Berlin (kobinet)
Die ISL hat eine Stellung-nahme geschrieben.
Eine Stellung-nahme ist ein Brief mit der eigenen Meinung zu einem Thema.
ISL bedeutet: Interessen-vertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland.
Eine Interessen-vertretung spricht für eine Gruppe von Menschen.
Sie setzt sich für deren Rechte ein.
Die ISL vertritt Menschen mit Behinderung.
Die ISL hat die Stellung-nahme am 19. April 2026 verschickt.
Die Stellung-nahme ging an das Bundes-gesundheits-ministerium.
Das Bundes-gesundheits-ministerium ist ein Amt der deutschen Regierung.
Es ist zuständig für Gesundheit in Deutschland.
Die Stellung-nahme betrifft ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt GKV-Beitrags-satz-stabilisierungs-gesetz.
GKV bedeutet: Gesetzliche Kranken-versicherung.
Dieses Gesetz soll die Kosten der Kranken-kassen senken.
Die Kranken-kasse bezahlt Arzt-besuche und Medikamente.
Das Gesetz hat 157 Seiten.
Die ISL kritisiert das Verfahren.
Ein Verfahren ist eine bestimmte Art, wie etwas abläuft.
Das Ministerium hat den Gesetz-Entwurf am 16. April verschickt.
Ein Entwurf ist die erste Version eines Gesetzes.
Er ist noch nicht fertig.
Die Frist war am 20. April um 9:00 Uhr.
Das waren weniger als 2 Arbeits-tage.
Das ist viel zu wenig Zeit.
Das verstößt gegen die UN-Behinderten-rechts-konvention.
Die UN-Behinderten-rechts-konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Darin steht: Menschen mit Behinderung müssen mitentscheiden dürfen.
Das nennt man Partizi-pations-gebot.
Partizi-pation bedeutet: Mitmachen und mitentscheiden.
Das Partizi-pations-gebot sagt: Menschen mit Behinderung müssen beteiligt werden.
Die ISL kritisiert auch den Inhalt des Gesetzes.
Es geht um die außer-klinische Intensiv-pflege.
Außer-klinische Intensiv-pflege bedeutet: schwere Pflege zu Hause, nicht im Kranken-haus.
Viele dieser Menschen brauchen ein Beatmungs-gerät.
Ein Beatmungs-gerät ist eine Maschine.
Sie hilft Menschen beim Atmen.
Das Gesetz kürzt das Geld für diese Pflege.
Das zwingt diese Menschen in Heime.
Das Gesetz kürzt auch das Geld für Hilfs-mittel.
Ein Hilfs-mittel ist ein Werkzeug oder Gerät.
Es macht das Leben leichter.
Hilfs-mittel sind zum Beispiel Elektro-roll-stühle.
Dazu gehören auch Kommunikations-hilfen.
Kommunikations-hilfen sind Geräte oder Mittel.
Sie helfen Menschen beim Sprechen oder Schreiben.
Dazu gehören auch orthopädische Einzel-anfertigungen.
Orthopädische Einzel-anfertigungen sind besondere Hilfs-mittel.
Sie werden speziell für eine Person gemacht.
Zum Beispiel besondere Schuhe oder Prothesen.
Prothesen sind künstliche Körper-teile.
Das Gesetz erhöht auch die Zu-zahlungen.
Zu-zahlungen bedeutet: Menschen müssen selbst mehr Geld bezahlen.
Die Kranken-kasse übernimmt dann nicht mehr alles.
Die Zu-zahlungen steigen um 50 Prozent.
Das trifft auch Menschen in der außer-klinischen Intensiv-pflege.
Das Kranken-geld wird weniger.
Kranken-geld ist Geld vom Staat.
Man bekommt es, wenn man wegen Krankheit nicht arbeiten kann.
Es wird um 5 Prozent-punkte gekürzt.
Wer seine Arbeit verliert, bekommt noch weniger.
Das betrifft vor allem chronisch kranke Menschen.
Chronisch krank bedeutet: man ist dauerhaft krank.
Das betrifft auch Menschen mit Behinderung.
Die Reha-Frist wird kürzer.
Reha bedeutet: Reha-bili-tation.
Das ist eine Behandlung, die hilft, Fähigkeiten zurück-zugewinnen.
Man lernt wieder, was man durch Krankheit verloren hat.
Früher hatte man 10 Wochen Zeit für einen Antrag.
Jetzt sollen es nur noch 4 Wochen sein.
Die Teil-habe-beratung wird dabei nicht gestärkt.
Teil-habe bedeutet: Mitmachen in der Gesellschaft.
Die Teil-habe-beratung hilft Menschen mit Behinderung im Alltag.
Das Gesetz prüft nicht, ob es die Teil-habe verschlechtert.
Das Gesetz sagt nur 1 Satz zur UN-Behinderten-rechts-konvention.
Dieser Satz hat keine Begründung.
Thomas Koritz leitet die ISL.
Er ist der Geschäfts-führer.
Das ist die Person, die eine Organisation leitet.
Er sagt: Weniger Kosten bei den Kranken-kassen ist ein gutes Ziel.
Aber es darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung gehen.
Diese Menschen brauchen diese Angebote.
