Berlin (kobinet)
Am 27. April 2026 gibt es eine wichtige An-hörung.
Bei einer An-hörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Das passiert oft im Bundes-Tag.
Ein Gremium ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe trifft wichtige Entscheidungen.
Verbände dürfen dort ihre Meinung sagen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Alle Menschen im Verband haben das gleiche Ziel.
Sie sprechen gemeinsam für ihre Rechte.
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband spricht dort.
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband heißt kurz: DBSV.
Der DBSV kritisiert Pläne des Bundes-Jugend-Ministeriums.
Es geht um ein neues Gesetz für Kinder- und Jugend-Hilfe.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe ist ein Angebot vom Staat.
Der Staat hilft damit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Das neue Gesetz heißt: 1. Kinder- und Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Kurz: 1. KJHSRG.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Es soll danach besser sein.
Christiane Möller arbeitet beim DBSV.
Sie ist Juristin.
Eine Juristin hat Jura studiert.
Sie kennt sich sehr gut mit Gesetzen und Rechten aus.
Sie sagt: Dieser Gesetz-Entwurf schadet Kindern mit Behinderungen.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird zuerst besprochen.
Danach kann er ein echtes Gesetz werden.
Der Gesetz-Entwurf greift die Rechte dieser Kinder an.
Das Gesetz soll Hilfen für junge Menschen zusammenfassen.
Es geht um junge Menschen mit und ohne Behinderungen.
Das soll bis 2028 passieren.
Eigentlich sollte das Gesetz mehr Inklusion bringen.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Der DBSV glaubt: Das Gegenteil wird passieren.
Christiane Möller sagt: Kinder sollen weniger Hilfe bekommen.
Heute haben behinderte Kinder ein Recht auf die Hilfe.
Sie bekommen die Hilfe, die sie wirklich brauchen.
Dieses Recht soll nach dem neuen Gesetz kaum noch gelten.
Stattdessen soll es allgemeine Angebote in Kita und Schule geben.
Das sind Angebote für alle Kinder zusammen.
Nicht jedes Kind bekommt dabei eine eigene, persönliche Hilfe.
Christiane Möller sagt: Auch wir wollen gute Kitas und Schulen.
Aber das neue Gesetz spart vor allem Geld.
Es kürzt das Recht auf persönliche Assistenz.
Eine Assistenz hilft anderen Menschen im Alltag.
Das Gesetz sagt nicht, wie gut die Angebote sein müssen.
Es ist auch nicht klar, ob genug Geld dafür da ist.
Schon heute bekommen nicht alle Kinder dieselbe Hilfe.
Es kommt darauf an, wo in Deutschland sie wohnen.
Der DBSV sagt: Das wird durch das neue Gesetz schlimmer.
Die Hilfe hängt dann vom Geld der Stadt oder des Land-Kreises ab.
Ein Land-Kreis ist ein Gebiet in Deutschland.
Mehrere Orte und Dörfer gehören zusammen zu einem Land-Kreis.
Das ist ungerecht.
Manche Kinder bekommen dann weniger Hilfe als andere.
Das neue Gesetz plant auch neue Regeln für Eltern.
Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen mehr zahlen.
Zum Beispiel mehr Beiträge für Kita oder Schule.
Beiträge sind Geld-Beträge.
Man muss diese Beträge regelmäßig zahlen.
Diese Kosten entstehen nur wegen der Behinderung des Kindes.
Der DBSV findet das falsch.
Das Gesetz plant auch neue Regeln für junge Erwachsene.
Mit 18 Jahren wechselt die Zu-ständig-keit.
Zu-ständig-keit bedeutet: Eine Stelle ist verantwortlich.
Diese Stelle entscheidet und bezahlt die Hilfe.
Dann übernimmt ein anderer Träger die Kosten.
Ein Träger ist eine Organisation.
Der Träger bietet Hilfen an und bezahlt diese.
Das kann ein Verein oder eine Behörde sein.
