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Online-Veranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 29. April 2026 beantwortet wichtigste Fragen 

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Foto: Susanne Göbel

Marburg (kobinet) Was bedeutet das neue "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret? Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten? Die Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen (rbm) informiert in Kooperation mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) am 29. April um 16:00 Uhr in einer Online-Veranstaltung darüber und gibt Antworten auf Fragen.

Folgende Aspekte werden behandelt:

  • Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
  • Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
  • Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
  • Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
  • Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
  • Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
  • Gibt es Übergangsfristen?

„Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr“, heißt es in der Ankündigung.

An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/88584033848?pwd=zgh8l5zu4a7WllHg50OuoH5KbdFetI.1
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenncode: 626764