STUTTGART (kobinet)
Das Land Baden-Württemberg stellt zu wenige schwer-behinderte Menschen ein.
Nur 3,88 Prozent der Stellen haben schwer-behinderte Menschen.
Das Gesetz schreibt 5 Prozent vor.
Deshalb muss das Land 4,6 Millionen Euro zahlen.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke kritisiert das.
Sie ist stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtags-Fraktion.
Eine Landtags-Fraktion ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker arbeiten zusammen im Landtag.
Sie sagt: Das Land soll ein gutes Vorbild sein.
Auch private Betriebe müssen 5 Prozent schwer-behinderte Menschen einstellen.
Kliche-Behnke fordert konkrete Schritte zur Verbesserung.
Grüne und CDU wollen zusammen eine Regierung bilden.
Sie sprechen gerade über gemeinsame Ziele.
Das nennt man Koalitions-Verhandlungen.
Dabei sollen sie mehr Stellen für schwer-behinderte Menschen vereinbaren.
Alle Behörden im Land sollen mehr schwer-behinderte Menschen einstellen.
Bisherige Schritte haben kaum geholfen.
Es gibt einen Stellen-Pool für schwer-behinderte Menschen.
Ein Stellen-Pool ist eine Sammlung von freien Arbeits-Plätzen.
Schwer-behinderte Menschen können sich daraus eine Stelle suchen.
Dieser Stellen-Pool hat kaum etwas verändert.
Es gibt auch eine neue Regel für Behörden.
Viele Behörden halten sich nicht an diese Regel.
Kliche-Behnke sagt: Beschlossene Schritte müssen wirklich umgesetzt werden.
Umgesetzt bedeutet: Aus dem Plan wird etwas Echtes.
Den vollständigen Bericht könnt ihr hier lesen:

Foto: SPD
STUTTGART (kobinet) Das Land Baden-Württemberg liegt mit nur 3,88 Prozent bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiterhin deutlich unter der gesetzlichen Pflichtquote von fünf Prozent – und muss dafür 4,6 Millionen Euro Ausgleichszahlungen leisten. "Das ist seit Jahren immer wieder das gleiche Armutszeugnis", kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Dorothea Kliche-Behnke. "Dabei könnte das Land seine Vorbildfunktion auch gegenüber Betrieben der Privatwirtschaft erfüllen, denn auch dort gilt die Pflichtquote von fünf Prozent", betont sie. "Auch wenn es nicht in ihren Wahlprogrammen steht: Grüne und CDU müssen in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen endlich konkrete und wirksame Maßnahmen vereinbaren, damit mehr schwerbehinderte Menschen in allen Ressorts der Landesverwaltung beschäftigt werden."
Die Landtagsabgeordnete Kliche-Behnke fordert angesichts des neuen Berichtes zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung : „Dabei muss sichergestellt werden, dass beschlossene Maßnahmen verbindlich umgesetzt und nicht weiterhin von Ministerien ignoriert werden. So blieb beispielsweise die vom Landtag beschlossene Förderung für einen Stellenpool in den vergangenen Jahren nahezu wirkungslos. Auch die neue Verwaltungsvorschrift zur Teilhabe und Inklusion von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung kommt vielfach nicht ausreichend zur Anwendung.“
Dieser neue Bericht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung kann hier im PDF-Format nachgelesen werden.

Foto: SPD
STUTTGART (kobinet) Das Land Baden-Württemberg liegt mit nur 3,88 Prozent bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiterhin deutlich unter der gesetzlichen Pflichtquote von fünf Prozent – und muss dafür 4,6 Millionen Euro Ausgleichszahlungen leisten. "Das ist seit Jahren immer wieder das gleiche Armutszeugnis", kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Dorothea Kliche-Behnke. "Dabei könnte das Land seine Vorbildfunktion auch gegenüber Betrieben der Privatwirtschaft erfüllen, denn auch dort gilt die Pflichtquote von fünf Prozent", betont sie. "Auch wenn es nicht in ihren Wahlprogrammen steht: Grüne und CDU müssen in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen endlich konkrete und wirksame Maßnahmen vereinbaren, damit mehr schwerbehinderte Menschen in allen Ressorts der Landesverwaltung beschäftigt werden."
Die Landtagsabgeordnete Kliche-Behnke fordert angesichts des neuen Berichtes zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung : „Dabei muss sichergestellt werden, dass beschlossene Maßnahmen verbindlich umgesetzt und nicht weiterhin von Ministerien ignoriert werden. So blieb beispielsweise die vom Landtag beschlossene Förderung für einen Stellenpool in den vergangenen Jahren nahezu wirkungslos. Auch die neue Verwaltungsvorschrift zur Teilhabe und Inklusion von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung kommt vielfach nicht ausreichend zur Anwendung.“
Dieser neue Bericht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung kann hier im PDF-Format nachgelesen werden.