Das kann Probleme kurz vor dem Schul-Abschluss geben.
Ein Schul-Abschluss ist das Zeugnis am Ende der Schule.
Danach können junge Menschen eine Ausbildung beginnen.
Blinde und seh-behinderte junge Menschen besuchen oft Schulen weit weg.
Sie wohnen dann in einem Internat.
Ein Internat ist eine Schule mit Wohn-Plätzen.
Die Kinder leben dort die ganze Woche.
Mit 18 Jahren könnte diese Unterstützung enden.
Dann können sie vielleicht ihren Schul-Abschluss nicht machen.
Das wäre sehr schlimm für ihr Leben.
Heute können junge Menschen mit Behinderungen vor Sozial-Gerichte gehen.
Ein Sozial-Gericht ist ein besonderes Gericht.
Dort können Menschen kämpfen, wenn sie Hilfe nicht bekommen haben.
Sie können so ihre Rechte einfordern.
Nach dem neuen Gesetz müssen sie zu Verwaltungs-Gerichten gehen.
Ein Verwaltungs-Gericht ist ein besonderes Gericht.
Dort können Menschen gegen Entscheidungen von Ämtern klagen.
Das ist oft schwieriger als bei einem Sozial-Gericht.
Die Anforderungen dort sind höher.
Das macht es schwerer, Rechte durchzusetzen.
Der DBSV macht sich auch um Jugend-Ämter Sorgen.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde in jeder Stadt.
Das Jugend-Amt hilft Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Jugend-Ämter sollen künftig für seh-behinderte Kinder zuständig sein.
Aber die Jugend-Ämter kennen sich damit kaum aus.
Es gibt wenige Kinder mit Seh-Behinderung.
Deshalb haben Jugend-Ämter wenig Erfahrung damit.
Das Gesetz sagt nicht, wie dieses Problem gelöst wird.
Der DBSV fordert: Das Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden.
Überarbeiten bedeutet: Vieles muss anders und besser werden.
Junge Menschen mit Behinderungen brauchen ihre Rechte.
Diese Rechte müssen erhalten bleiben und stärker werden.
Gute Kinder- und Jugend-Hilfe muss allen jungen Menschen helfen.
Sie muss echte Chancen-Gleichheit für alle ermöglichen.
Chancen-Gleichheit bedeutet: Alle Menschen dürfen das Gleiche machen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die vollständige Stellungnahme des DBSV findet ihr hier:
Eine Stellungnahme ist ein schriftlicher Text.
Darin sagt eine Gruppe, was sie über einen Plan denkt.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Anlässlich der am 27. April 2026 geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesjugendministeriums für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen", stellte die DBSV-Justiziarin Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung des Bundesjugendministeriums fest.
Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen. Ursprünglich sollte dadurch die UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden, Stichwort „Mehr Inklusion“. Die vorliegende Fassung mit ihrer völligen Neuausrichtung droht aber nach Ansicht des DBSV, das genaue Gegenteil zu bewirken. „Kinder und Jugendliche sollen massiven Sozialabbau zu spüren bekommen“, so Christiane Möller. Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. „Ein Kita- und Bildungssystem, das auch junge Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt willkommen heißt und ihnen eine chancengleiche Teilhabe bietet, wollen auch wir, und zwar schon lange“, sagte Christiane Möller. „Dazu wird es aber nicht kommen, wenn es nur darum geht, mehrere Milliarden Euro einzusparen, indem das Recht auf Assistenz massiv zusammengestrichen wird.“ Das Gesetz macht keinerlei Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist. Damit droht Exklusion statt Inklusion.“
Wieviel Teilhabe ein junger Mensch mit Behinderung erlebt, hängt bereits jetzt stark davon ab, wo er in Deutschland lebt. Nach Einschätzung des DBSV würde sich dieser Trend durch die geplante Reform noch verstärken. „Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, so Christiane Möller. Die Folge ist eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.
