Bonn / Berlin (kobinet)
Persönliche Assistenz ist kein Luxus.
Persönliche Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einer anderen Person im Alltag.
Zum Beispiel beim Aufstehen, Anziehen oder Essen.
Menschen mit Behinderung können so selbst entscheiden.
Sie können arbeiten, lernen und mitmachen.
Ohne Assistenz wäre das oft nicht möglich.
Wiebke Schär sagt das sehr deutlich.
Sie leitet die Organisation ISL.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
Eine Interessen-Vertretung spricht für eine Gruppe von Menschen.
Sie kämpft für faire Rechte dieser Menschen.
Wiebke Schär ist gegen die aktuellen Spar-Pläne.
Spar-Pläne bedeutet: Die Politik will weniger Geld ausgeben.
Manche Leistungen sollen gekürzt werden.
Die Organisation Aktion Mensch hat eine Broschüre gemacht.
Eine Broschüre ist ein kleines Heft mit wichtigen Informationen.
Der Titel lautet: Teil-habe ist ein Menschen-Recht!
Teil-habe bedeutet: Mitmachen und dabei sein im Leben.
Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden.
Auch Wiebke Schär hat einen Text darin geschrieben.
Manche sagen: Menschen mit Behinderung bekommen zu viel.
Wiebke Schär sagt: Das stimmt nicht.
Assistenz und Teil-habe sind Menschen-Rechte.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Sie gelten auf der ganzen Welt.
Diese Rechte stehen im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist ein Buch mit Regeln für Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Diese Rechte stehen auch in internationalen Verträgen.
Internationale Verträge sind Abmachungen zwischen verschiedenen Ländern.
Die Länder versprechen, bestimmte Regeln einzuhalten.
Diese Rechte dürfen nicht gekürzt werden.
Die ISL kritisiert noch etwas anderes.
Manche stellen behinderte Menschen gegen alte Menschen.
Das ist nicht fair.
Beide Gruppen haben ein Recht auf Hilfe.
Das eigentliche Problem ist die Finanzierung des Sozial-Staats.
Finanzierung bedeutet: Wer bezahlt etwas und woher kommt das Geld dafür?
Sozial-Staat bedeutet: Der Staat hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Diese Frage muss gerecht gelöst werden.
Rechte dürfen dabei nicht abgebaut werden.
Persönliche Assistenz bringt auch Vorteile für alle.
Sie schafft Arbeits-Plätze in der Region.
Es gibt bereits Vorschläge für eine gerechte Lösung.
Zum Beispiel sollen Menschen mit hohem Einkommen mehr zahlen.
Das Geld geht in die Sozial-Versicherung.
Sozial-Versicherung bedeutet: Eine gemeinsame Kasse für Krankheit und Pflege.
Alle zahlen ein.
Alle bekommen Hilfe, wenn sie sie brauchen.
Auch Beamte und Selbstständige sollen mehr einzahlen.
Beamte sind Menschen, die für den Staat arbeiten.
Zum Beispiel Lehrer oder Polizisten.
Selbstständige betreiben ihr eigenes Geschäft.
Sie haben keinen Arbeit-Geber.
Das würde die Sozial-Versicherungen stabiler machen.
Die Teil-habe-Rechte würden gesichert bleiben.
Die ISL fordert eine gerechte Verteilung.
Gerechte Verteilung bedeutet: Alle zahlen so viel, wie sie können.
Niemand wird dabei benachteiligt.
Die Broschüre der Aktion Mensch kann hier heruntergeladen werden:

Foto: Franziska Vu ISL
Bonn / Berlin (kobinet) Leistungen wie Persönliche Assistenz, Schul- oder Reiseassistenz sind keine Luxusgüter. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Assistenzbedarf arbeiten, lernen, politisch aktiv sein, Familien gründen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Persönliche Assistenz ermöglicht Alltagshandlungen wie Aufstehen, Essen, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe. Sie ersetzt keine Selbstbestimmung, sondern macht diese überhaupt erst möglich. Ohne Assistenz wären viele Menschen gezwungen, in stationären Einrichtungen zu leben, von Angehörigen abhängig oder aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen." So bringt die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Wiebke Schär, auf den Punkt, worum es bei der Assistenz und der Selbstbestimmung behinderter Menschen geht und setzt einen Gegenpunkt gegen die aktuellen Sparvorschläge. Veröffentlicht wurde das vollständige Statement von Wiebke Schär in einer neuen Broschüre der Aktion Mensch mit dem Titel "Teilhabe ist ein Menschenrecht! Und das ist nicht verhandelbar", die im Vorfeld der Aktivitäten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen veröffentlicht wurde und kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Und weiter heißt es im Beitrag von Wiebke Schär in der Broschüre der Aktion Mensch:
„Aktuelle politische und mediale Beiträge, die den Eindruck vermitteln, Menschen mit Behinderung lebten mit überzogenen Standards, von denen sie sich verabschieden müssten, machen aus Menschenrechten eine reine Kostenfrage. Das weisen wir als Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) entschieden zurück. Diese Perspektive widerspricht dem Grundgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtliche Ansprüche auf Pflege, Assistenz und Teilhabe dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Die ISL kritisiert auch die wiederholte Gegenüberstellung von Menschen mit Assistenzbedarf und anderen Gruppen, etwa pflegebedürftigen älteren Menschen. Dadurch werden soziale Gruppen gegeneinander ausgespielt, statt die strukturellen Schwächen der Finanzierung des Sozialstaats zu benennen.
