München (kobinet)
Der Bayerische Blinden- und Seh-behinderten-Bund heißt kurz BBSB.
Der BBSB unterstützt eine wichtige Forderung.
Eine Forderung ist ein Wunsch, den man laut sagt.
Man will etwas verändern.
Die Forderung kommt vom Deutschen Blinden- und Seh-behinderten-Verband.
Dieser Verband heißt kurz DBSV.
Es geht um ein neues Gesetz zu E-Scootern.
Das Bundes-Ministerium der Justiz hat diesen Gesetz-Entwurf geschrieben.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird noch geprüft.
Er kann noch verändert werden.
Das Gesetz regelt: Wer muss bei Unfällen zahlen?
Haften bedeutet: Jemand muss für einen Schaden zahlen.
Besitzer eines E-Scooters nennt man Halterinnen und Halter.
Sie müssen zahlen, auch wenn sie keinen Fehler gemacht haben.
Das nennt man Gefährdungs-Haftung.
Bei der Gefährdungs-Haftung muss man für einen Schaden zahlen.
Das gilt auch ohne eigenen Fehler.
Fahrerinnen und Fahrer haften, wenn man annimmt, dass sie einen Fehler gemacht haben.
E-Scooter stehen oft achtlos auf dem Geh-weg.
Das ist sehr gefährlich für blinde Menschen.
Blinde Menschen erkennen E-Scooter mit dem weißen Stock oft zu spät.
E-Scooter sind eine gefährliche Stolper-Falle.
Eine Stolper-Falle ist ein Hindernis auf dem Weg.
Menschen können darüber stolpern und sich verletzen.
Das sagt Judith Faltl.
Sie leitet den BBSB als Vorsitzende.
Sie ist selbst blind.
Das Problem betrifft viele Menschen.
Auch Menschen ohne Behinderung stört das Abstell-Chaos.
Abstell-Chaos bedeutet: E-Scooter stehen überall herum.
Niemand hält sich an Regeln.
Eltern mit Kinder-Wagen müssen ausweichen.
Ältere Menschen müssen ausweichen.
Das ist für alle gefährlich.
Das neue Gesetz schützt verletzte Menschen besser.
Wer über einen E-Scooter fällt, bekommt leichter Hilfe.
Aber es braucht noch mehr Regeln.
Es müssen feste Abstell-Flächen für E-Scooter eingerichtet werden.
Das sagt Karl Depner vom BBSB.
Er ist Experte für Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können Orte und Dinge benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das Abstell-Chaos muss enden.
Die Städte und Gemeinden müssen handeln.
Eine Gemeinde ist ein Ort oder eine kleine Stadt.
Sie hat eigene Regeln und Verantwortliche.
Sie müssen klare Regeln für das Abstellen von E-Scootern machen.
Heute dürfen E-Scooter überall abgestellt werden.
Das nennt man Free-Floating.
Free-Floating bedeutet: Es gibt keine festen Abstell-Plätze.
E-Scooter stehen überall.
Dieses Modell muss beendet oder stark eingeschränkt werden.
Der DBSV fordert das schon lange.
E-Scooter sollen dieselben Regeln haben wie andere Fahrzeuge.
Das neue Gesetz kann die Verkehrs-Sicherheit verbessern.
Verkehrs-Sicherheit bedeutet: Alle Menschen sind sicher auf der Straße.
Es gibt weniger Unfälle.
Verleiher-Firmen müssen ihre Kunden besser auf Regeln hinweisen.
Verleiher-Firmen leihen E-Scooter gegen Geld aus.
Man kann den E-Scooter kurze Zeit nutzen.
So kann das Abstell-Chaos weniger werden.
Der BBSB findet das geplante Gesetz wichtig.
Aber ein Gesetz alleine reicht nicht.
Es braucht auch klare Regeln in den Städten und Gemeinden.
Der BBSB ruft seine Mitglieder zum Handeln auf.
Mitglieder sind Menschen, die zu einem Verein gehören.
Sie haben sich angemeldet.
Mitglieder sollen Gemeinden auf das Problem ansprechen.
Es gibt einen fertigen Brief dafür.
Mitglieder können diesen Brief anfordern.
Sie bekommen ihn bei ihrer Bezirks-Gruppe.
Eine Bezirks-Gruppe ist ein Teil eines Vereins.
Sie ist zuständig für eine bestimmte Gegend.

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
München (kobinet) Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) stellt sich hinter die Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), und begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Haftung bei Unfällen mit Kleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vom 2. Dezember 2025. Demnach haften Halterinnen und Halter verschuldensunabhängig im Rahmen der Gefährdungshaftung*, während Fahrerinnen und Fahrer für vermutetes Verschulden** einstehen müssen. "Wer in einer größeren Stadt wohnt, kennt dieses Problem. Achtlos auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter sind mit dem weißen Blindenstock häufig zu spät erkennbar. Für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit sind sie eine gefährliche Stolperfalle", erklärte Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB und selbst blind.
