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Lebenshilfe fordert: Keine unkontrollierte Kassenleistung bei Bluttests

Portrait von Ulla Schmidt mit einem Logo der Lebenshilfe im Hintergrund
Ulla Schmidt
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat im Juni 2023 die Einführung des nicht-invasiven Pränataltest (NIPT), nebst Monitoring der Konsequenzen sowie die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums beschlossen, (Drucksache 204/23). Bei diesem Bluttest wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, um so die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind zu bestimmen. Gemäß obigem Beschluss soll dieser Test als Kassenleistung nur angewendet werden, wenn die schwangere Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen  aufgrund ihrer persönlichen Situation entscheidet, dass der Test notwendig ist. "Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben. Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Überprüfung, ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden. Der Verband unterstützt damit einen fraktionsübergreifenden Antrag von mehr als 100 Abgeordneten, (Drucksache  21/3873) im Deutschen Bundestag, der am kommenden Freitag, den 20. März 2026, beraten werden soll.

„Alles andere als eine deutliche Zustimmung wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien“, so Ulla Schmidt.