Internationale Vergleiche dürfen nicht dazu dienen, bestehende Rechte hierzulande zu relativieren. Deutschland sollte den Anspruch verfolgen, Vorbild für eine inklusive Gesellschaft zu sein. Zudem ist Persönliche Assistenz auch ein wirtschaftlicher Faktor: Sie schafft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Aus Sicht der ISL lautet die zentrale Frage nicht, ob wir uns Teilhabe leisten können, sondern wie wir sie gerecht finanzieren. Es existieren längst tragfähige Reformvorschläge, etwa die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, damit mehr Menschen mit hohem Einkommen in die Sozialversicherungen einzahlen, sowie die Einbeziehung von Beamt*innen und Selbstständigen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Maßnahmen könnten die Sozialversicherungen stabilisieren, Kommunen entlasten und gleichzeitig Teilhaberechte sichern. Eine zukunftsfähige Sozialpolitik erfordert solidarische Finanzierung und Umverteilung – nicht den Abbau von Rechten.“

Foto: Franziska Vu ISL
Bonn / Berlin (kobinet) Leistungen wie Persönliche Assistenz, Schul- oder Reiseassistenz sind keine Luxusgüter. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Assistenzbedarf arbeiten, lernen, politisch aktiv sein, Familien gründen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Persönliche Assistenz ermöglicht Alltagshandlungen wie Aufstehen, Essen, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe. Sie ersetzt keine Selbstbestimmung, sondern macht diese überhaupt erst möglich. Ohne Assistenz wären viele Menschen gezwungen, in stationären Einrichtungen zu leben, von Angehörigen abhängig oder aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen." So bringt die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Wiebke Schär, auf den Punkt, worum es bei der Assistenz und der Selbstbestimmung behinderter Menschen geht und setzt einen Gegenpunkt gegen die aktuellen Sparvorschläge. Veröffentlicht wurde das vollständige Statement von Wiebke Schär in einer neuen Broschüre der Aktion Mensch mit dem Titel "Teilhabe ist ein Menschenrecht! Und das ist nicht verhandelbar", die im Vorfeld der Aktivitäten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen veröffentlicht wurde und kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Und weiter heißt es im Beitrag von Wiebke Schär in der Broschüre der Aktion Mensch:
„Aktuelle politische und mediale Beiträge, die den Eindruck vermitteln, Menschen mit Behinderung lebten mit überzogenen Standards, von denen sie sich verabschieden müssten, machen aus Menschenrechten eine reine Kostenfrage. Das weisen wir als Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) entschieden zurück. Diese Perspektive widerspricht dem Grundgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtliche Ansprüche auf Pflege, Assistenz und Teilhabe dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Die ISL kritisiert auch die wiederholte Gegenüberstellung von Menschen mit Assistenzbedarf und anderen Gruppen, etwa pflegebedürftigen älteren Menschen. Dadurch werden soziale Gruppen gegeneinander ausgespielt, statt die strukturellen Schwächen der Finanzierung des Sozialstaats zu benennen.
Internationale Vergleiche dürfen nicht dazu dienen, bestehende Rechte hierzulande zu relativieren. Deutschland sollte den Anspruch verfolgen, Vorbild für eine inklusive Gesellschaft zu sein. Zudem ist Persönliche Assistenz auch ein wirtschaftlicher Faktor: Sie schafft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Aus Sicht der ISL lautet die zentrale Frage nicht, ob wir uns Teilhabe leisten können, sondern wie wir sie gerecht finanzieren. Es existieren längst tragfähige Reformvorschläge, etwa die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, damit mehr Menschen mit hohem Einkommen in die Sozialversicherungen einzahlen, sowie die Einbeziehung von Beamt*innen und Selbstständigen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Maßnahmen könnten die Sozialversicherungen stabilisieren, Kommunen entlasten und gleichzeitig Teilhaberechte sichern. Eine zukunftsfähige Sozialpolitik erfordert solidarische Finanzierung und Umverteilung – nicht den Abbau von Rechten.“




