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Institut veröffentlicht Reformvorschläge für Barrierefreies Bauen

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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. "Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte", so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.

Um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum merkbar zu erhöhen, ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen rechtlich vorgeschrieben und gesichert wird. Das Bauordnungsrecht ist dabei zentral. Da die Musterbauordnung den Bundesländern als wichtige Vorlage bei der Ausgestaltung ihrer Landesbauordnungen dient, hat die Monitoring-Stelle diese jetzt kritisch begutachtet und Reformvorschläge aus menschenrechtlicher Sicht erarbeitet.

Die Analyse der Musterbauordnung zieht eine durchwachsene Bilanz: Barrierefreiheit ist kein Standard, „Universal Design“ – ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können – offenbar unbekannt. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind zu weit gefasst. So können schon schwierige Geländeverhältnisse oder ungünstige vorhandene Bebauung aktuell einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und damit eine Ausnahme begründen.

Palleit plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung: „Wegen der starken Orientierungsfunktion der Musterbauordnung müssen deren Regelungen dringend so überarbeitet werden, dass es endlich tatsächlich zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungsmarkt kommt und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bauen stärkeres Gewicht erhalten.“ Wesentliche Schritte sind die Verankerung von Barrierefreiheit in den Schutzzielen der Musterbauordnung, die Streichung der Ausnahmeregelungen sowie die Schaffung von Regelungen zur Partizipation.

Weitere Einzelheiten sind unter diesen Links nachzulesen

 

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