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An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden: Lebenshilfe ist entsetzt über Streichliste aus dem Kanzleramt

Portrait von Ulla Schmidt mit einem Logo der Lebenshilfe im Hintergrund
Ulla Schmidt
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berlin (kobinet) Mit großer Empörung reagiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die jüngste Streichliste aus dem Kanzleramt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe betonte dazu: "An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden. Die Pläne gehen vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche. Vieles widerspricht der UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Wir müssen uns gemeinsam wehren! Wir dürfen das nicht hinnehmen!" Ulla Schmidt ruft daher dazu auf, die Bundestagspetition der Lebenshilfe mit der Nummer 195716 und dem Titel "Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" zu unterschreiben.

Schon jetzt haben fast 30.000 Menschen die Petition unterzeichnet, und der Petitionsausschuss muss sich dann damit befassen. Wer Menschen mit Behinderung unterstützen möchte, kann direkt auf die Petitionsseite des Bundestages oder zunächst auf die Kampagnenseite www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht gehen. Mit einem Video wird dort für alle einfach erklärt, wie man sich registrieren und eine Bundestagspetition unterzeichnen kann, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Link zur Petition mit der Möglichkeit der Mitzeichnung

Lesermeinungen

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4 Lesermeinungen
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Uwe Heineker
20.04.2026 21:49
  • Die Lebenshilfe unterhält auch Werkstätten – eine Werkstatt bekommt für die Betreuung und Förderung Kosten erstattet, die bundesweit stark variieren und im Schnitt bei ca. 1.967 € pro Person/Monat liegen (Spanne ca. 1.276 € bis 4.185 €). Finde den Fehler!
M. Guenter
Antwort auf  Uwe Heineker
21.04.2026 19:03

Hmm,

ich sehe da erstmal keinen „Fehler“ – die Frage ist doch: Was wird mit dem Geld gemacht und was hat der Leistungsberechtigte davon (das sich gewisse „Kostenbestandteile“, etwa zwischen Düsseldorf und der Provinz in Meck-Pomm unterscheiden, sehe ich nicht als das Problem)!
Das Problem ist doch, dass nicht kontrolliert wird, was mit den Steuergeldern – und über diese reden wir hier – passiert! Was macht die Qualität von Leistungen aus?
Wenn eine „Werkstatt“ eine Überleitungsquote von 5% jährlich schaffen würde, denn hätten wir gar kein Problem – wenn sie – wie es laut Datenlage erscheint -lediglich bei knapp 1% liegt, dann wird das System der Ausgrenzung am Arbeitsmarkt immer größer….- wer also 3t€ „bekommt“ ´, aber nach 5 Jahren überleitet, „verdient“ sicherlich mehr als derjenige der gar nicht überleitet….
Das Kernproblem ist die fehlende Kontrolle – und genau setzen die Leistungserbringer an: Nee, wollen wir nicht – das BTHG ist zu kompliziert…………

