Berlin (kobinet)
Der Bundes-Rat hat im Juni 2023 einen Beschluss gefasst.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Es geht um einen Blut-Test für Schwangere.
Der Test heißt Pränatal-Test.
Pränatal bedeutet: vor der Geburt.
Der Test prüft das ungeborene Kind auf Krankheiten.
Der Test sucht nach bestimmten Krankheiten.
Eine davon ist das Down-Syndrom.
Menschen mit Down-Syndrom haben ein Chromosom mehr als andere Menschen.
Menschen mit Down-Syndrom brauchen oft Unterstützung.
Der Test zeigt nur eine Wahr-scheinlichkeit.
Wahr-scheinlichkeit bedeutet: Es könnte so sein.
Der Test sagt nicht sicher, ob das Kind krank ist.
Der Bundes-Rat hat Regeln für den Test gemacht.
Der Test soll keine normale Untersuchung sein.
Die Schwangere soll selbst entscheiden.
Sie entscheidet gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt.
Nur dann zahlt die Kranken-Kasse den Test.
Die Kranken-Kasse ist eine Versicherung für Gesundheits-Kosten.
Aber jetzt gibt es ein Problem.
Der Test wird sehr oft gemacht.
Er ist fast zur Normal-Untersuchung geworden.
Das war nicht so geplant.
Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich dadurch benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Auch ihre Familien fühlen sich benachteiligt.
Ulla Schmidt sagt dazu etwas Wichtiges.
Sie ist Vorsitzende der Lebens-Hilfe.
Die Vorsitzende leitet eine Gruppe und trifft wichtige Entscheidungen.
Die Lebens-Hilfe ist ein Verband für Menschen mit Behinderung.
Ulla Schmidt sagt: Genau das haben wir befürchtet.
Befürchtet bedeutet: Wir hatten Angst davor.
Am 21. März 2026 ist der Welt-Down-Syndrom-Tag.
Die Lebens-Hilfe fordert an diesem Tag etwas.
Sie will, dass der Test überprüft wird.
Überprüft bedeutet: Man schaut genau hin.
Wird der Test richtig eingesetzt?
Folgen die Ärzte den Regeln des Bundes-Rates?
Mehr als 100 Abgeordnete stellen einen Antrag.
Abgeordnete sind gewählte Vertreter im Bundes-Tag.
Sie sprechen für die Bürger im Parlament.
Ein Antrag ist eine offizielle Bitte.
Mit einem Antrag bittet man eine Gruppe, etwas zu entscheiden.
Der Antrag soll am 20. März 2026 besprochen werden.
Die Lebens-Hilfe unterstützt diesen Antrag.
Ulla Schmidt sagt noch etwas.
Der Antrag soll deutlich angenommen werden.
Sonst wäre das ein schlechtes Zeichen.
Es wäre ein schlechtes Zeichen für Menschen mit Behinderung.
Und für ihre Familien.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat im Juni 2023 die Einführung des nicht-invasiven Pränataltest (NIPT), nebst Monitoring der Konsequenzen sowie die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums beschlossen, (Drucksache 204/23). Bei diesem Bluttest wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, um so die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind zu bestimmen. Gemäß obigem Beschluss soll dieser Test als Kassenleistung nur angewendet werden, wenn die schwangere Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen aufgrund ihrer persönlichen Situation entscheidet, dass der Test notwendig ist. "Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben. Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Überprüfung, ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden. Der Verband unterstützt damit einen fraktionsübergreifenden Antrag von mehr als 100 Abgeordneten, (Drucksache 21/3873) im Deutschen Bundestag, der am kommenden Freitag, den 20. März 2026, beraten werden soll.
„Alles andere als eine deutliche Zustimmung wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien“, so Ulla Schmidt.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat im Juni 2023 die Einführung des nicht-invasiven Pränataltest (NIPT), nebst Monitoring der Konsequenzen sowie die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums beschlossen, (Drucksache 204/23). Bei diesem Bluttest wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, um so die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind zu bestimmen. Gemäß obigem Beschluss soll dieser Test als Kassenleistung nur angewendet werden, wenn die schwangere Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen aufgrund ihrer persönlichen Situation entscheidet, dass der Test notwendig ist. "Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben. Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert", so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Überprüfung, ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden. Der Verband unterstützt damit einen fraktionsübergreifenden Antrag von mehr als 100 Abgeordneten, (Drucksache 21/3873) im Deutschen Bundestag, der am kommenden Freitag, den 20. März 2026, beraten werden soll.
„Alles andere als eine deutliche Zustimmung wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien“, so Ulla Schmidt.




