BERLIN (kobinet)
Das Deutsche Rote Kreuz (kurz: DRK) sieht in einem neuen Gesetz einige Verbesserungen.
Das Gesetz heißt GKV-Beitrags-Satz-Stabilisierungs-Gesetz.
GKV bedeutet: Gesetzliche Kranken-Versicherung.
Die Gesetzliche Kranken-Versicherung ist eine Kranken-Kasse vom Staat.
Die meisten Menschen in Deutschland müssen Mitglied sein.
Das Gesetz soll verhindern, dass die Beiträge stark steigen.
Ein Beitrag ist Geld, das man regelmäßig zahlt.
Zum Beispiel jeden Monat an die Kranken-Kasse.
Das DRK sagt: Das Gesetz löst die Probleme nicht dauerhaft.
Das Gesetz reicht noch nicht aus.
Christian Reuter ist der General-sekretär beim DRK.
Der General-sekretär organisiert die Arbeit einer Organisation.
Er sorgt dafür, dass alles gut läuft.
Christian Reuter sagt: Manche Einrichtungen bekamen zu wenig Geld.
Das Parlament hat das erkannt.
Das Parlament hat Änderungen beschlossen.
Aber die Änderungen reichen nicht aus.
Kranken-häuser brauchen mehr finanzielle Sicherheit.
Ein Pflege-Dienst ist eine Gruppe von Fach-Kräften.
Die Fach-Kräfte kommen nach Hause und helfen bei der Pflege.
Pflege-Dienste brauchen auch mehr finanzielle Sicherheit.
Auch Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder brauchen mehr Unterstützung.
Es gibt aber auch gute Neuigkeiten.
Einrichtungen für Pflege und Gesundheit bekommen mehr Geld.
Das Geld ist für bessere Löhne.
Eine Lohn-Erhöhung bedeutet: Beschäftigte bekommen mehr Geld für ihre Arbeit.
Die Einrichtungen bekommen 50 Prozent der Lohn-Erhöhungen zurück.
Das gilt zum Beispiel für diese Bereiche:
Reha-Bilitation
Reha-Bilitation bedeutet: Menschen lernen wieder, ihren Alltag zu bewältigen.
Sie üben, was sie durch Krankheit nicht mehr konnten.
Häusliche Kranken-Pflege
Bei der Häuslichen Kranken-Pflege kommt eine Fach-Kraft zu kranken Menschen nach Hause.
Die Fach-Kraft hilft beim Waschen, bei Medikamenten und bei der Pflege.
Außer-klinische Intensiv-Pflege
Intensiv-Pflege bedeutet: Ein Mensch ist sehr schwer krank.
Der Mensch braucht rund um die Uhr besondere Hilfe.
Außer-klinisch bedeutet: Diese Pflege findet nicht im Kranken-haus statt.
Das DRK findet das gut.
Aber viele Regeln gelten nur für kurze Zeit.
Das macht Planen schwer.
Zum Beispiel wissen Einrichtungen nicht: Wie viele Fach-Kräfte können wir einstellen?
Christian Reuter sagt: Die Änderungen helfen jetzt.
Aber die Kosten im Gesundheits-System steigen weiter.

Foto: Oscar Ritter
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wichtige Verbesserungen, hält die finanziellen Probleme damit aber nicht für langfristig gelöst. Zwar wurden einige Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Insgesamt bleibt das Gesetz aus Sicht des DRK jedoch hinter dem Notwendigen zurück und schafft keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft gute Versorgung. "Wir begrüßen, dass die Kritik der Wohlfahrtspflege im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden hat. Das zeigt, dass viele der vorgesehenen Kürzungen zu weit gingen. Die beschlossenen Änderungen reichen aber nicht aus, um Krankenhäuser, Pflegedienste, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie andere Gesundheitsangebote dauerhaft wirtschaftlich abzusichern", sagt Christian Reuter, DRK-Generalsekretär.
Zu den im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen zählt das DRK insbesondere die nunmehr 50%ige Refinanzierung tariflicher Vergütungssteigerungen auch für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge, für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege. Ebenfalls positiv bewertet das DRK, dass die geplante Abschaffung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel für Krankenhäuser für mindestens zwei Jahre nicht umgesetzt werden soll und beim Pflegebudget nachgebessert wurde.
„Diese Änderungen helfen den betroffenen Einrichtungen zwar kurzfristig. Sie lösen das eigentliche Problem aber nicht. Viele Regelungen sind zeitlich befristet oder greifen nur teilweise. Dadurch entsteht keine Planungssicherheit“, so Reuter

Foto: Oscar Ritter
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wichtige Verbesserungen, hält die finanziellen Probleme damit aber nicht für langfristig gelöst. Zwar wurden einige Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Insgesamt bleibt das Gesetz aus Sicht des DRK jedoch hinter dem Notwendigen zurück und schafft keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft gute Versorgung. "Wir begrüßen, dass die Kritik der Wohlfahrtspflege im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden hat. Das zeigt, dass viele der vorgesehenen Kürzungen zu weit gingen. Die beschlossenen Änderungen reichen aber nicht aus, um Krankenhäuser, Pflegedienste, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie andere Gesundheitsangebote dauerhaft wirtschaftlich abzusichern", sagt Christian Reuter, DRK-Generalsekretär.
Zu den im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen zählt das DRK insbesondere die nunmehr 50%ige Refinanzierung tariflicher Vergütungssteigerungen auch für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge, für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege. Ebenfalls positiv bewertet das DRK, dass die geplante Abschaffung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel für Krankenhäuser für mindestens zwei Jahre nicht umgesetzt werden soll und beim Pflegebudget nachgebessert wurde.
„Diese Änderungen helfen den betroffenen Einrichtungen zwar kurzfristig. Sie lösen das eigentliche Problem aber nicht. Viele Regelungen sind zeitlich befristet oder greifen nur teilweise. Dadurch entsteht keine Planungssicherheit“, so Reuter





Lesermeinungen