BERLIN (kobinet)
In Deutschland gibt es sehr wenig barriere-freien Wohn-Raum.
Nur etwa 2 von 100 Wohnungen sind barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können die Wohnung nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch Menschen mit Behinderungen können die Wohnung nutzen.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft mehr Hilfe.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat eine Analyse veröffentlicht.
Eine Analyse bedeutet: Etwas wird genau untersucht und bewertet.
Ein Institut ist eine Einrichtung für Fach-Leute.
Dort arbeiten Fach-Leute zusammen an einem Thema.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen auf der Welt.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Das Institut hat die Muster-Bau-Ordnung untersucht.
Die Muster-Bau-Ordnung ist ein Regel-Werk für das Bauen in Deutschland.
Das Regel-Werk sagt: So sollen Gebäude gebaut werden.
Das Institut sagt: Barriere-freies Wohnen ist kein Sonder-Wunsch.
Es ist ein Menschen-Recht.
Alle Menschen sollen selbst entscheiden, wo sie wohnen.
Das geht nur mit genug barriere-freien Wohnungen.
Leander Palleit leitet die Monitoring-Stelle.
Monitoring-Stelle bedeutet: Eine Gruppe beobachtet, ob Rechte eingehalten werden.
Die Monitoring-Stelle ist unabhängig.
Unabhängig bedeutet: Niemand kann der Stelle sagen, was sie schreiben soll.
Die Stelle prüft, ob Gesetze richtig umgesetzt werden.
Leander Palleit sagt: Nur genug barriere-freie Wohnungen schaffen echte Wahl-Freiheit.
Wahl-Freiheit bedeutet: Ein Mensch kann selbst entscheiden.
Niemand anderes entscheidet für ihn.
Die Analyse zeigt Probleme mit der Muster-Bau-Ordnung.
Barriere-Freiheit ist kein fester Standard beim Bauen.
Standard bedeutet: Eine Regel gilt immer.
Ausnahmen vom barriere-freien Bauen sind zu einfach möglich.
Eine Ausnahme bedeutet: Eine Regel gilt für jemanden nicht.
Diese Person oder Firma muss sich nicht daran halten.
Zum Beispiel reicht schwieriges Gelände als Ausnahme-Grund.
Das Institut fordert eine Überarbeitung der Muster-Bau-Ordnung.
Überarbeitung bedeutet: Die Regeln werden verändert und verbessert.
Barriere-Freiheit soll ein festes Schutz-Ziel werden.
Ein Schutz-Ziel ist eine Regel, die Menschen schützt.
Diese Regel muss immer eingehalten werden.
Zum Beispiel: Jedes neue Haus muss barriere-frei sein.
Die Ausnahme-Regeln sollen gestrichen werden.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr mitbestimmen dürfen.
Hier könnt ihr mehr lesen:
Ein Gutachten ist ein Bericht von einer Fach-Person.
Diese Person prüft etwas genau und schreibt dann darüber.
Gutachten: Barriere-Freiheit in der Muster-Bau-OrdnungEin Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Wie die Bundes-Länder den Vertrag einhaltenDas Bau-Recht ist eine Sammlung von Gesetzen.
Diese Gesetze regeln, wie und wo gebaut werden darf.
Vergleich des Bau-Rechts der Bundes-Länder zur Barriere-Freiheit

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. "Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte", so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.
Um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum merkbar zu erhöhen, ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen rechtlich vorgeschrieben und gesichert wird. Das Bauordnungsrecht ist dabei zentral. Da die Musterbauordnung den Bundesländern als wichtige Vorlage bei der Ausgestaltung ihrer Landesbauordnungen dient, hat die Monitoring-Stelle diese jetzt kritisch begutachtet und Reformvorschläge aus menschenrechtlicher Sicht erarbeitet.
Die Analyse der Musterbauordnung zieht eine durchwachsene Bilanz: Barrierefreiheit ist kein Standard, „Universal Design“ – ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können – offenbar unbekannt. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind zu weit gefasst. So können schon schwierige Geländeverhältnisse oder ungünstige vorhandene Bebauung aktuell einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und damit eine Ausnahme begründen.
Palleit plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung: „Wegen der starken Orientierungsfunktion der Musterbauordnung müssen deren Regelungen dringend so überarbeitet werden, dass es endlich tatsächlich zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungsmarkt kommt und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bauen stärkeres Gewicht erhalten.“ Wesentliche Schritte sind die Verankerung von Barrierefreiheit in den Schutzzielen der Musterbauordnung, die Streichung der Ausnahmeregelungen sowie die Schaffung von Regelungen zur Partizipation.
Weitere Einzelheiten sind unter diesen Links nachzulesen
- Zu einem Gutachten: Barrierefreiheit in der Musterbauordnung
- Zu einem Vergleich der Länder und des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu diesem Punkt
- Zu einem Vergleich des Baurechts der Bundesländer zur Barrierefreiheit

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. "Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte", so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.
Um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum merkbar zu erhöhen, ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen rechtlich vorgeschrieben und gesichert wird. Das Bauordnungsrecht ist dabei zentral. Da die Musterbauordnung den Bundesländern als wichtige Vorlage bei der Ausgestaltung ihrer Landesbauordnungen dient, hat die Monitoring-Stelle diese jetzt kritisch begutachtet und Reformvorschläge aus menschenrechtlicher Sicht erarbeitet.
Die Analyse der Musterbauordnung zieht eine durchwachsene Bilanz: Barrierefreiheit ist kein Standard, „Universal Design“ – ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können – offenbar unbekannt. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind zu weit gefasst. So können schon schwierige Geländeverhältnisse oder ungünstige vorhandene Bebauung aktuell einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und damit eine Ausnahme begründen.
Palleit plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung: „Wegen der starken Orientierungsfunktion der Musterbauordnung müssen deren Regelungen dringend so überarbeitet werden, dass es endlich tatsächlich zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungsmarkt kommt und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bauen stärkeres Gewicht erhalten.“ Wesentliche Schritte sind die Verankerung von Barrierefreiheit in den Schutzzielen der Musterbauordnung, die Streichung der Ausnahmeregelungen sowie die Schaffung von Regelungen zur Partizipation.
Weitere Einzelheiten sind unter diesen Links nachzulesen
- Zu einem Gutachten: Barrierefreiheit in der Musterbauordnung
- Zu einem Vergleich der Länder und des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu diesem Punkt
- Zu einem Vergleich des Baurechts der Bundesländer zur Barrierefreiheit





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