
Man arbeitet dann nicht mehr mit Papier.
Das Gesetz soll die Arbeitslosen-Versicherung besser machen.
Die Arbeitslosen-Versicherung hilft Menschen ohne Arbeit.
Wer keine Arbeit hat, bekommt für eine Zeit lang Geld.
Außerdem soll die Arbeit bei den Behörden einfacher werden.
Eine Behörde ist ein Amt des Staates.
Dort arbeiten Menschen für alle Bürger.
Es soll weniger Bürokratie geben.
Bürokratie bedeutet: viele Formulare und komplizierte Regeln.
Das gibt es bei Behörden oft.
Ein Formular ist ein Blatt mit Fragen.
Du schreibst deine Antworten in die leeren Felder.
Bundes-Arbeits-Ministerin Bärbel Bas hat das Gesetz erklärt.
Manchmal müssen Firmen Arbeits-Plätze abbauen.
Dann sollen Fach-Kräfte schnell in andere Berufe wechseln können.
Eine Fach-Kraft ist eine Person mit einer besonderen Ausbildung.
Das Gesetz bringt ein neues Programm.
Das Programm heißt: Job-to-Job-Erprobung.
Job-to-Job-Erprobung bedeutet: Man kann einen neuen Job ausprobieren.
Der alte Job bleibt dabei noch erhalten.
So lernen sich Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber kennen.
Arbeit-Nehmer sind Menschen, die für jemanden arbeiten.
Arbeit-Geber sind Menschen oder Firmen, die Arbeit anbieten.
Das soll Arbeits-Losigkeit verhindern.
Arbeits-Losigkeit heißt: Menschen haben keine Arbeit.
Sie suchen eine Arbeit, aber finden keine.
Hier gibt es mehr Informationen zu dem neuen Gesetz:

Foto: BMAS
Berlin (kobinet)
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung" beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen nach Ansicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente sollen geschärft und neu geschaffen werden, wie es in einer Presseinformation des Ministerums heißt. "Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung stärken wir die Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind, können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zum Kabinettsbeschluss.

Foto: BMAS
Berlin (kobinet)
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung" beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen nach Ansicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente sollen geschärft und neu geschaffen werden, wie es in einer Presseinformation des Ministerums heißt. "Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung stärken wir die Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind, können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zum Kabinettsbeschluss.





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