M. Guenter
20.04.2026 19:36

Hmm,

von einer ehemaligen Bundesministerin hätte ich mir doch mal etwas mehr Differenziertheit erwartet.
Fakt ist, dass die Ausgestaltung von Eingliederungshilfeleistungen Ländersache ist – der Bund gibt den Rahmen vor, alles andere wird in den Bundesländern „verhandelt“.
Faktisch haben wir in allen Bundesländern eine enorme Steigerung der Ausgaben für EGH-Leistungen – und zwar weit über dem langjährigen Mittel und OHNE besondere Dynamik bei den „Fallzahlen“ an Leistungsberechtigten. Kurz: Es fliesst enorm viel Geld zusätzlich in das System hinein, ohne dass es dafür eine plausible Erklärung gibt – Geld für das jeder Steuerzahler aufkommen muss und zwar ohne das erkennbar wird warum!
Was in der Petition komplett unterschlagen wird, ist dass wir durch das BTHG keinesfalls einer Steigerung der EGH-Leistungen Unterlass geboten haben, sondern diese sogar befördert wurde. Warum dies? Weil niemand darauf geachtet hat, dass in ambulanten Settings eigentlich die EGH für gewisse Leistungen nicht zuständig ist, sondern die Pflegeversicherung…
Was macht die Petition daraus? Man spricht sich gegen eine differenzierte Betrachtung von Pflege und EGH aus – kurz: Man akzeptiert, dass pflegeversicherte Personen mit knapp unter 300€ „abgespeist“ werden, obwohl deren pflegerischer Bedarf mehrere tausend Euro im Monat beträgt – dabei sind alle diese Personen hinsichtlich der Pflege pflichtversichert (die Leistungsträger der EGH nennen dies: systemwidrige Leistungen!). Ganz offen formuliert: Wir haben mittlerweile den Deckel der „Ambulantisierungsquote“ in vielen Bereichen erreicht – und von einem „Mehr an Leistungen“ gehen auch Gefährdungen für diejenigen aus, die sich selbst nicht vertreten können (wer zeigt etwa einen sexuellen Übergriff in einem Setting an, welches aus reinen 1:1-Beziehungen besteht? – die personell überfoderten „Heimaufsichten“ „freuen“ sich über die Ambulantisierung, aber sonst?).
Ähnlich ist es beim hema „Schulbegleitung“ – sorry, aber da läuft einiges schief und auch das Thema ist eigentlich Ländersache.Was – zumindest ich sehe – ist eine endlose „Abwärstspirale“ = eigentlich haben alle Kinder „besondere Bedarfe“ -die Grundschulleherin meiner Tochter hatte in mehr als einem Dritel aller „Fälle“ Zusatzpersonal für den Unterricht beantragt – und wir reden hier nicht über vorhr ausgiebte „Sonderschüler“!
Sorry, was wir brauchen – und der ständige Verweis auf die UN BRK nervt nur noch – sind Systeme, die Inklusion sicherstellen! Schulische Bedarfe sind Aufgaben der Schulen, pflegerische Bedarfe solche der Pflegeversicherung…

Martin
Antwort auf  M. Guenter
25.04.2026 15:21

Lieber M. Günther, zum Teil Zustimmung zu Ihrer Kritik . Aber beim Thema Schulassistenz ist diese von Ihnen gezogene Trennlinie zwischen Schule und Pflegeversicherung soeben nicht gesetzgeberisch gezogen. Abgesehen davon das ist ja auch noch eine Reihe von anderen Schnittstellen Problematiken etwa in der Abgrenzung Eingliederungshilfe Pflege, Stichwort lLebensnslagenmodell, oder Abgrenzung allgemeine Jugendhilfe vs Eingliederungshilfe nach § 35aSGB 8 gibt, ist das Recht auf Teilhabe an Bildung eben nicht nur im Artikel 12 Grundgesetz angelegt sondern ganz konkret eben auch im SGB 9 §112 . Und daraus wird dann eben doch eine Zuständigkeit der Eingliederungshilfe auch für Schulassistenz abgeleitet. In Berlin wo ich in vielen Fällen Betroffene vertreten muss, so wie natürlich auch andere Kolleginnen, wird dieses Problem der Nachrangigkeit von Leistungen in der Eingliederungshilfe in einer Verwaltungsvorschrift versucht zu regeln. Erst wenn der Schulträger nicht mehr in der Lage ist ausreichendes Personal zur Verfügung zu stellen, ist dann der Teilhabefachdienst der jeweiligen Jugendämter in der Pflicht ergänzend zu leisten. Das bei steigenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen mit neurodivergenter Diagnose ( eine wie ich finde fürchterliche stigmatisierende Zuschreibung) . Die Folge davon sind völlig überforderte Schulen, Streitigkeiten über Zuständigkeiten und tatsächlich tausende von Kinder die nicht beschult werden. Das wiederum bedeutet dass Eltern nicht arbeiten gehen können und zum Teil ihren Jobs aufgeben müssen oder verlieren. Also ein Rattenschwanz von Problemen. Und die jetzt veröffentlichte Sparliste aus dem Bundeskanzleramt über die ja gestern im Bundestag auch trefflich gestritten wurde, mag ja einen sachlichen Hintergrund haben, sendet aber in der eben beschriebenen Situation ein verheerendes Signal und führt zur Verunsicherung. Und jedem muss klar gewesen sein dass in der heutigen Zeit alles geleakt wird. Insofern finde ich Protest wichtig und richtig vor allem aber jetzt dann auch die weitere Einbeziehung der betroffenen in die Beratungen.

In diesem Sinne herzliche Grüße aus Berlin

Martin Theben