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Teilhabe wirksam stärken: Evaluation des BeB-Modellprojekts fordert Verbesserungen im Gesamtplanverfahren

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Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Die Evaluation des BeB-Modellprojekts "Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren" bestätigt die Wirksamkeit einer guten Vorbereitung auf das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren. Zugleich verweisen sie auf den erheblichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Teilhaberechten im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Von 2023 bis 2026 unterstützte das von der Aktion Mensch geförderte Projekt Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf dabei, sich auf ihr Teilhabe- beziehungsweise Gesamtplanverfahren vorzubereiten. Gemeinsam mit Expert*innen in eigener Sache, Fachkräften aus der Praxis und Theoretiker*innen, wurden Schulungen sowie barrierefreie Handbücher entwickelt. Die Materialien vermitteln Wissen über Rechte und Verfahrensabläufe und unterstützen dabei, eigene Wünsche, Ziele und Bedarfe zu formulieren. So heißt es in einer Presseinformaiton des evangelischen Fachverband für Teilhab (BeB).

Die Evaluation unterstreicht die positiven Wirkungen dieses Ansatzes. Die Schulungen stärkten die Vorbereitung auf Gespräche mit Leistungsträgern und vermittelten Sicherheit bei der Wahrnehmung eigener Rechte, heißt es vonseiten des BeB. „Die Rückmeldungen der Teilnehmenden verdeutlichen eindrucksvoll, was möglich ist, wenn Menschen die nötigen Informationen, Zeit und Empowerment erhalten. Unser christliches Menschenbild stellt die Würde, die Fähigkeiten und die Selbstbestimmung jedes Menschen in den Mittelpunkt. Empowerment stärkt Menschen darin, ihre Rechte wahrzunehmen und ihr Leben selbstbestimmt mitzugestalten“ sagt Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB

Gleichzeitig berichten Teilnehmende der Schulung über sehr unterschiedliche Verfahrenspraxen. „Die Evaluation macht zugleich deutlich, dass zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Praxis vielerorts noch eine erhebliche Lücke besteht. Die derzeit diskutierten Kürzungs- und Kostendämpfungsmaßnahmen in der Eingliederungshilfe würden die Situation vieler Betroffener weiter verschlechtern und drohen, erreichte Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes wieder zurückzudrehen. Teilhabe darf nicht zur Sparmasse werden“, erklärt Stefan, dessen Nachname in der Presseinformation des BeB nicht genannt wurde.

Vor diesem Hintergrund fordert der BeB bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Gesamtplanverfahren, klare Vorgaben für barrierefreie Kommunikation, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen sowie einen Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Leistungsberechtigte.

Darüber hinaus empfiehlt die Evaluation, die entwickelten Schulungen dauerhaft zu finanzieren und bundesweit verfügbar zu machen. Weitere Informationen, Materialien und die Handbücher zum Projekt finden sich unter https://beb-empowerment.de/.

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