BERLIN (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderung brauchen Pflege zu Hause.
Pflege bedeutet: Menschen bekommen Hilfe bei alltäglichen Dingen.
Zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Betroffene brauchen oft mehr Hilfe als andere.
Oft pflegen Familien-Angehörige diese Menschen.
Angehörige sind Menschen aus der eigenen Familie.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder die Schwester.
Das ist viel Arbeit und kostet viel Kraft.
Die Bundes-Regierung plant ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen.
Alle müssen sich daran halten.
Das Gesetz heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Es regelt, wie Pflege-Geld künftig vergeben wird.
Dieses Gesetz soll Geld sparen.
Aber das Gesetz schadet pflegenden Familien.
Das sagen die Fach-Verbände für Menschen mit Behinderung.
In einem Fach-Verband arbeiten viele Fach-Leute zusammen.
Sie setzen sich gemeinsam für wichtige Themen ein.
Beate Bettenhausen leitet einen wichtigen Verband.
Der Verband heißt Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen.
Sie sagt: Dieses Gesetz ist eine große Zumutung.
Zumutung bedeutet: Etwas ist sehr unfair und macht das Leben schwerer.
Besonders Eltern von Kindern mit Behinderung trifft es hart.
Bisher bekommen pflegende Familien Pflege-Geld.
Die Regierung will dieses Geld durch ein Entlastungs-Budget ersetzen.
Ein Entlastungs-Budget ist ein fester Geldbetrag vom Staat.
Mit diesem Geld sollen pflegende Familien Hilfe bezahlen.
Aber das neue Budget bedeutet am Ende weniger Geld.
Die Regierung sagt: Es gibt genauso viel Geld wie vorher.
Das stimmt aber nicht.
Bisher gab es einen Jahres-Betrag von 3.539 Euro extra.
Die Regierung streicht diesen Betrag.
Mit diesem Geld konnten Familien Ersatz-Pflege bezahlen.
Bei der Ersatz-Pflege übernimmt eine andere Person die Pflege.
Das hilft, wenn die Familie eine Pause braucht.
Zum Beispiel wenn Eltern zum Arzt müssen oder Urlaub brauchen.
Außerdem streicht die Regierung 42 Euro pro Monat.
Dieses Geld war für Pflege-Hilfs-Mittel gedacht.
Pflege-Hilfs-Mittel sind Dinge, die beim Pflegen helfen.
Zum Beispiel Einmal-Handschuhe oder ein Pflege-Bett.
Beide Beträge nimmt die Regierung aus dem neuen Entlastungs-Budget.
Am Ende bleibt weniger Geld für die Pflege übrig.
Die Fach-Verbände fordern echte Hilfe für pflegende Familien.
Fordern bedeutet: Man sagt laut, was geändert werden soll.
Die Fach-Verbände haben 4 Forderungen:
Die Regierung soll den Jahres-Betrag in voller Höhe weiter zahlen.
Es soll mehr Kurzzeit-Pflege-Plätze geben.
Kurzzeit-Pflege bedeutet: Ein Mensch bekommt für kurze Zeit Pflege woanders.
Zum Beispiel in einem Pflege-Heim.
Das ist wichtig für Kinder mit Behinderung und Menschen mit hohem Pflege-Bedarf.
Manche Angehörige können wegen der Pflege nicht arbeiten.
Diese Menschen sollen Geld vom Staat bekommen.
Pflegende Angehörige sollen genug Rente bekommen.
Rente ist Geld vom Staat für ältere Menschen.
Wer Rente bekommt, muss nicht mehr arbeiten gehen.
So sollen pflegende Angehörige im Alter nicht arm werden.

Foto: ht
BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bewerten das Pflegeneuordnungsgesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Sie kritisieren in der heutigen Verbändeanhörung, dass das vorgesehene Sparpaket Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig belastet und die häusliche Pflege weiter schwächt. Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürftigen und ihren Familien. "Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pflegeneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar", kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzungen verheerend.
Die Fachverbände kritisieren außerdem massive Einschnitte bei den Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. In der Gesetzesbegründung ist dabei von einer „ausgabenneutralen“ Erhöhung die Rede. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall: Gleichzeitig wird der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) gestrichen – ein Betrag, mit dem Eltern unkompliziert Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Zusätzlich entfällt der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel (42 Euro). Beide Leistungen sollen künftig aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert werden. Unterm Strich bleibt deutlich weniger Geld für Pflege und Entlastung.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern statt dessen eine echte Entlastung für pflegende Angehörige:
- durch die vollständige Überführung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages in die neuen Sachleistungs- und Entlastungsbudgets,
- durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
- durch die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige,
- durch die Sicherung von Rentenansprüchen und Verhinderung von Altersarmut.

Foto: ht
BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bewerten das Pflegeneuordnungsgesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Sie kritisieren in der heutigen Verbändeanhörung, dass das vorgesehene Sparpaket Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig belastet und die häusliche Pflege weiter schwächt. Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürftigen und ihren Familien. "Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pflegeneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar", kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzungen verheerend.
Die Fachverbände kritisieren außerdem massive Einschnitte bei den Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. In der Gesetzesbegründung ist dabei von einer „ausgabenneutralen“ Erhöhung die Rede. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall: Gleichzeitig wird der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) gestrichen – ein Betrag, mit dem Eltern unkompliziert Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Zusätzlich entfällt der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel (42 Euro). Beide Leistungen sollen künftig aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert werden. Unterm Strich bleibt deutlich weniger Geld für Pflege und Entlastung.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern statt dessen eine echte Entlastung für pflegende Angehörige:
- durch die vollständige Überführung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages in die neuen Sachleistungs- und Entlastungsbudgets,
- durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
- durch die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige,
- durch die Sicherung von Rentenansprüchen und Verhinderung von Altersarmut.





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