STUTTGART (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK Baden-Württemberg ist ein Verband.
Ein Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen kämpfen für faire Behandlung.
Der VdK sieht einen neuen Plan kritisch.
Kritisch bedeutet: Der VdK hat Bedenken.
Der Plan betrifft die Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung ist eine Kasse für alle.
Sie bezahlt Kosten, wenn jemand Pflege braucht.
Den Plan hat Bundes-Ministerin Warken vorgeschlagen.
Die Pflege-Versicherung braucht mehr Geld.
Sie muss auch besser werden.
Das sieht der VdK genauso.
Aber kranke Menschen dürfen nicht schlechter gestellt werden.
Pflege-bedürftige Menschen auch nicht.
Pflege-bedürftig bedeutet: Eine Person braucht Hilfe im Alltag.
Auch die Familien dieser Menschen müssen fair behandelt werden.
Im neuen Plan soll der Entlastungs-Betrag wegfallen.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld für Menschen zu Hause.
Mit diesem Geld können sie Hilfe im Haushalt bezahlen.
Hans-Josef Hotz leitet den VdK Baden-Württemberg.
Leiten bedeutet: Er ist der Chef des Verbands.
Er sagt: Dieser Betrag ist sehr wichtig.
Er hilft pflege-bedürftigen Menschen im Alltag.
Menschen mit Pflege-Grad 1 wären besonders betroffen.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt die Person.
Für sie ist der Entlastungs-Betrag oft die einzige Hilfe.
Ohne dieses Geld gibt es keine Unterstützung mehr.
Unterstützung bedeutet: Jemand hilft dir.
Das kann Geld sein oder praktische Hilfe im Alltag.
Frühe Hilfe soll verhindern, dass es Menschen schlechter geht.
Fällt diese Hilfe weg, kann sich die Pflege-Situation verschlechtern.
Pflege-Situation bedeutet: Wie viel Hilfe braucht eine Person täglich?
Auch pflegende Angehörige wären betroffen.
Angehörige sind Familien-Mitglieder, die jemanden pflegen.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder die Schwester.
Bisher hilft der Entlastungs-Betrag, die Pflege leichter zu machen.
Ohne diesen Betrag müssen Familien noch mehr selbst tun.
Oder sie müssen Hilfe selbst bezahlen.
Menschen mit wenig Geld wären davon besonders betroffen.
Der VdK stellt daher 3 Forderungen.
Eine Forderung bedeutet: Jemand verlangt, dass etwas getan wird.
1. Der Entlastungs-Betrag soll erhalten bleiben.
2. Es soll einfacher werden, Hilfs-Angebote zu nutzen.
3. Die Pflege-Versicherung soll fair finanziert werden.
Finanziert bedeutet: Jemand bezahlt dafür.
Zum Beispiel bezahlt der Staat für Schulen oder Busse.
Der VdK kritisiert noch etwas.
Es gibt 2 Arten von Pflege-Versicherung in Deutschland.
Die erste ist die gesetzliche Pflege-Versicherung.
Gesetzlich bedeutet: Fast alle Menschen in Deutschland sind Mitglied.
Der Beitrag wird vom Lohn abgezogen.
Die zweite ist die private Pflege-Versicherung.
Privat bedeutet: Man wählt diese Versicherung selbst aus.
Die gesetzliche Pflege-Versicherung hat zu wenig Geld.
Die private Pflege-Versicherung hat mehr als 50 Milliarden Euro gespart.
Eine Milliarde ist 1.000 Millionen Euro.
Das ist sehr viel Geld.
Der neue Plan berücksichtigt diese 50 Milliarden Euro nicht.
Berücksichtigen bedeutet: Man achtet auf etwas bei einer Entscheidung.
Hans-Josef Hotz sagt: Das ist sehr ungerecht.
Dieses Geld muss Teil der Reform sein.
Reform bedeutet: Etwas wird geändert, damit es besser wird.
Der VdK fordert eine einheitliche Pflege-Versicherung.
Einheitlich bedeutet: Alle zahlen in dieselbe Versicherung ein.
Das wäre gut für alle Menschen in Deutschland.

Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet) Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von Bundesministerin Warken kritisch. Zwar ist nach Einschätzung dieses Sozialverbandes unbestritten, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und strukturell weiterentwickelt werden muss. Eine Reform darf jedoch nicht vorrangig über Leistungskürzungen zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erfolgen.
„Besonders problematisch ist der vorgesehene Wegfall des Entlastungsbetrags. Dieser Betrag ist gerade für Menschen in häuslicher Pflege eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag. Er hilft bei Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftlicher Entlastung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstbestimmt zu Hause leben können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Hart betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag häufig die einzige praktisch nutzbare Leistung der Pflegeversicherung. Eine Streichung würde bedeuten, dass frühe Hilfe wegfällt, obwohl sie gerade dazu dient, eine Verschlechterung der Pflegesituation zu vermeiden. Auch pflegende Angehörige würden zusätzlich belastet. Was bisher durch anerkannte Unterstützungsangebote aufgefangen werden kann, müsste künftig noch stärker von Familien übernommen oder privat bezahlt werden. Menschen mit geringem Einkommen wären hiervon besonders betroffen.
Der VdK Baden-Württemberg fordert deshalb, den Entlastungsbetrag zu erhalten, den Zugang zu Entlastungsangeboten zu vereinfachen und die Pflegeversicherung solidarisch sowie verlässlich zu finanzieren. „Erneut bemängeln wir außerdem, dass keinerlei Maßnahmen angedacht sind, einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Während sich die gesetzliche Pflegeversicherung in einer eklatanten Finanznot befindet, verfügt die private Pflegeversicherung über eine Rücklage von mehr als 50 Milliarden Euro. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Das Potenzial dieser 50 Milliarden muss endlich in die Reformüberlegungen mit einbezogen werden! Wir fordern seit Jahren eine solidarische einheitliche Pflegeversicherung, in die alle einzahlen. Niemand würde dadurch schlechter gestellt – die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind gleich – doch alle Menschen in unserem Land wären dadurch bessergestellt und Pflegebedürftigkeit würde nicht zwangsläufig immer stärker in die Sozialhilfe führen“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.

Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet) Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von Bundesministerin Warken kritisch. Zwar ist nach Einschätzung dieses Sozialverbandes unbestritten, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und strukturell weiterentwickelt werden muss. Eine Reform darf jedoch nicht vorrangig über Leistungskürzungen zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erfolgen.
„Besonders problematisch ist der vorgesehene Wegfall des Entlastungsbetrags. Dieser Betrag ist gerade für Menschen in häuslicher Pflege eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag. Er hilft bei Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftlicher Entlastung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstbestimmt zu Hause leben können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Hart betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag häufig die einzige praktisch nutzbare Leistung der Pflegeversicherung. Eine Streichung würde bedeuten, dass frühe Hilfe wegfällt, obwohl sie gerade dazu dient, eine Verschlechterung der Pflegesituation zu vermeiden. Auch pflegende Angehörige würden zusätzlich belastet. Was bisher durch anerkannte Unterstützungsangebote aufgefangen werden kann, müsste künftig noch stärker von Familien übernommen oder privat bezahlt werden. Menschen mit geringem Einkommen wären hiervon besonders betroffen.
Der VdK Baden-Württemberg fordert deshalb, den Entlastungsbetrag zu erhalten, den Zugang zu Entlastungsangeboten zu vereinfachen und die Pflegeversicherung solidarisch sowie verlässlich zu finanzieren. „Erneut bemängeln wir außerdem, dass keinerlei Maßnahmen angedacht sind, einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Während sich die gesetzliche Pflegeversicherung in einer eklatanten Finanznot befindet, verfügt die private Pflegeversicherung über eine Rücklage von mehr als 50 Milliarden Euro. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Das Potenzial dieser 50 Milliarden muss endlich in die Reformüberlegungen mit einbezogen werden! Wir fordern seit Jahren eine solidarische einheitliche Pflegeversicherung, in die alle einzahlen. Niemand würde dadurch schlechter gestellt – die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind gleich – doch alle Menschen in unserem Land wären dadurch bessergestellt und Pflegebedürftigkeit würde nicht zwangsläufig immer stärker in die Sozialhilfe führen“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.





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