Menu Close

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hat Deutschland fairer gemacht

Logo: Happy Birthday AGG
Logo: Happy Birthday AGG
Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berlin (kobinet) Bei einem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes organisierten Festakt hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, das zwanzigjährige Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als "eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts" gewürdigt: "Klagewellen, Bürokratiemonster und angebliches Gerichtshopping befürchteten manche, als das AGG in Kraft getreten ist. Nichts davon ist eingetreten. Zwanzig Jahre später wissen wir: Das AGG schafft Klarheit, stärkt Betroffene und hat unser Land fairer gemacht. Es zeigt, dass der Kampf gegen Diskriminierung eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts ist", sagte die Ministerin beim Festakt zum 20jährigen Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im TIPI am Kanzleramt in Berlin. Am Donnerstag, 11 Juni 2026, findet im Bundestag die Debatte zum äusserst unambitionierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab 14:10 Uhr statt.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nannte das AGG beim Festakt „einen Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie“. Das AGG habe „unser Land verändert“ und „Deutschland besser gemacht“, sagte Ataman bei Ihrer Begrüßungsrede vor etwa 400 geladenen Gästen. „Gleiche Rechte für alle“ seien darüber hinaus „auch ein Versprechen für die Zukunft unserer Kinder“, ergänzte Ataman: „Ein Versprechen, das wir jeden Tag neu verwirklichen müssen. Ein Versprechen, für das wir alle gemeinsam zuständig sind“.

Am Festakt nahmen neben Ataman und Hubig auch Bundesjustizministerin a.D. Brigitte Zypries, die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Susanne Baer, die ihren gehalt- und humorvollen Brief an das AGG vortrug, und Humaira Waseem teil, die kürzlich ein wegweisendes Urteil zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Unterstützung ihrer ebenfalls anwesenden Anwältin erstritten hatte. Moderiert wurde der Festakt von Michel Abdollahi, künstlerisch begleitet wurde er von Maren Kroymann und Band und vom Streichensemble „The String Archestra“.

Unter den zahlreichen Gästen waren auch eine Reihe von Bundestagsabgeordneten. Diese haben am 11. Juni 2026 die Möglichkeit in der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des AGG ihre Veränderungsvorschläge zu skizzieren, denn so wie der Gesetzentwurf derzeit aussieht, dürfe er nach Ansicht vieler Aktiver aus dem Bündnis AGG Reform Jetzt! nicht bleiben. Der Diskriminierungsschutz in Deutschland müsse entscheidend gestärkt werden und dürfe nicht durch ein äusserst unambitioniertes Gesetz auf der Stelle treten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x