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Persönliche Assistenz ist ein Menschenrecht, die Selbstbestimmung ermöglicht

Porträt von Wiebke Schär
Wiebke Schär
Foto: Franziska Vu ISL

Bonn / Berlin (kobinet) Leistungen wie Persönliche Assistenz, Schul- oder Reiseassistenz sind keine Luxusgüter. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Assistenzbedarf arbeiten, lernen, politisch aktiv sein, Familien gründen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Persönliche Assistenz ermöglicht Alltagshandlungen wie Aufstehen, Essen, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe. Sie ersetzt keine Selbstbestimmung, sondern macht diese überhaupt erst möglich. Ohne Assistenz wären viele Menschen gezwungen, in stationären Einrichtungen zu leben, von Angehörigen abhängig oder aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen." So bringt die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Wiebke Schär, auf den Punkt, worum es bei der Assistenz und der Selbstbestimmung behinderter Menschen geht und setzt einen Gegenpunkt gegen die aktuellen Sparvorschläge. Veröffentlicht wurde das vollständige Statement von Wiebke Schär in einer neuen Broschüre der Aktion Mensch mit dem Titel "Teilhabe ist ein Menschenrecht! Und das ist nicht verhandelbar", die im Vorfeld der Aktivitäten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen veröffentlicht wurde und kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Und weiter heißt es im Beitrag von Wiebke Schär in der Broschüre der Aktion Mensch:

„Aktuelle politische und mediale Beiträge, die den Eindruck vermitteln, Menschen mit Behinderung lebten mit überzogenen Standards, von denen sie sich verabschieden müssten, machen aus Menschenrechten eine reine Kostenfrage. Das weisen wir als Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) entschieden zurück. Diese Perspektive widerspricht dem Grundgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtliche Ansprüche auf Pflege, Assistenz und Teilhabe dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Die ISL kritisiert auch die wiederholte Gegenüberstellung von Menschen mit Assistenzbedarf und anderen Gruppen, etwa pflegebedürftigen älteren Menschen. Dadurch werden soziale Gruppen gegeneinander ausgespielt, statt die strukturellen Schwächen der Finanzierung des Sozialstaats zu benennen.

Internationale Vergleiche dürfen nicht dazu dienen, bestehende Rechte hierzulande zu relativieren. Deutschland sollte den Anspruch verfolgen, Vorbild für eine inklusive Gesellschaft zu sein. Zudem ist Persönliche Assistenz auch ein wirtschaftlicher Faktor: Sie schafft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Aus Sicht der ISL lautet die zentrale Frage nicht, ob wir uns Teilhabe leisten können, sondern wie wir sie gerecht finanzieren. Es existieren längst tragfähige Reformvorschläge, etwa die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, damit mehr Menschen mit hohem Einkommen in die Sozialversicherungen einzahlen, sowie die Einbeziehung von Beamt*innen und Selbstständigen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Maßnahmen könnten die Sozialversicherungen stabilisieren, Kommunen entlasten und gleichzeitig Teilhaberechte sichern. Eine zukunftsfähige Sozialpolitik erfordert solidarische Finanzierung und Umverteilung – nicht den Abbau von Rechten.“

Link zur Broschüre der Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag um den 5. Mai 2026 und zur Möglichkeit des Downloads