BERLIN (kobinet)
Seit dem 26. März 2009 gilt in Deutschland ein besonderes Gesetz.
Das Gesetz heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Aber viele Regeln aus dem Gesetz werden noch nicht umgesetzt.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte sagt das.
Das Institut ist eine Arbeits-Stelle für Menschen-Rechte.
Dort arbeiten Menschen, die sich mit den Rechten aller Menschen beschäftigen.
Das Institut fordert mehr Einsatz für Barriere-Freiheit und Inklusion.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Das gilt zum Beispiel für Arzt-Praxen und Wohnungen.
Das gilt auch für Freizeit-Angebote und Kultur.
Britta Schlegel arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Sie sagt: Deutschland muss endlich barriere-freier werden.
Es gibt ein Gesetz zur Gleich-stellung von Menschen mit Behinderungen.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Dieses Gesetz soll bis Sommer 2026 neu gestaltet werden.
Das wäre eine Chance für Verbesserungen.
Die Bundes-Regierung hat im Februar 2026 einen Entwurf vorgelegt.
Ein Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Entwurf sagt: Auch private Firmen müssen für Barriere-Freiheit sorgen.
Aber der Entwurf reicht noch nicht aus.
Britta Schlegel sagt: Das neue Gesetz bringt kaum Verbesserungen.
Private Firmen müssen nur in Einzel-Fällen etwas ändern.
Das ist zu wenig.
Auch kleine Anpassungen gelten im Entwurf oft als unzumutbar.
Unzumutbar bedeutet: Die Firma muss das nicht tun.
Das ist nicht fair gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Das gilt sogar für große Firmen.
Außerdem können Menschen mit Behinderungen kaum klagen.
Klagen bedeutet: Man holt sich sein Recht vor Gericht.
Britta Schlegel hat eine Botschaft an die Abgeordneten im Bundes-Tag.
Abgeordnete sind gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Vertreter in den Bundes-Tag.
Sie sagt: Verbessert das Gesetz!
Verpflichtet private Firmen schrittweise zu mehr Barriere-Freiheit.
Andere Länder wie die USA zeigen: Das funktioniert.
Ein starkes Gesetz ist der wichtigste Schritt.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und sichert Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zu. Doch bei der Umsetzung bleibt viel zu tun. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion. Besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sieht das Institut dringenden Verbesserungsbedarf.
„Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft gegeben. Deutschland muss endlich barrierefreier werden, etwa im Gesundheitswesen, beim Wohnraum oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Das ist nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll, bietet eine Chance für Fortschritte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Februar 2026 erkennt erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Das ist grundsätzlich positiv. Doch der Entwurf bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention weit zurück. Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, befürchtet Schlegel. Besonders schwer wiegt, dass die Privatwirtschaft nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet wird, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten blieben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt.
„Wir raten den Abgeordneten des Bundestags dringend, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu verbessern und die Privatwirtschaft schrittweise zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Blick in andere Länder, wie die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist der entscheidende Hebel für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung“, so Schlegel.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und sichert Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zu. Doch bei der Umsetzung bleibt viel zu tun. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion. Besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sieht das Institut dringenden Verbesserungsbedarf.
„Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft gegeben. Deutschland muss endlich barrierefreier werden, etwa im Gesundheitswesen, beim Wohnraum oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Das ist nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll, bietet eine Chance für Fortschritte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Februar 2026 erkennt erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Das ist grundsätzlich positiv. Doch der Entwurf bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention weit zurück. Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, befürchtet Schlegel. Besonders schwer wiegt, dass die Privatwirtschaft nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet wird, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten blieben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt.
„Wir raten den Abgeordneten des Bundestags dringend, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu verbessern und die Privatwirtschaft schrittweise zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Blick in andere Länder, wie die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist der entscheidende Hebel für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung“, so Schlegel.