Das Problem betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, denn auch Passanten fühlen sich gestört und werden behindert, Eltern mit Kinderwägen oder ältere Menschen, die nicht mehr so sicher zu Fuß unterwegs sind, müssen ausweichen. „Wer über einen abgestellten oder umgestürzten E-Roller fällt oder sich verletzt, ist in Zukunft rechtlich wesentlich besser geschützt. Notwendig sind allerdings verbindliche Regelungen zur Einrichtung fester Abstellflächen für Leih-E-Scooter, um Gefahren im öffentlichen Raum tatsächlich abzuwenden“, bemerkt Karl Depner, Vorstand im BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit. „Das ‚Abstellchaos‘ muss enden. Nachdem der Bund von seiner Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht, liegt es nun an den Kommunen, das Free-Floating-Modell der Miet-E-Scooter zu beenden oder besser noch, durch verbindliche und wirksame Regelungen handhabbar zu machen.“
Der Dachverband der Blindenselbsthilfe in Deutschland, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), fordert die Abschaffung der bisherigen Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge seit Langem. Die Gefährdungshaftung könnte einen präventiven Effekt für die Verkehrssicherheit leisten. Die stärkere Einbindung der Halterverantwortung könnte dazu führen, dass Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden verstärkt zu einem rücksichtvolleren Umgang mit E-Scootern anhalten.
Der BBSB sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt. Zugleich wird nur ein Zusammenspiel aus Haftungsrecht und klaren ordnungspolitischen Vorgaben in den Kommunen zu einer nachhaltigen Verbesserung führen. Der Verein ruft seine betroffenen Mitglieder auf, Kommunen und Gemeinden aktiv auf dieses Problem der fehlenden Abstellflächen anzusprechen. Über ein vorformuliertes Schreiben, das Mitglieder bei ihrer jeweiligen Bezirksgruppe anfordern können, soll die Sensibilität auf dieses Thema gelenkt werden.

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
München (kobinet) Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) stellt sich hinter die Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), und begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Haftung bei Unfällen mit Kleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vom 2. Dezember 2025. Demnach haften Halterinnen und Halter verschuldensunabhängig im Rahmen der Gefährdungshaftung*, während Fahrerinnen und Fahrer für vermutetes Verschulden** einstehen müssen. "Wer in einer größeren Stadt wohnt, kennt dieses Problem. Achtlos auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter sind mit dem weißen Blindenstock häufig zu spät erkennbar. Für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit sind sie eine gefährliche Stolperfalle", erklärte Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB und selbst blind.
Das Problem betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, denn auch Passanten fühlen sich gestört und werden behindert, Eltern mit Kinderwägen oder ältere Menschen, die nicht mehr so sicher zu Fuß unterwegs sind, müssen ausweichen. „Wer über einen abgestellten oder umgestürzten E-Roller fällt oder sich verletzt, ist in Zukunft rechtlich wesentlich besser geschützt. Notwendig sind allerdings verbindliche Regelungen zur Einrichtung fester Abstellflächen für Leih-E-Scooter, um Gefahren im öffentlichen Raum tatsächlich abzuwenden“, bemerkt Karl Depner, Vorstand im BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit. „Das ‚Abstellchaos‘ muss enden. Nachdem der Bund von seiner Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht, liegt es nun an den Kommunen, das Free-Floating-Modell der Miet-E-Scooter zu beenden oder besser noch, durch verbindliche und wirksame Regelungen handhabbar zu machen.“
Der Dachverband der Blindenselbsthilfe in Deutschland, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), fordert die Abschaffung der bisherigen Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge seit Langem. Die Gefährdungshaftung könnte einen präventiven Effekt für die Verkehrssicherheit leisten. Die stärkere Einbindung der Halterverantwortung könnte dazu führen, dass Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden verstärkt zu einem rücksichtvolleren Umgang mit E-Scootern anhalten.
Der BBSB sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt. Zugleich wird nur ein Zusammenspiel aus Haftungsrecht und klaren ordnungspolitischen Vorgaben in den Kommunen zu einer nachhaltigen Verbesserung führen. Der Verein ruft seine betroffenen Mitglieder auf, Kommunen und Gemeinden aktiv auf dieses Problem der fehlenden Abstellflächen anzusprechen. Über ein vorformuliertes Schreiben, das Mitglieder bei ihrer jeweiligen Bezirksgruppe anfordern können, soll die Sensibilität auf dieses Thema gelenkt werden.




