DRESDEN (kobinet)
Der Landes-Beauftragte für Inklusion in Sachsen hat einen Bericht ergänzt.
Ein Landes-Beauftragter ist eine Person mit einem besonderen Auftrag.
Diese Person kümmert sich um ein wichtiges Thema im Bundes-Land.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Der Bericht handelt von der Verkehrs-Minister-Konferenz.
Bei der Verkehrs-Minister-Konferenz treffen sich die Verkehrs-Minister aus allen Bundes-Ländern.
Die Minister sprechen über Verkehr und Transport.
Die Minister haben einen Beschluss gefasst.
Ein Beschluss ist eine gemeinsame Entscheidung.
Der Beschluss hat die Nummer TOP 4.14.
TOP bedeutet: Tages-Ordnungs-Punkt.
Ein Tages-Ordnungs-Punkt ist ein Thema auf einer Sitzung.
Es geht um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Barriere-Freiheit im Verkehr soll besser werden.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen mehr beachtet werden.
Es gibt konkrete Pläne für Verbesserungen.
Geh-Wege sollen barriere-frei werden.
Park-Ausweise sollen vielleicht digital werden.
Digital bedeutet: Am Computer oder Handy nutzbar.
Mehr Informationen gibt es hier:
Foto: H.Smikac
DRESDEN (kobinet) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hatte bereits über die Teilnahme von Mitgliedern der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) an der Verkehrsministerkonferenz berichtet. Der entsprechende Beitrag auf der Homepage des Landesbeauftragten wurde nun um einen wichtigen Aspekt, den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (TOP 4.14) zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Der Beschluss hebt hervor, dass Barrierefreiheit im Verkehr als zentrales Handlungsfeld weiter vorangebracht werden soll und die Belange von Menschen mit Behinderungen künftig stärker in verkehrspolitische Entscheidungen einbezogen werden sollen. Zudem werden konkrete Ansatzpunkte benannt, etwa die Verbesserung barrierefreier Gehwege sowie die Prüfung digitaler Lösungen, beispielsweise bei Parkausweisen. Mehr darüber ist auf dieser Internetseite nachzulesen.
Foto: H.Smikac
DRESDEN (kobinet) Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hatte bereits über die Teilnahme von Mitgliedern der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) an der Verkehrsministerkonferenz berichtet. Der entsprechende Beitrag auf der Homepage des Landesbeauftragten wurde nun um einen wichtigen Aspekt, den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (TOP 4.14) zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Der Beschluss hebt hervor, dass Barrierefreiheit im Verkehr als zentrales Handlungsfeld weiter vorangebracht werden soll und die Belange von Menschen mit Behinderungen künftig stärker in verkehrspolitische Entscheidungen einbezogen werden sollen. Zudem werden konkrete Ansatzpunkte benannt, etwa die Verbesserung barrierefreier Gehwege sowie die Prüfung digitaler Lösungen, beispielsweise bei Parkausweisen. Mehr darüber ist auf dieser Internetseite nachzulesen.




