Marburg (kobinet)
Ein neues Gesetz ist wichtig für Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das Gesetz heißt Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz.
Dieses Gesetz gilt in Deutschland.
Es sagt: Digitale Produkte müssen für alle nutzbar sein.
Kurz: BFSG.
In Deutschland leben über 9 Millionen Menschen mit Behinderung.
Das BFSG betrifft ihren Alltag direkt.
Die Rechts-beratungs-gesellschaft für behinderte Menschen informiert über das BFSG.
Eine Rechts-beratungs-gesellschaft hilft Menschen mit Fragen zu Gesetzen.
Die Mitarbeiter erklären, welche Rechte man hat.
Kurz: rbm.
Die rbm macht das zusammen mit der Deutschen Blinden-studien-anstalt.
Die Blinden-studien-anstalt ist eine Einrichtung für blinde Menschen.
Sie hilft blinden Menschen beim Lernen und im Alltag.
Kurz: blista.
Die Veranstaltung findet am 29. April statt.
Sie beginnt um 16:00 Uhr.
Die Veranstaltung findet online statt.
Das Programm dafür heißt Zoom.
Zoom ist ein Computer-Programm aus Amerika.
Mit Zoom kann man Video-Anrufe machen.
Dr. Michael Richter von der rbm beantwortet eure Fragen.
Diese Themen werden besprochen:
- Welche Produkte und Dienste betrifft das BFSG?
- Gilt das Gesetz auch für Gesundheits-Apps und Klinik-Webseiten?
- Müssen Termin-Portale barriere-frei sein?
- Was gilt für Geld-Automaten und Online-Shops?
- Was gilt für Karten-Zahlung im Supermarkt oder Hotel?
- Wer überwacht das Gesetz?
- Wo kann man sich beschweren?
- Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
- Gibt es Übergangs-Fristen?
Ein Termin-Portal ist eine Webseite im Internet.
Dort kann man Termine buchen und verwalten.
Ein Geld-Automat ist eine Maschine an der Straße oder in einer Bank.
Dort kann man Geld abheben.
Karten-Zahlung bedeutet: Man bezahlt mit einer Karte.
Man braucht kein Bargeld.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an eine Regel.
Das kann eine Strafe zur Folge haben.
Eine Übergangs-Frist ist eine Zeit zum Vorbereiten.
In dieser Zeit muss man noch nicht alle Regeln einhalten.
Hier könnt ihr an der Zoom-Veranstaltung teilnehmen:
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenn-Code: 626764

Foto: Susanne Göbel
Marburg (kobinet) Was bedeutet das neue "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret? Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten? Die Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen (rbm) informiert in Kooperation mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) am 29. April um 16:00 Uhr in einer Online-Veranstaltung darüber und gibt Antworten auf Fragen.
Folgende Aspekte werden behandelt:
- Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
- Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
- Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
- Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
- Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
- Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
- Gibt es Übergangsfristen?
„Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr“, heißt es in der Ankündigung.
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/88584033848?pwd=zgh8l5zu4a7WllHg50OuoH5KbdFetI.1
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenncode: 626764

Foto: Susanne Göbel
Marburg (kobinet) Was bedeutet das neue "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret? Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten? Die Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen (rbm) informiert in Kooperation mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) am 29. April um 16:00 Uhr in einer Online-Veranstaltung darüber und gibt Antworten auf Fragen.
Folgende Aspekte werden behandelt:
- Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
- Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
- Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
- Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
- Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
- Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
- Gibt es Übergangsfristen?
„Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr“, heißt es in der Ankündigung.
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/88584033848?pwd=zgh8l5zu4a7WllHg50OuoH5KbdFetI.1
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenncode: 626764