Nur so können sie selbst-bestimmt leben.
Die ISL fordert Verbesserungen.
Sie fordert Änderungen an allen genannten Punkten.
Sie fordert echte Beteiligung.
Selbst-vertretungs-organisationen sollen mitentscheiden dürfen.
Selbst-vertretungs-organisationen sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen sprechen selbst für ihre eigenen Rechte.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am 19. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Kritik fällt deutlich aus. Schon das Verfahren beanstandet die ISL scharf. Das Ministerium hat den 157-seitigen Entwurf am 16. April 2026 versandt, Abgabefrist war der 20. April, 9:00 Uhr. Weniger als zwei Werktage für ein Gesetz mit existenzieller Bedeutung für behinderte und chronisch kranke Menschen. Das widerspricht dem Partizipationsgebot aus Artikel 4 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention.
Inhaltlich sieht die ISL mehrere Regelungen als nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. In der außerklinischen Intensivpflege soll die Refinanzierung von Tariflöhnen gekappt werden. Das drängt beatmungspflichtige Menschen faktisch in stationäre Strukturen. Bei Hilfsmitteln drohen ein pauschaler Drei-Prozent-Abschlag und ein enger Festbetragskorridor. Dazu zählen auch Elektrorollstühle, Kommunikationshilfen und orthopädische Einzelanfertigungen. Der neue Beitragszuschlag zur Familienversicherung trifft Haushalte mit behinderten Angehörigen besonders hart. Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, ausdrücklich auch in Wohneinheiten der Außerklinischen Intensivpflege. Das Krankengeld wird um fünf Prozentpunkte abgesenkt und nach Ende des Arbeitsverhältnisses auf ALG-I-Niveau gedeckelt. Chronisch kranke und behinderte Beschäftigte werden so in die Erwerbsminderungsrente gedrängt. Die Reha-Antragsfrist wird von zehn auf vier Wochen verkürzt, ohne die unabhängige Teilhabeberatung zu stärken.
Eine Folgenabschätzung für Teilhabe und Barrierefreiheit fehlt. Die Gesetzesbegründung behauptet die UN-BRK-Vereinbarkeit in einem einzigen Satz ohne Begründung. „Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel“, erklärt Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Sie darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Strukturen geschwächt werden, die selbstbestimmtes Leben erst möglich machen.“
Die ISL fordert Nachbesserungen an allen genannten Punkten und eine wirksame Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen im weiteren Verfahren.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am 19. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Kritik fällt deutlich aus. Schon das Verfahren beanstandet die ISL scharf. Das Ministerium hat den 157-seitigen Entwurf am 16. April 2026 versandt, Abgabefrist war der 20. April, 9:00 Uhr. Weniger als zwei Werktage für ein Gesetz mit existenzieller Bedeutung für behinderte und chronisch kranke Menschen. Das widerspricht dem Partizipationsgebot aus Artikel 4 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention.
Inhaltlich sieht die ISL mehrere Regelungen als nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. In der außerklinischen Intensivpflege soll die Refinanzierung von Tariflöhnen gekappt werden. Das drängt beatmungspflichtige Menschen faktisch in stationäre Strukturen. Bei Hilfsmitteln drohen ein pauschaler Drei-Prozent-Abschlag und ein enger Festbetragskorridor. Dazu zählen auch Elektrorollstühle, Kommunikationshilfen und orthopädische Einzelanfertigungen. Der neue Beitragszuschlag zur Familienversicherung trifft Haushalte mit behinderten Angehörigen besonders hart. Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, ausdrücklich auch in Wohneinheiten der Außerklinischen Intensivpflege. Das Krankengeld wird um fünf Prozentpunkte abgesenkt und nach Ende des Arbeitsverhältnisses auf ALG-I-Niveau gedeckelt. Chronisch kranke und behinderte Beschäftigte werden so in die Erwerbsminderungsrente gedrängt. Die Reha-Antragsfrist wird von zehn auf vier Wochen verkürzt, ohne die unabhängige Teilhabeberatung zu stärken.
Eine Folgenabschätzung für Teilhabe und Barrierefreiheit fehlt. Die Gesetzesbegründung behauptet die UN-BRK-Vereinbarkeit in einem einzigen Satz ohne Begründung. „Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel“, erklärt Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Sie darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Strukturen geschwächt werden, die selbstbestimmtes Leben erst möglich machen.“
Die ISL fordert Nachbesserungen an allen genannten Punkten und eine wirksame Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen im weiteren Verfahren.





Es ist doch nur offensichtlich, welche Lobby hinter diesen Forderungen steht. Dass die Union für solche sehr empfänglich ist, sollte eigentlich auch niemand mehr überraschen. Früher konnte man sich noch darauf verlassen, dass eine SPD solche abstrusen Ideen bereits im Keim ersticken würde. Inzwischen hat man den Eindruck, dass sie ähnlich wie sie Linke mit sich selbst beschäftigt ist. Wir Menschen mit Behinderungen haben eigentlich nur noch die Grünen, wo es wie Corinna Rüffer noch verlässliche Partner im Kampf gegen Abbau von Sozialleistungen wie die Eingliederungshilfe gibt. Die Union sollte ihr C wenn überhaupt ganz klein schreiben.