Auch die geplanten Regelungen zur „Kostenheranziehung“ stoßen auf Ablehnung. Eltern von Kindern mit Behinderungen dürften nach Ansicht des DBSV künftig stärker finanziell belastet werden – etwa durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind.
Kritisch sieht der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.
Wollen junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, sollen sie sich künftig nicht mehr an die Sozialgerichte wenden, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen werden sie an die Verwaltungsgerichte verwiesen, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher sind.
Der DBSV befürchtet zudem, dass die relativ kleine Gruppe junger Menschen, die von Seheinschränkung betroffen sind, in den Jugendämtern unter die Räder kommt. Den Jugendämtern fehlen erstens die entsprechenden Netzwerke und zweitens Konzepte, wie die nötige Kompetenz zu den Förderbedarfen von sehbehinderten, blinden oder taubblinden Kindern in Windeseile aufgebaut und trotz kleiner Fallzahlen erhalten werden kann. Im Gesetzentwurf fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass diese Problematik erkannt, geschweige denn angegangen wurde.
Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe muss sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe darf nicht an der falschen Stelle sparen. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie allen jungen Menschen echte Chancengleichheit ermöglicht. Die umfassende Stellungnahme des Verbandes gibt’s unter:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-refe-1-kjhsrg.html

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Anlässlich der am 27. April 2026 geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesjugendministeriums für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen", stellte die DBSV-Justiziarin Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung des Bundesjugendministeriums fest.
Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen. Ursprünglich sollte dadurch die UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden, Stichwort „Mehr Inklusion“. Die vorliegende Fassung mit ihrer völligen Neuausrichtung droht aber nach Ansicht des DBSV, das genaue Gegenteil zu bewirken. „Kinder und Jugendliche sollen massiven Sozialabbau zu spüren bekommen“, so Christiane Möller. Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. „Ein Kita- und Bildungssystem, das auch junge Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt willkommen heißt und ihnen eine chancengleiche Teilhabe bietet, wollen auch wir, und zwar schon lange“, sagte Christiane Möller. „Dazu wird es aber nicht kommen, wenn es nur darum geht, mehrere Milliarden Euro einzusparen, indem das Recht auf Assistenz massiv zusammengestrichen wird.“ Das Gesetz macht keinerlei Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist. Damit droht Exklusion statt Inklusion.“
Wieviel Teilhabe ein junger Mensch mit Behinderung erlebt, hängt bereits jetzt stark davon ab, wo er in Deutschland lebt. Nach Einschätzung des DBSV würde sich dieser Trend durch die geplante Reform noch verstärken. „Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden“, so Christiane Möller. Die Folge ist eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.
Auch die geplanten Regelungen zur „Kostenheranziehung“ stoßen auf Ablehnung. Eltern von Kindern mit Behinderungen dürften nach Ansicht des DBSV künftig stärker finanziell belastet werden – etwa durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind.
Kritisch sieht der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.
Wollen junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, sollen sie sich künftig nicht mehr an die Sozialgerichte wenden, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen werden sie an die Verwaltungsgerichte verwiesen, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher sind.
Der DBSV befürchtet zudem, dass die relativ kleine Gruppe junger Menschen, die von Seheinschränkung betroffen sind, in den Jugendämtern unter die Räder kommt. Den Jugendämtern fehlen erstens die entsprechenden Netzwerke und zweitens Konzepte, wie die nötige Kompetenz zu den Förderbedarfen von sehbehinderten, blinden oder taubblinden Kindern in Windeseile aufgebaut und trotz kleiner Fallzahlen erhalten werden kann. Im Gesetzentwurf fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass diese Problematik erkannt, geschweige denn angegangen wurde.
Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe muss sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe darf nicht an der falschen Stelle sparen. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie allen jungen Menschen echte Chancengleichheit ermöglicht. Die umfassende Stellungnahme des Verbandes gibt’s unter:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-refe-1-kjhsrg.html




