Frankfurt (kobinet)
Viele Unternehmen müssen eine Person bestimmen.
Diese Person heißt Inklusions-Beauftragte oder Inklusions-Beauftragter.
Eine Inklusions-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderung.
Sie hilft diesen Menschen bei der Arbeit im Betrieb.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Menschen mit Behinderung brauchen oft mehr Hilfe.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch IX.
Sozial-Gesetz-Buch IX bedeutet: ein Gesetz in Deutschland.
Dieses Gesetz wird auch SGB IX genannt.
Das Gesetz gilt für Betriebe mit Menschen mit schwerer Behinderung.
Ein Betrieb ist eine Firma.
Dort arbeiten viele Menschen zusammen.
Iris Fleischer ist Inklusions-Beauftragte bei der Unfall-Kasse Hessen.
Sie möchte ein Netz-werk aufbauen.
Ein Netz-werk ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben den gleichen Beruf.
Sie tauschen sich regelmäßig aus.
Das Netz-werk soll für ganz Hessen sein.
Iris Fleischer möchte sich mit vielen Inklusions-Beauftragten treffen.
Das Ziel ist: Gemeinsam Lösungen finden.
Alle sollen voneinander lernen.
Bist du Inklusions-Beauftragte oder Inklusions-Beauftragter in Hessen?
Dann schreibe eine E-Mail an Iris Fleischer.
Die E-Mail-Adresse ist: [email protected]
Schreibe in den Betreff: Netz-werk Inklusions-Beauftragte
Der Betreff steht am Anfang einer E-Mail.
Er sagt kurz, worum es geht.

Foto: Susanne Göbel
Frankfurt (kobinet) Sobald eine Person mit einer Schwerbehinderung im Betrieb beschäftigt ist, müssen, so besagt es § 181 Sozialgesetzbuch IX, alle öffentliche und private Arbeitgeber eine/n Inklusionsbeauftragte/n bestellen. Die Inklusionsbeauftragten vertreten ihre Arbeitgebenden in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Iris Fleischer, Inklusionsbeauftragte der Unfallkasse Hessen, möchte sich mit möglichst vielen Inklusionsbeauftragten aus hessischen Unternehmen und Behörden austauschen. Dafür möchte sie ein hessenweites Netzwerk aufbauen. Ihr Ziel ist es, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Geplant ist ein pragmatischer Einstieg mit einem ersten Austauschformat und der Möglichkeit, weitere Themen gemeinsam zu entwickeln.
Sie sind Inklusionsbeauftragte/r in einem Unternehmen oder einer Behörde in Hessen und haben Interesse am fachlichen Austausch? Dann schicken Sie eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff: „Netzwerk Inklusionsbeauftragte“.

Foto: Susanne Göbel
Frankfurt (kobinet) Sobald eine Person mit einer Schwerbehinderung im Betrieb beschäftigt ist, müssen, so besagt es § 181 Sozialgesetzbuch IX, alle öffentliche und private Arbeitgeber eine/n Inklusionsbeauftragte/n bestellen. Die Inklusionsbeauftragten vertreten ihre Arbeitgebenden in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Iris Fleischer, Inklusionsbeauftragte der Unfallkasse Hessen, möchte sich mit möglichst vielen Inklusionsbeauftragten aus hessischen Unternehmen und Behörden austauschen. Dafür möchte sie ein hessenweites Netzwerk aufbauen. Ihr Ziel ist es, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Geplant ist ein pragmatischer Einstieg mit einem ersten Austauschformat und der Möglichkeit, weitere Themen gemeinsam zu entwickeln.
Sie sind Inklusionsbeauftragte/r in einem Unternehmen oder einer Behörde in Hessen und haben Interesse am fachlichen Austausch? Dann schicken Sie eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff: „Netzwerk Inklusionsbeauftragte“.




